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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: laszlokop am 12. November 2016, 05:31:44

Titel: Abmahnung rechtens ?
Beitrag von: laszlokop am 12. November 2016, 05:31:44
Ich habe Probleme mit meinen Gartenverein.
Seit Mai habe ich eine Parzelle übernommen. Der Wert der Parzelle musste geschätzt werden da ich nach  der Übernahme während ich arbeitete erst gravierende Mängel feststellte. Dazu gehört :
Blumenerde Verpackung sowie Plastik für Dacharbeiten wurden vergraben.
Grosse Glasscheiben ebenfalls. Nicht so wie man es angeblich zur Schneckenabwehr macht.
Holz HochBeete 2 hatten nur morsches schimmliges Holz.  Das Gewächshaus war kaputt. Ein foliengewäcjshaus ohne folie.die Sträucher Stachelbeeren und Johannisbeeren sind krank .Der pflaumenbaum bringt 20 Pflaumen. Von 2 äpfelbäumen trägt einer nur .das Haus fault von unten nach oben aufgrund von Feuchtigkeit.  Es wurde nicht richtig abgedichtet. Ferner hatte es darin gebrannt. Im gesamten Boden des Grundstücks sind grosse Steine und Marmor Blöcke vergraben.dadurch stand das Wasser bei mir und konnte nicht abfließen. Ich musste unterirdische Abflüsse legen.vom vorpächter wurde keinerlei Geräte überlassen.Unkraut ohne ende.naiv wie ich war stimmte ich einer ablöse von 1800 zu. Die Schätzung die ein Witz war kam auf 1100. Auf meine Mängel wurde nicht eingegsngen.lediglich der Bestand wurde berechnet.sei gesagt die Fläche beträgt 300 m2
Das alles hat sehr lange gedauert.im Septemberende  wurde mir zwischen Tür und Angel auf Nachfrage gesagt was die ablöse ist .bis dahin habe ich weder Aufnahme noch ablöse bezshlt.ich hatte ständig Schwierigkeiten egal was ich hinstelle oder das ich die Front meines Hauses welche schwarz verkohlt war blau weiß strich. Dieser Teil ist sichtgeschützt.also kann diese Optik niemandem stören.
Ich habe 3 Steinbeete angelegt. 2 aus Pflastersteine eines mit hohlen steinelementen.mauersteine nennt sie der Verein. Diese Beete sollen jetzt als bauliche Veränderung gelten die sie nicht genehmigt haben da auch keine Zeichnung eingereicht wurde und ich soll diese entfernen. In der mir ausgehändigten bauverordnung wird jedoch in keiner Weise auf Beete und deren Bebauung hingewiesen. Es passt nicht ins bild. Das war die erklärung. Ich müsse sie also entfernen. Klar ich müsse auch zahlen. Ich machte sie mehrfach auf meine persönliche Situation aufmerksam warum es derzeit nicht möglich war zu bezahlen. Ich habe in der ganzen Zeit keinerlei schriftlichen Aufforderungen etc bekommen. Jetzt die Androhung der Kündigung.  Verschickt wurde am 7.11.16. Per einschreiben. Kam am 11.11.16 an. Bis zum 21.11.16 müssen die Steinbeete abgebaut sein. BepflanzT mit Zwiebeln sind sie übrigens auch.ich hatte am 21.10.16 eine op an der Hand und darf noch gar nichts machen. Das am rande. Meine Frage   ist diese Frist gültig? Vor allem weil vorher keine schriftlichen Dinge kamen.
Zudem muss ich die Aufnahme Gebühr auch bis zu dem tag zahlen. Ich bin derzeit arbeitsunfähig aufgrund der op . Leistungsantrag läuft. Mir wurde gekündigt während der Krankheit .anderes thema. Ist ein HochBeet eine bauliche Veränderung die Genehmigung braucht auch wenn nix davon in der bauordnung steht?
Danke für Hilfe
Ps.
Abmahnung fehlt im Anschreiben und mein Name ist nicht korrekt. Nur ein Teil meines Doppelnamen wurde in der Anrede verwendet . Falls das Zeit verschafft. Sollte das Recht wegen den Beeten auf deren Seite sein bin ich gewillt das abzubauen . Jedoch scheint mir die Frist zu gering . Aufgrund meiner Einschränkung wegen der op sowieso. Hinzu kommt das Wetter das es nicht leicht macht Gartenarbeiten auszuführen
Titel: Re: Abmahnung rechtens ?
Beitrag von: Hardy am 12. November 2016, 13:49:44
Der Fragesteller ging ja auch auf die Wertermittlung ein. Hier ein Erfahrungsbericht dazu aus Sachsen:

