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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Norbert am 16. Mai 2020, 19:34:25

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Frage: Mein Alter
Antwort 1: 51 Stimmen: 0
Antwort 2: 52 Stimmen: 0
Antwort 3: 53 Stimmen: 0
Titel: Wasseruhr im Kleingarten
Beitrag von: Norbert am 16. Mai 2020, 19:34:25
Hallo !!!
Muss ich meine Wasseruhr im Kleingarten einbauen ???
Unser Vorstand berechnet mir jetzt Geld da ich meine Wasseruhr schon 2 Jahre nicht eingebaut habe . Angeblich steht das so im Bundes Kleingarten Gesetz . Da ich 2 Gärten nebeneinander habe baue ich nur eine ein . Das kann ja woll nicht sein oder !!!
Titel: Re: Wasseruhr im Kleingarten
Beitrag von: Tine987 am 17. Mai 2020, 14:00:49
Hallo,
wenn dein Wasseranschluss noch weiterhin nutzbar ist und jederzeit eine Wasseruhr eingebaut werden kann, darf der Vorstand dir den Grundpreis und Verluste mit berechnen.

In unserem Verein haben wir einen Pächter der ebenfalls 2 Gärten nebeneinander besitzt. Wir haben uns mit ihm darauf geeinigt,das wir einen Wasseranschluss blind legen und verplomben. So kann er keine Wasseruhr anbringen und dadurch Wasser entnehmen. Dadurch stellen wir ihm keine Wasserrechnung für diesen Garten.

Grüße Tine
Titel: Re: Wasseruhr im Kleingarten
Beitrag von: Widder14463 am 26. Juni 2020, 11:35:27
Hallo
So lange es möglich ist aus diesem Anschluss Wasser zu entnehmen ,kann und muss der Vorstand von dir verlangen eine Wasseruhr anzubauen , den Anschluss zu verplomben oder still zu legen,so das keine Entnahme mehr möglich ist.
Titel: Re: Wasseruhr im Kleingarten
Beitrag von: mario_bln am 16. September 2020, 22:07:47
Zitat von: Norbert am 16. Mai 2020, 19:34:25
Hallo !!!
Muss ich meine Wasseruhr im Kleingarten einbauen ???
Unser Vorstand berechnet mir jetzt Geld da ich meine Wasseruhr schon 2 Jahre nicht eingebaut habe . Angeblich steht das so im Bundes Kleingarten Gesetz . Da ich 2 Gärten nebeneinander habe baue ich nur eine ein . Das kann ja woll nicht sein oder !!!

Ja musst du auf jeden Fall. Wenn es Stadtwasser ist, musst du damit eine zertifizierte Firma beauftragen. Du bist verpflichtet die Eichfrist zu beachten und deine Uhr selbstständig beim Eichamt anzumelden. Unkorrekte Verbrachszählung kann als Betrugsversuch gewertet werden und zur Kündigung führen. Die Differenz zwischen Hauptzähler und Summe aller Einzelzähler haben alle Pächter gesamtschuldnerisch zu tragen.