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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Tapsi am 25. November 2017, 11:15:24

Titel: Wertermittlung
Beitrag von: Tapsi am 25. November 2017, 11:15:24
Liebe Gartenfreunde,
wieder mal eine Frage:
nach 4 Wochen habe ich das schriftliche Wertgutachten noch nicht bekommen und auch keine Quittung für die bezahlte Schätzung. Wie lange soll es mindestens dauern?
Ein schönes Wochenende wünscht Tapsi

Titel: Re: Wertermittlung
Beitrag von: Hardy am 26. November 2017, 12:12:05
Liebe Gartenfreunde,
wieder mal eine Frage:
nach 4 Wochen habe ich das schriftliche Wertgutachten noch nicht bekommen und auch keine Quittung für die bezahlte Schätzung. Wie lange soll es mindestens dauern?
Ein schönes Wochenende wünscht Tapsi

Hallo Tapsizu Deiner obigen Anfrage,

,,.Die Wertermittlungen führen in der Regel im Auftrag der als kleingärtnerisch gemeinnützig anerkannten Organisation von dieser ausgebildete und beauftragte Wertermittler durch."

Die Verantwortung für das Wertermittlungsergebnis Dritten gegenüber liegt bei der Organisation (§§ 278, 31 BGB)." Lt. Vorwort zur Richtlinie Auflage 2012
Quelle: Diese Richtlinie tritt am 1. 9. 2012 in Kraft und ist von allen Wertermittlern bei der Ermittlung der Entschädigungen in Fällen von Pächterwechseln anzuwenden.

Du hattest Dich Anfang November 2017 auf diese Richtlinie berufen. Wenn Du bei der Umsetzung Probleme hast, richte Deine Anliegen an den Landesverband (sh.1. Absatz) und das wäre der Vorsitzende des Landesverbands Westfalen und Lippe der Kleingärtner oder von Rheinland e.V., also NRW.

Viel Erfolg
Hardy




Titel: Re: Wertermittlung
Beitrag von: Jippie am 28. November 2017, 08:14:33
Das dauert! Vor allem wenn es jetzt auf Weihnachten zu geht!