Wertermittlung als Voraussetzung für den Pächterwechsel

Bei einem Pächterwechsel ist in jedem Fall eine Wertermittlung durchzuführen, denn mit ihr erfüllt der Kleingärtnerverein in steuerlicher und kleingärtnerischer Hinsicht seine Satzungsaufgaben und Kontrollfunktionen. Durch Vorgaben und Auflagen kann der Verein Verstöße gegen das kleingärtnerische Handeln bei Gartenabgabe regulieren und verhindern, dass diese auf den nachfolgenden Pächter übertragen werden. Erfolgt die Übergabe an einen neuen Pächter, kann dieser davon ausgehen, dass der Garten dem Bundeskleingartengesetz und dem abzuschließenden Pachtvertrag entspricht. Danach aufgestellte Forderungen an den neuen Pächter sind nicht rechtswirksam und können erst mit der Beendigung des neu abgeschlossenen Pachtvertrages durchgesetzt werden.
Soweit die Theorie – doch wie sieht es in der Praxis tatsächlich aus? Angesprochen auf eine Wertermittlung, die seitens des Vorstands beantragt wird, reagieren die abgebenden Pächter in der Regel alle ähnlich: Ich habe bereits einen Nachfolger gefunden, er übernimmt den Garten, so wie er ist, über den Preis wurde Übereinkunft erzielt. Der Garten wird verschenkt. Ich bin alt und kann keine Auflagen mehr erfüllen usw. Bei diesen Pächtern besteht vielfach die Meinung, das Bundeskleingartengesetz sollte neu geschrieben werden. Es sollte aber nicht vergessen werden, dass wir dank diesem Sondergesetz vielfache Vorteile haben, so zum Beispiel die Pachtpreisbindung und den Kündigungsschutz, um nur das Wichtigste zu nennen.
In den bestehenden Pachtverträgen steht unter den Bedingungen des Pächterwechsels, dass eine Wertermittlung zwingend vorgeschrieben ist. Die Pachtverträge wurden vom Pächter und dem Vorstand unterschrieben und sind dadurch rechtswirksam. Eine weitere Grundlage bildet die Rahmenkleingartenordnung des LSK, welche Bestandteil des Pachtvertrages ist. In dieser ist auch geregelt, was in der Parzelle einer Kleingartenanlage alles möglich ist. Die Wertermittlung hat somit bedeutende Aufgaben: Übergabe der Parzelle in einem vertragsgemäßen Zustand und die Ermittlung des gegenwärtigen Wertes der gesetzlich zulässigen Bauten, Anlagen und Anpflanzungen. Der festgestellte Wert im ausgefertigten Wertermittlungsprotokoll bildet die Obergrenze einer möglichen Ablösesumme. Einige Vorstände umgehen zurzeit noch eine Wertermittlung, die meisten Vereine beantragen aber bei einem anstehenden Pächterwechsel eine Wertermittlung bei den dafür zuständigen Wertermittlern.
Da die Wertermittler regelmäßig geschult werden – sei es bei Schulungen des LSK oder im zuständigen Verband –, sind sie in der Lage, Unzulässigkeiten zu erkennen und im Wertermittlungsprotokoll aufzuzeichnen. Wie läuft denn nun eine Wertermittlung in der Praxis ab? Teilnehmer an einer Wertermittlung sind mindestens ein Vertreter des entsprechenden Kleingärtnervereins, der abgebende Pächter (falls dieser verhindert ist, ein mit Vollmacht ausgestatteter Vertreter) und zwei vom Verband zugelassene Wertermittler, welche mit dem abgebenden Pächter nicht verwandt sein dürfen. Der abgebende Pächter sollte alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen mitbringen, so zum Beispiel das vorangegangene Wertermittlungsprotokoll sowie die Baugenehmigungen für zulässige Baulichkeiten. Sollte der neue Pächter den Kleingarten vor Abstellung der Mängel übernehmen, muss in dem neuen, auszustellenden Pachtvertrag unbedingt ein schriftlicher Hinweis auf die stattgefundene Wertermittlung mit einem Termin der Abstellung der Mängel eingetragen werden.
Die Wertermittlung ist ein wichtiger Grundstein zur Einhaltung des Pachtvertrages in seiner jetzigen Form und ein Hilfsmittel für den Vereinsvorstand, den gesetzlichen Zustand, welcher leider nicht überall vorhanden ist, wiederherstellen zu lassen.

