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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Andreas Ballhaus am 17. April 2020, 16:27:46

Titel: Pflichten der Obleute
Beitrag von: Andreas Ballhaus am 17. April 2020, 16:27:46
Moin moin alle zusammen,
im letzten Frühjahr(2019) fragte ich unseren Obmann, ob wir nicht den Stromanbieter wechseln könnten. Selbst 100% Ökostrom waren und sind günstiger als unserer. Als ich unseren Obmann ansprach und fragte ob der Vertrag mit dem Stromanbieter schon gekündigt sei, bekam ich zur Antwort: "Der wird nicht gekündigt".
Ist das Rechtens? Darf unser Obmann unser Geld einfach sinnlos verschleudern?
Danke für eure Hilfe
Andreas Ballhaus
Titel: Re: Pflichten der Obleute
Beitrag von: Rosa am 17. April 2020, 19:16:52
Nein, der Verein darf das Geld nicht verschleudern. In der Regel hat der Obmann nicht die Befugnis den Vertrag zu kündigen bzw. neu abzuschließen, dies hat nur der Vorstand.
Hat der Vorstand aber die Befugnis weiterdeligiert an den Obmann, dann darf der Obmann dies.
Hier würde ich nicht den Obmann fragen, sondern den Vorstand. Lass dir zeigen, wie viel eure Anlage an Strom insgesamt verbraucht. Um einen Vergleich anzustellen brauchst du:
1. Verbrauch kwh der Anlage
2. Preis pro kwh
3. evtl. Grundpreis vom Anbieter
Titel: Re: Pflichten der Obleute
Beitrag von: sanumen19 am 21. April 2020, 08:27:51
es gibt Verträge, nach denen, wenn Sie Sie kündigen, müssen Sie eine Strafe und Entschädigung für die Tatsache, dass Sie die Gemeinschaft verlassen zu zahlen. So was! und wie viel kommt aus dem grünen Strom ???
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