gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Rollo am 20. Juli 2017, 14:34:33

Titel: Laub verbennen verboten?
Beitrag von: Rollo am 20. Juli 2017, 14:34:33
Hallo,

mal eine Frage. bei uns in den Gärten wird immer wieder, auch von uns, das angefallene Laub verbrannt. Das machen wir, genauso wie unsere Nachbarn. Nun habe ich gerade zufällig in diesem Garten Artikel (http://www.gartenfraese-experte.de/kuriose-gesetzt-die-im-eigenen-garten-gelten-und-zu-bussgeldern-fuehren-koennen/) unter Punkt 5 gelesen, dass das verbrennen von Laub verboten ist und mit bis zu 2500 Euro gehandet werden kann?

Ist das tatsächlich so und wie handhabt Ihr das mit dem Laub?

Besten Dank und Gruß
Titel: Re: Laub verbennen verboten?
Beitrag von: ThomasDMG am 20. Juli 2017, 16:30:46
Bei uns ist das Verbrennen von Gartenabfällen, und dazu gehört m.E. das Laub, verboten.


Gefunden im Netz.

Was sagt das Gesetz?
Zugegeben, ein Lagerfeuer zur pflanzlichen Abfallbeseitigung im eigenen Garten ist recht naheliegend. Sämtliches Material ist direkt vor Ort, es entstehen keine Transportwege und -kosten. Und mit Werkzeugen wie einem Laubbläser ist die Arbeit angenehm schnell erledigt.
Der praktische Nutzen ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einer gesetzlichen Legitimation. Dabei müssen Sie zwischen länderspezifischen und bundesweiten Bestimmungen unterscheiden. Eine bundesweit einheitliche Regelung zur Laubverbrennung gibt es nicht, anstelle dessen gelten die Pflanzenabfallverordnungen der Bundesländer. Und diese sind teils sehr unterschiedlich. Mehr noch, gibt es selbst innerhalb der Bundesländer verschiedene Regelungen in den Kommunen.
Titel: Re: Laub verbennen verboten?
Beitrag von: Crusalmarark am 02. August 2017, 09:53:08
das hab ich mich auch schon mal gefragt :)