Hallo,
bei uns wurde nach Wasserverlust in der Kleingartenanlage eine Gasprüfung durchgeführt. Angeblich fand die Firma das Leck in der Wasserleitung auf unserem Kleingartengrundstück. Wir gruben an der entsprechend markierten Stelle fanden jedoch keine Leitung - diese befand sich etliche Meter davon entfernt. Nun wird von uns verlangt eine komplett neue Wasserleitung zu verlegen ohne eine weitere Überprüfung der Leitung und evtl. Reparatur der alten. Kann das von uns verlangt werden?