Bernd Wolfram
LSK-Vorstandsmitglied, Vorsitzender und Geschäftsführer des KV Delitzsch

Wie sind denn dazu die Erkenntnisse hier schreibender Gartenfreunde, nicht nur aus Sachsen?

Hardy

Titel: Re: Abmahnung rechtens ?
Beitrag von: laszlokop am 12. November 2016, 15:10:59
Bei mir waren 2 aus dem Vorstand und mein Kleingärten Nachbar unterwegs . Wäre ich nicht zufällig dagewesen hätte ich nichts von der Begehung mitbekommen.  Es hieß ständig - wir machen das schon. Es wurden unter anderem positiv angerechnet also wert steigernd das Steinwege vorhanden sind die jedoch bei Übernahme unter Erde und Gras lagen. Ich habe sie zufällig entdeckt und freigelegt.  Also ein Witz diese Begehung.  Auch Wertsteigerung war das Gewächshaus.  Interessiert hat es niemanden das ich es nicht optimal nutzen kann weil Scheiben zerbrochen waren. Aber meine eigentliche Frage und darauf brauch ich dringend Antwort bezieht sich auf die Frist. AuF die angeblich unzulässige bauliche Veränderung.
Titel: Re: Abmahnung rechtens ?
Beitrag von: Hardy am 12. November 2016, 16:14:44
Lazlokop, was stand denn in dem Kündigungsschreiben, Eingang am 11.11. und Termin 21.11.16 konkret bitte. Was steht zur Kündigung in Deinen Pachtvertrag konkret?
Hardy
Titel: Re: Abmahnung rechtens ?
Beitrag von: laszlokop am 12. November 2016, 18:01:09
Sehr geehrte Frau Siebler.
Die Vorstandschaft sieht sich genötigt ihnen diesen Brief zu schreiben.
Der Vorstand ist immer bestrebt allen Parzellen Besitzern gerecht zu werden. Aus diesem Grund hat jeder eingetragene Verein ( EV) eine Satzung.  In unserem Fall ist das unsere Gartenordnung.
Auch sie haben von uns eine Gartenordnung erhalten die von jedem Parzellenpächter einzuhalten ist.
Sie wurden mehrfach darauf hingewiesen jede bauliche Massnahme mit einer baulichen Zeichnung von unseren Bauausschuss genehmigen zu lassen
1. In ihrem Fall haben sie es versäumt ihr HochBeet aus Mauerblöcken genehmigen zu lassen.also muss dieses wieder entfernt werden
2. Sie haben es ausserdem versäumt die Aufnahme Gebühr von Euro 250 zu entrichten die eigentlich sofort nach garten Übernahme zu zahlen sind.
Die vorherige Parzellen Besitzerin ist ihnen großzügig entgegengekommen die ablöse in raten zu zahlen.
Die ablöse beträgt 1100.
Sie zahlten gleich 300 seitdem nichts mehr.
Frau X verlangt daraufhin den Restbetrag von 800€ sofort.
In einer außerordentlichen Sitzung hat der Vorstand beschlossen
1. Sie haben die Aufnahme Gebühr von 250 Euro bis zum 21.11.16 zu tahlen.
2. Das nicht genehmigte HochBeet muss bis zum 21.11.16 abgebaut werden.
Solten Sie diesen Termin nicht einhalten wird die Parzelle neu vergeben.
In diesem Fall müssen die vom ihnen verbauten Flächen auf ihre Kosten entfernt werden


Ich hab nicht im Traum daran gedacht das ein HochBeet aus Stein eine bauliche Veränderung idt.
Ich wusste das am Haus oder der Bau von schuppen etc. Eine Genehmigung bedarf !
Ich hab schon insgesamt über 1000 Euro investiert! !

Ich habe die weiteRen raten eingestellt auf anraten eines Vorstandes bis der Wert ermittelt ist.
Ebenso die Aufnahmegebühr.

