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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Garten_ralle am 23. Oktober 2016, 22:44:10

Titel: Vorstand erhält Grundstücksverbot vom Pächter
Beitrag von: Garten_ralle am 23. Oktober 2016, 22:44:10
Hallo Liebe Gartenfreunde,
Habe folgendes Problem, eine Pächterin erteilt dem 1 und 2 Vorsitzender ein Grundstücksverbot,da Sie sich zum Eigenschutz vor falschen Behauptungen oder sogar tätliche Übergriffe vor uns Schützen will.
Tja jetzt fragt ihr euch wie kommt das denn, dies ist leider eine lange Geschichte , aber kurz gesagt
Wir sind seit März in dem Vorstand und wir wollten als Beiräte Ihren Mann und einen ehemaligen Vorsitzender dabei haben. Das war auch alles IO bis zum Sommerfest das leider nicht stattfand (aus mangelte Beteiligung der Pächter) hat der geschäftsführende Vorstand beschlossen dies abzusagen jedoch ohne den Beirat. Seit dem ist der Ehemann nicht mehr gut auf uns zu sprechen und versucht durch Lügen uns zu denunzieren. Ich wurde sogar als Urkundenfälscher bezichtigt da ich eine Quittung unterschrieben habe soll . Betrag von 50€ dies hat er auch erhalten und Behauptet nun das es nicht so wäre dafür hat er sogar eine Anzeige gemacht wo ich jetzt eine Aussage machen muss.Dabei will ich nicht vergessen das dieser Herr auch viel gutes getan hat im Garten. Wir sind schon soweit das wir wegen Verleumdung Ihn Anzeigen wollen. So viel dazu wir versuchen Ruhe in die Gartenanlage zu bringen und jetzt kam dieses schreiben von Ihr Privat. Demnächst lesen wir die Wasseruhren ab jetzt sollen wir das bei Ihr nicht machen dürfen.
Hat der Vorstand da nicht auch Rechte um dieses dennoch durchzuführen.
mfg Garten Ralle
Titel: Re: Vorstand erhält Grundstücksverbot vom Pächter
Beitrag von: Hardy am 24. Oktober 2016, 12:37:11
Hallo, Grundstücksverbot auch noch auf das Ablesen des Wasserverbrauchs durch diese GF auszudehnen, ist ein Schuss gegen die Mitgliederpflicht. Hilf der GF mal zur Einsicht bzw. zum Nachlesen in der Vereinsordnung. Hilf Dir bitte selbst auch über die hier vorhandene Suchfunktion, indem Du Hausverbot eingibst oder machst das über Google. Beiräte kann man sicher vorschlagen, wenn es um die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen geht. Das kam aus Deinem Beitrag nicht hervor. Gibt es eine Schiedskommission in Eurem e.V., als das Gerangel über Anzeigen zu verschärfen?ardy             
Titel: Re: Vorstand erhält Grundstücksverbot vom Pächter
Beitrag von: Garten_ralle am 24. Oktober 2016, 21:40:06
Ja ein Schiedskommission gibt es bei unserem Kreisverband.
Er wurde auch in den Beirat gewählt und nun versucht er durch seinen Beirat Sitz im Garten Stimmen für eine Neuwahl zu bekommen.Jedoch erzählt er dann Lügen über den Vorstand die seiner Meinung der Wahrheit entspricht.Die Kassierin kann die Kasse nicht führen oder der Vorstand würde nichts richtig machen und sich Vorteile durch das Amt erschleichen. Da wir vom Vorstand jedoch jedem die gleiche Rechte geben und uns auch bei jeder Gemeinschaftsarbeit mit dabei sind. Verstehe das einige Pächter nicht was das soll er stiftet so viel Unruhe das wir als Vorstand gezwungen sind der Ehefrau den Pachtvertrag zu kündigen
mfg garten_ralle
Titel: Re: Vorstand erhält Grundstücksverbot vom Pächter
Beitrag von: Hardy am 25. Oktober 2016, 09:01:51
Lies mal bitte von einem RA seine Ausführungen zum Ausschuss, insbes. zur Abmahnung als Vorstufe einer evt. Kündigung wegen Unruhe der Störerin!
http://www.rkpn.de/vereinsrecht/ausschluss-von-mitgliedern/index.html
Man kann auch bei dem RA seine Veröffentlichungen per Newsletter bestellen - Gratis.
Hardy
Titel: Re: Vorstand erhält Grundstücksverbot vom Pächter
Beitrag von: bea0815 am 24. November 2016, 22:16:44
Hallo
Hört sich aber alles etwas einseitig an für mich, denn wenn jemand so eine Maßnahme ergreift wie diese Pächterin, dann muss etwas vorgefallen sein was schon Oberklasse hat. Ist immer eine dumme Sache wenn man nicht beide Seiten hört.
Warum redet man nicht vernünftig miteinander, zumal der Ehemann viel Gutes getan haben soll. Gruß Bea