Hallo zusammen,
Ich habe mal eine Frage.
Wir haben den Garten meiner Oma übernommen... Pachtvertrag und Kaufvertrag etc.wurde auch alles abgefertigt und von beiden Seiten unterschrieben.
Jetzt hat allerdings noch keine Wertermittlung stattgefunden und aufgrund von Covid 19 zieht sich das alles sehr....
1.muss überhaupt eine Wertermittlung noch staffinden?
Ich bin der Enkel und die Veträge etc. Wurden alle bereits unterschrieben.
Hinzu kommt das meine Oma vor ein Paar Tagen gestorben ist.
Ist jetzt nicht eine Wertermittlung ohnehin nicht sinnlos das ich ja laut veträgen schon der offizielle Besitzer der Laube bin?
Für Folgeschäden etc. Muss ich ja eh aufkommen. Und es wurde bereits eine vorabnahme gemacht und alle Mängel beseitigt.
Es geht darum das meine Frau und ich bis zur Wertermittlung kein Bodenbelag legen dürfen(luftdurchlässig) und somit keine Möbel Stelen können und es uns wohnlich machen können.
Vielen Dank
LG
Zwischen wem wurden die Pacht- und Kaufverträge abgefertigt? Zwischen Oma und dir oder Verein und dir?
Wenn es sich hierbei um eine Kleingartenanlage handelt, welche dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg angeschlossen ist, dann ist eine Wertermittlung erforderlich. Der Schätzpreis könnte auch wichtig sein, bei evtl. Erbauseinandersetzungen, evtl. Schuldforderungen, usw.
Hans
1.muss überhaupt eine Wertermittlung noch staffinden?
Ich bin der Enkel und die Veträge etc. Wurden alle bereits unterschrieben.
Hinzu kommt das meine Oma vor ein Paar Tagen gestorben ist.
Um die Frage beantworten zu können, müßtet du die Frage beantworten?
Vom wem wurde der Unterpachtvertrag unterschrieben?
Habt ihr eine Mitgliedschaft im Verein?
diabel
Der Schätzpreis könnte auch wichtig sein, bei evtl. Erbauseinandersetzungen, evtl. Schuldforderungen, usw.
Wenn der Kaufvertrag zwischen der Oma und Hans abgeschlossen haben, isst der Schätzpreis für eine Erbauseinandersetzung unrelevant.
Diese Schätzung ist nur relevant bei Erbauseinandersetzungen, wenn die Oma gestorben ist und es mehrere Erben gibt.
Bedeutung des Gutachtens gem. Hefft 225 Pächterwechsel vom Bundesverband
Nachweis der kleingärtnerischen Nutzung
Bestandsaufnahme
Zeitwert der Anpflanzungen
Zeitwert der Baulichkeiten
Bei einer familären Übernahme ist der
Zeitwert unrelevant
Eine Bestandsaufnahme kann auch durch den Vorstand erfolgen, ob die kleinkärtnerische Nutzung gegeben ist oder nicht und er kann Auflagen erteilen, was evtl. zurück gebaut bzw. entfernt werden muss.
Das bedeutet. dass bei einer familären Übernahme keine Ermittlung von nöten ist. Man sollte flexibel in diesem Punkt sein.
Zitat von: diabel am 04. Mai 2020, 19:56:11
Zwischen wem wurden die Pacht- und Kaufverträge abgefertigt? Zwischen Oma und dir oder Verein und dir?
Wenn es sich hierbei um eine Kleingartenanlage handelt, welche dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg angeschlossen ist, dann ist eine Wertermittlung erforderlich. Der Schätzpreis könnte auch wichtig sein, bei evtl. Erbauseinandersetzungen, evtl. Schuldforderungen, usw.
Guten Morgen,
der Kaufvertrag wurde zwischen mir und meiner Oma abgefertigt. Der Pachtvertrag zwischen mir und dem KLGV.
LG
Zitat von: Rosa am 05. Mai 2020, 21:20:42
Hans
1.muss überhaupt eine Wertermittlung noch staffinden?
Ich bin der Enkel und die Veträge etc. Wurden alle bereits unterschrieben.
Hinzu kommt das meine Oma vor ein Paar Tagen gestorben ist.
Um die Frage beantworten zu können, müßtet du die Frage beantworten?
Vom wem wurde der Unterpachtvertrag unterschrieben?
Habt ihr eine Mitgliedschaft im Verein?
diabel
Der Schätzpreis könnte auch wichtig sein, bei evtl. Erbauseinandersetzungen, evtl. Schuldforderungen, usw.
Wenn der Kaufvertrag zwischen der Oma und Hans abgeschlossen haben, isst der Schätzpreis für eine Erbauseinandersetzung unrelevant.
Diese Schätzung ist nur relevant bei Erbauseinandersetzungen, wenn die Oma gestorben ist und es mehrere Erben gibt.
Bedeutung des Gutachtens gem. Hefft 225 Pächterwechsel vom Bundesverband
Nachweis der kleingärtnerischen Nutzung
Bestandsaufnahme
Zeitwert der Anpflanzungen
Zeitwert der Baulichkeiten
Bei einer familären Übernahme ist der
Zeitwert unrelevant
Eine Bestandsaufnahme kann auch durch den Vorstand erfolgen, ob die kleinkärtnerische Nutzung gegeben ist oder nicht und er kann Auflagen erteilen, was evtl. zurück gebaut bzw. entfernt werden muss.
Das bedeutet. dass bei einer familären Übernahme keine Ermittlung von nöten ist. Man sollte flexibel in diesem Punkt sein.
NACHTRAG :-) Mitgliedschaft mit dem Verein besteht :-)
Da sowohl Vereinsmitgliedschaft als auch ein rechtsgültiger Pachtvertrag vorhanden sind ist eine Schätzung nicht mehr erforderlich.
Da alle Verträge mit dem Verein unter Dach und Fach sind, ist tatsächlich keine Wertermittlung notwendig.D.h. das ihr einen neuen Bodenbeleg legen könnt.
Hast du unterschrieben, dass eine Wertermittlung durchgeführt werden soll?
Wenn nein - siehe oben. Es können vom Verein keine Forderungen gestellt werden.
Wenn ja. kommt es darauf an - mit welchem Datum.