Als ich einen sichtschutz errichtete wurde auch eine Sitzung einberufen.
Es betrifft mich aber mir sagt niemand Bescheid um Stellung zu nehmen.
Zaun wurde genehnigt.

2 Jahre wurde nichts in dem Garten bewirtschaftet.  Erst als ich kam nahm er wieder Gestalt an.
Ich habe den Teich umgesetzt damit meine Nachbarin aufhört auf meinem Grundstück Schnecken zu suchen .
Ich habe den pflaumenbaum radikal beschnitten da der grill darunter steht um der Brandgefahr vorzubeugen.

Das durchschnittliche alter dort ist ü 60.
Ich bin 20 Jahre jünger und alle meine Ideen zur Gestaltung werden mir schwer gemacht
Titel: Re: Abmahnung rechtens ?
Beitrag von: Hardy am 12. November 2016, 19:06:11
Zitat von User Laszlokop

,,Auch sie haben von uns eine Gartenordnung erhalten die von jedem Parzellenpächter einzuhalten ist.
Sie wurden mehrfach darauf hingewiesen jede bauliche Massnahme mit einer baulichen Zeichnung von unseren Bauausschuss genehmigen zu lassen
1. In ihrem Fall haben sie es versäumt ihr HochBeet aus Mauerblöcken genehmigen zu lassen.also muss dieses wieder entfernt werden
2. Sie haben es ausserdem versäumt die Aufnahme Gebühr von Euro 250 zu entrichten die eigentlich sofort nach garten Übernahme zu zahlen sind.
Die vorherige Parzellen Besitzerin ist ihnen großzügig entgegengekommen die ablöse in raten zu zahlen.
Die ablöse beträgt 1100." Zitatende

Laszlokop, die Aufnahmegebühr schuldest Du seit vielen Monaten. Das ist eine Pflicht als Mitglied und kann auch ein Kündigungsgrund sein. Dass Du gegenüber der Vorpächterin noch Schulden hast ist eine Privatsache zwischen Dir und eben dieser Vorpächterin, wobei diese auch Rechtsmittel, wie Anwalt usw. nutzen kann.
Dabei spielt erstmal keine Rolle, dass Du, trotz der von Dir hier dargestellten Mängel, den Garten übernommen hast. Die Hochbeete wurden ja nicht erst jetzt bemängelt. Das wäre zu Deiner Sicherheit besser gewesen dies vorher abzuklären.

Leider hast Du nichts geschrieben, ob Du das Wertermittlungsprotokoll des Vorstandes unterschrieben hast, auch nichts zum Pachtvertrag (was dazu zur Kündigung konkret steht).
Eine Kündigungsfrist für 14 Tage ist anzuzweifeln.
Übrigens hier im selben Forum steht in der Seite wo Du schreibt auch was zum Pächterwechsel und dem dazugehörigen Urteil des BGH. Dieses Urteil geht auch auf den Rückbau beim Pächterwechsel ein.
Versuche mal Dir Hilfe vom zuständigen übergeordneten Vorstand zu holen.
Hardy
Titel: Re: Abmahnung rechtens ?
Beitrag von: laszlokop am 13. November 2016, 09:00:51
Zur Kündigung steht
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie bei Verstößen gegen die Gartenordnung kann fristlos gekündigt wrtden.ansonsten jeweils zum 30.11 des jeweiligen Kalenderjahr mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten



