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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Pisel68 am 21. April 2020, 20:01:59

Titel: Betreten der Parzelle ohen Anwesenhei vom Vorstand und eingenmächtigers Handeln
Beitrag von: Pisel68 am 21. April 2020, 20:01:59
Hallo Ihr Lieben,
ich habe da mal eine Frage, heute Abend hat mir mein Vorstand eine Wathsappmitteilung geschickt, dass er bei mir hinten im Niemandsland Bäume gepflanzt hat. Das Niemandsland ist ein Grundstück, dass der Stadt gehört, aber an meinem Grundstück liegt und ich als Pächter muss dieses pflegen. Ich habe gerade vor 6 Wochen mit meinem Mann diese Stück sauber gemacht und wir haben 18 Müllsäcke voll zum Recyclinghof gebracht. Dieses ganze besteht uns immer 2 mal im Jahr bevor und wir waren echt froh, dass wir das wir in diesem Frühjahr es schon hinter uns hatten. Vorab ich treffe den Vorstand bestimmt alle 2-3 Tage wenn ich dort Vorort bin. Heute, wo ich nicht da bin und das bin ich sehr häufig, geht er auf mein Grundstück, dass muss er nämlich um dort hinzukommen und pflanzt ohne meines Wissens dort Bäume. 1. darf er einfach so einfach ohne meines Wissens auf mein Grundstück und 2. ist er überhaupt dazu berechtigt so eigenständig zu handeln. Er meint nämlich immer er dürfe das und gestern habe ich, ihn noch gesehen und heute macht er sowas. Ich wäre euch sehr dankbar über jede hilfreiche Antwort.
Titel: Re: Betreten der Parzelle ohen Anwesenhei vom Vorstand und eingenmächtigers Handeln
Beitrag von: Rosa am 22. April 2020, 11:44:12
1. Euer Vorstand darf ohne eures Wissens nicht auf euer Grundstück. Wenn er es tut, begeht er einen Hausfriedensbruch.

Es gibt nur eine Ausnahme, wenn Gefahr in Verzug ist bzw. wenn in irgend einer Ordnung steht, dass man bei Wasser- oder Stromablesung keiner von euch dort ist.

2. Bäume auf Niemandsland zu pflanzen, könnnen sie schon, wenn es dazu einen Beschluss gibt.
Zum guten Ton sollte aber der Vorstand vorher mit euch sprechen.
Besser wäre es gewesen, wenn in einer Mitgliederversammlung über das Niemandsland geredet worden wäre.
Wie z.B.:
Was soll aus dem Niemandland werden?
In welchem Zeitraum sollen diese Änderungen durchgeführt werden?
Wer ist dafür veranwortlich?
Wie wird der Zugang dorthin geregelt?
Titel: Re: Betreten der Parzelle ohen Anwesenhei vom Vorstand und eingenmächtigers Handeln
Beitrag von: diabel am 27. April 2020, 00:52:42
1. Neben der Gefahr im Verzug darf der Vorstand auch bei Verstößen des Pächters gegen Satzungszweck den Garten ohne vorherige Anmeldung betreten. Diese Ausnahme ist in der Satzung bzw. Gartenordnung geregelt. Da hier weder eine Gefahr noch Verstöße vorlagen, wäre noch zu klären, ob es eine Vereinbarung gibt, die dem Vorstand sowie städtischen Bediensteten den Zugang zum städtischen Grundstück gewährt.

2. Es ist durchaus möglich, dass der Vorstand Bäume im Niemandsland Pflanzen darf. Der Kleingärtner ist zuständig für die Pflege des benachbarten Niemandslandes. Die Aufgabe bekam er wahrscheinlich vom Verein.  Das würde wiederum bedeuten, dass die Stadt die Pflegeverantwortung dem Verein übertrug und somit darf er das.

Zur guten Gemeinschaft, gehört das Sprechen miteinander. Es scheint hier leider versäumt worden zu sein.

Titel: Re: Betreten der Parzelle ohen Anwesenhei vom Vorstand und eingenmächtigers Handeln
Beitrag von: Rosa am 27. April 2020, 22:22:31
"..auch bei Verstößen des Pächters gegen Satzungszweck den Garten ohne vorherige Anmeldung betreten. Diese Ausnahme ist in der Satzung bzw. Gartenordnung geregelt."

Auch wenn ein Verstoß gegen den Satzungszweck vorhanden ist, darf der Vorstand nicht ohne Wissen des Pächters das Grundstück betreten. Auch wenn die Ausnahme in der Satzung steht. Diese ist nicht rechtens - ungültig.

Das Pacht- ist angelehnt an das Mietrecht. Der Vermieter darf auch in die Wohnung ohne Voranmeldung, denn er darf erst gar keinen Schlüssel zu dieser Wohnung haben.

Wenn der Vorstand zum Niemandsland will,
1. m u s s   er sich in jedem Fall  a n m e l d e n, wenn er über das Grundstück des Pächters muss, auch wenn der Verein von der Stadt die Verpflichtung bekam oder
2. das Grundstück des jetzigen Pächters wird verkleinert und es führt ein Weg zum Niemandsland

Wenn Pkt. 2 erfolgt, kann der Vorstand jederzeit dort hin und auch Bäume setzen, aber hier sollte ein Vertrag zwischen Vorstand und dem Pflegenden bestehen sowie Regelungen über die Kosten der Beräumung
Titel: Re: Betreten der Parzelle ohen Anwesenhei vom Vorstand und eingenmächtigers Handeln
Beitrag von: Rosa am 27. April 2020, 22:27:05
Der Vermieter darf n i c h t auch in die Wohnung ohne Voranmeldung ...

Pisel, gibt es eine Vereinbarung zwischen Pächter und Vorstand? Was steht dort drin? Sind dort Regelungen über Kosten von Beseitigungen vorhanden?