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Kategorien => Dies und das => Thema gestartet von: John boy am 07. Juni 2016, 19:11:19

Titel: hausverbot
Beitrag von: John boy am 07. Juni 2016, 19:11:19
Hallo hab da mal ne frage
Wir haben bei uns ein Problem mit einem ehemaligen Mitglied
Dieser hat in der letzten Zeit für 2 Pächter den Garten gepflegt und hat in diesen Gärten verbotene Substanzen verwendet dies wurde auch dokumentiert und fotografiert ansonsten hatte n eine Pächter mit diesem Herrn Probleme  (Bedrohung und und)wie können wir uns vor diesen Herrn schützen hausverbot und wie setzen wir das durch
Titel: Re: hausverbot
Beitrag von: Nostradamus am 07. Juni 2016, 19:39:08
Hallo Jonboy
So einfach ist das nicht .Was steht in eurer Satzung?Ist der Vorgang beim Vorstand angemeldet .Denn jeder Pächter kann mit Genehmigung des Vorstandes zu vorübergehende Pflege einsetzen .ZB Urlaub ,mehrtägige Abwesenheit usw.Verantwortlich für die Einhaltung der Gartenordnung ist aber der Jeweilige Pächter.Siehe K.Gartengesetz und Rahmengartenordnung.Dann muss zuerst eine Abmahnung ausgesprochen werden.Zustellung am Besten per Einschreiben.Bei dem Einsatz von nicht genehmigten Mitteln ist zu überprüfen welche.Sind es verbotene ,kann eine Strafanzeige gestellt werden ,wegen Umweltschädigung.Dann habtb ihr einen berechtigten Grund Hausverbot zu erteilen.Aber ihr müsst die Rechte des Pächters ,der den Zugang erlaubt hat berücksichtigen.Denn er hat in seiner Parzelle das Hausrecht.Vor allen ,weil die meisten KGA offene Anlagen sind und freier Zutritt der Allgemeinhit herrscht,besteht




















Titel: Re: hausverbot
Beitrag von: philMB am 20. Juni 2016, 10:16:30
Das ist wirklich nicht so einfach da muss ich Nostradamus wirklich recht geben und seine Tipps sind da auch sehr hilfreich!