Titel: Re: Abmahnung rechtens ?
Beitrag von: Hardy am 13. November 2016, 09:31:06
Dann beziehe Dich doch darauf, von fristlos und 3 Monate Kündigungsfrist hast Du erst auf 2 Nachfragen reagiert. Da macht man einen Widerspruch an den Vorstand, zahlt die fällige Mahngebühr und schaut mal in die Satzung und in den Pachtvertrag, wer das letzte Recht hat, eine Kündigung auszusprechen.
Nochmal Lazlokop/Fr. S.: die Kündigung des Pachtvertrages ist eine Seite der Medaille und die Kündigung als Mitglied kann nur in der Satzung stehen. .
Wo steht konkret was zur Aufnahmegebühr 250,- €?
Hast Du nun das Wertermittlungsprotokoll unterschrieben?
Hardy
Titel: Re: Abmahnung rechtens ?
Beitrag von: laszlokop am 14. November 2016, 04:44:06
Ich hab da nix unterschrieben.  Die sind durch meinen Garten gelaufen mit bestand liste von vor 30 Jahren als meine vorpächterin den Garten übernahm. Das ging dann so. Gartenhaus Einkauf 6000 DM. 2% pro Jahr weniger. Heutiger wert eben die 6000 DM - 30x2%
Egal das Brand war
Egal das es morsch ist.
Meine vorpächterin hat die Terasse überdacht . Steigert den Wert natürlich.
Egal ob undicht und unschön.
Wertsteigerung natürlich auch die angelegten Steinwege aus Platten.  Mein Protest blieb ungehört.  Als ich den Garten übernahm waren die mit Erde zugeschüttet. Oder von Gras bedeckt.
Antwort : aber rein theoretisch sind sie da.
So ging es in einer Tour.
Man wollte weder den Müll sehen den ich ausgegraben hatte , den sie mir hinterlassen hatte, immerhin 7 blaue Säcke die ich entsorgen musste,  noch die Schäden am Haus. 
Wertsteigerung die Stachelbeere. Verpilzt,  die Früchte ungenießbar.
Keinen hat interessiert das das Unkraut nen halben Meter in den HochBeeten stand. Hauptsache 2 HochBeete.  Die aber morsch waren und schimmeln.
Das war nur ne Bestandsaufnahme.  Zustand und Funktionalität waren egal.
Noch hab ich keine Kündigung bekommen. Mir ging es hauptsächlich um die Frage ob ein Steinbeet aus Mauerblöcken eine bauliche Veränderung ist. Die Steine stehen locker also nicht gemauert. 
Von einer AufnahmeGebühr steht weder was in der Satzung noch im unterpachtvertrag.  Lediglich auf nem extra zettel
Aufnahmegebühr 250€
Überweisungsdaten.
Sonst nix.

Ich hab soviel zeit und Energie und Geld darein gesteckt. Muss alles allein machen. Jeden Stein schleppen.  Jeden Sack oder Eimer erde.ich hab niemanden der mir hilft. Umso tragischer wäre es wenn ich den Garten verliere. 
Ich habe RLS und eine Nervenkrankheit.  Für mich ist die Zeit im Garten eine Art Therapie gegen Dauerschmerz und Unruhe.
Ich will sicher kein Ärger.  Ich will nur das es fair zu geht.Ein : Sagen wir mal so.passt nicht ins bild

Ist für mich nicht wirklich gleich mit : wurde nicht genehmigt.
Ich habe alle meine Nachbarn gefragt.  Keiner stört sich daran.
Das habe ich auch einem Vorstandsmitglied gesagt.
Wenn man sich im Gartenanlage umschaut haben ca 80% ihre Beete mit Stein eingefasst.  Warum lässt man mir nicht die Chance es zu bebauen und bepflanzen. Das es jetzt nicht schön aussieht kann man doch verstehen. Welcher Garten strahlt diese Jahreszeit vor Schönheit dort?  Man kann doch nicht erwarten das ichbinnerhalb von 6 Monaten einen perfekten Garten hinstelle zumal ich krank bin was sie wissen und allein. Im Grunde hab ich nur mit der Frau eines Vorstandes von Anfang an Problem gehabt. Das wächst nie an ( hecke); das ist aber wenig Anbaufläche  ( 1 person) Rasen öfter mähen. .BeiM Arbeitseinsatz nie dabei ( ich arbeite samstags tu der zeit) . Ich vermute ihr passt das nicht ins bild. Kann mich auch irren aber wie gesagt ich finde nix in der Gartenordnung oder im infoschreiben über bauliche Veränderung etc über das Verbot von Stein hoch Beeten
Titel: Re: Abmahnung rechtens ?
Beitrag von: Hardy am 14. November 2016, 10:53:25
Hast Du schon den Widerspruch gegen die angekündigte Kündigungsfrist gemacht und Dir Rat beim übergeordneten Vorstand geholt?
Sprich dort an:  1. Das fehlende Wertermittlungsprotokoll und die fragwürdigen Kosten von 1.100.-€
2.Die Aufnahmegebühr von der nichts in der Satzung und im Unterpachtvertrag steht
3. Die fragwürdige Kündigung.
Hardy
Titel: Re: Abmahnung rechtens ?
Beitrag von: laszlokop am 14. November 2016, 12:34:02
Ok.
Danke erstmal.