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Kategorien => Dies und das => Thema gestartet von: Rollo am 20. Juni 2016, 12:58:01

Titel: Kaminholzregal
Beitrag von: Rollo am 20. Juni 2016, 12:58:01
Hallo,

gibt es eigentlich Bestimmungen die es verbieten ein Kaminholzregal auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn entlang seiner Garage (ohne Berührung) zu bauen? DIe Länge wäre ungefäjr 3 Meter und Höhe 2 Meter.

Besten Dank und Gruß
Titel: Re: Kaminholzregal
Beitrag von: Rollo am 21. Juni 2016, 12:54:24
Und noch eine Zweite Frage. Ich habe hier  (http://www.kaminholzregal-profi.de)gelesen, dass es 2-3 Jahre dauert, bei optimaler Lagerung, bis das Brennholz einen Feuchtigkeitsgrad um die 15% erreicht hat und verfeuert werden kann. 2-3 Jahre erscheinen mir sehr viel. Wie sind denn Eure Erfahrungen, dauert es wirklich so lange oder kann mand as Holz eventuell schon nach einem Jahr als Brennholz verwenden? Lieben Dank und Gruß
Titel: Re: Kaminholzregal
Beitrag von: hoffemeister am 10. Juli 2016, 19:35:09
In der Regel kann man schon nach einem Jahr das Holz als Brennholz verwenden. Ich würde aber trotzdem empfehlen länger zu warten.
Titel: Re: Kaminholzregal
Beitrag von: Forenweb22 am 13. Juli 2016, 14:55:56
Ich denke mal nicht es ist ja dein Grundstück und du berührst ja weder seine Garage noch seinen Zaun oder irgendetwas. soweit ich weiß kannst du ja fast alles auf deinem Grundstück machen. Frag einfach mal den NAchbarn ob es ihn stört das wäre mal der erste Schritt.
Titel: Re: Kaminholzregal
Beitrag von: Morgentau am 15. Juli 2016, 17:06:52
Wenn das Brennholz auf dem eigenen Grundstück liegt, kann der Nachbar wohl nicht machen ;)