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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Jacqueline Dickner am 28. November 2021, 09:46:58

Titel: Verkauf Kleingarten
Beitrag von: Jacqueline Dickner am 28. November 2021, 09:46:58
Wie verhält es sich in folgendem Fall. Ich habe im September meinen Garten verkauft. Eigenständig meinen Garten mehr Kaufvertrag verkauft. Der neue Vorstand hat dem nicht widersprochen. Nun hat der Kreisvorstand den Verkauf als nicht korrekt kommentiert, weil der Verkauf nicht nach Vorschrift des Verbandes abgewickelt wurde. Ich habe lediglich den Verkauf so getätigt, wie der Vorgänger es mit mir getätigt hat.
Jetzt berufen sich die Pächter an die ich den Garten verkauft habe auf die nicht korrekte Verkaufsstrategie, weil der Kreisvorstand den " neuen " Pächtern in den Vertrag als Auflage geschrieben hat, den Schuppen, der im Garten steht kostenpflichtig abzureißen. Diese Kosten wollen sie nun nicht allein aufbringen, möchten das ich aus mich zur Hälfte an den Kosten beteilige. Weil ja mein Verkauf seit Satzung nicht korrekt war. ( unwissentlich!) Wie verhält es sich in diesem Fall? Denn schließlich habe ich Ihnen den Garten vor 4 Monaten , mit Schlüsselübergabe überlassen. Vor 2 Wochen bekomme ich plötzlich vom Gartenvorstand eine Bestätigung meiner Kündigung, allerdings erst zum 30.11.2021. WAS ja bedeuten würde das mir jetzt noch der Garten gehört?
Ich freue mich auf Antwort von Euch
Vielen Dank
Titel: Re: Verkauf Kleingarten
Beitrag von: Rosa am 29. November 2021, 03:44:17
Wie ist denn die Abwicklung des Gartens überhaupt gelaufen? Wurde eine Schätzung vorgenommen? Wurde der Neue dem Vorstand gemeldet? Ist der Neue Mitglied des Vereines?
Der 30.11 ist korrekt, wenn dies im Pachtvertrag so steht.