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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Rose_16 am 23. Juni 2022, 11:45:09

Titel: Kinder - Garten / Spielfläche
Beitrag von: Rose_16 am 23. Juni 2022, 11:45:09
Hallo zusammen,
Ich brauch mal bitte eure Erfahrungen.
Ich möchte gerne ein Stück einer eingezäunte Freifläche pachten. Diese mit einem Zaun verkleinern. Da möchte ich gern 1 Streifen für die Kids anlegen, was sie gerne möchten, Blumen oder sonstiges.
Den restlichen teil möchte ich gerne als Spielfläche für die Kids lassen, Spielgeräte ect. .
Der Vorstand meinte, er kann nur einen "Garten" oder "Grabeland" verpachten.
Bei der Begehung mut dem RV wurde mir gesagt, das es machbar ist, es von denen keine vorgaben dazu gibt,  es aber am ende der Vorstand entscheidet.
Da es eine Grauzone ist, würde ich gerne eure Meinungen zu wissen, was ist möglich. Könnte der Vorstand mir das als Kindergarten verpachten ?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Danke euch, Gruß 🌹
Titel: Re: Kinder - Garten / Spielfläche
Beitrag von: peter am 23. Juni 2022, 12:51:28
Solltet ihr genug Kinder in der Anlage haben wäre es doch
schön wenn der Verein(Vorstand) sich um solche Dinge kümmern würde .  Thema einmal auf einer Jahreshauptversammlung ansprechen.

PS Profi Kindergarten geht in einer Kleingartenanlage nicht,schon wegen der Garten Nachbarn .
Titel: Re: Kinder - Garten / Spielfläche
Beitrag von: Skinhead am 23. Juni 2022, 13:39:46
Oi Rose_16, Oi Peter,

@Peter: Die Idee hatten wir bei uns im Verein auch schon, gescheitert ist es bei uns an der Aufsichtspflicht, sobald es für alle kleinen Vereinsmitglieder offen ist.

@Rose_16: Du magst ein sinnvolles Konzept haben, aber musst den Vorstand von der Sinnhaftigkeit behutsam überzeugen. Im Folgenden paar formale Sachen und der Blickwinkel des Vorstands, zum Schluss ein Lösungsansatz.

Formal fallen Spielgeräte im privaten Garten nicht unter die üblichen Versicherungen im Rahmen von Vereinsmitgliedschaft und Gartenpacht. Dabei geht es nicht nur um das Verletzungsrisiko und die Aufsichtspflicht an Spielgeräten, sondern auch um die Haftpflicht, wenn z.B. nach einem Sturm das Trampolin im nächsten Gartenhäuschen hängt. Das musst Du vorher privat abklären und ggf. versichern.

Zum Blickwinkel des Vorstands: Leider haben wir bei uns in der Anlage insbesondere in den letzten zwei Jahren schlechte Erfahrungen damit gemacht, dass der Kleingarten als Ersatzkindergarten genutzt wird, vor allem wenn der richtige Kindergarten seuchenbedingt geschlossen ist. Der Kinderlärm war nicht das Problem, sondern die Tatsache, dass der Garten nur bedarfsweise genutzt und unzureichend bewirtschaftet wird. Diesen Samstag irgendwas in die Erde setzen und sich nächsten Samstag wundern, warum es vertrocknet ist, reicht eben nicht. Leider gehört es auch zu den Erfahrungswerten, dass Familien seltener die Zeit haben, sich außerhalb des eigenen Gartens im Verein zu engagieren.

Wenn jetzt der Vorstand - in aller Regel ältere Herrschaften mit klaren Vorstellungen wie was zu laufen hat - die Wahl zwischen zwei Bewerbern hat, nämlich dem Handwerker, der Gemüse anbauen will und auch anderswo mal anpacken kann, wenn es was zu tun gibt, und der jungen Familie, die mal "was Neues" (aus Sicht des Vorstands) ausprobieren will und gleich mit Spielgeräten kommt, dann wirst Du erstmal einen schwierigen Standpunkt haben. Egal ob gerechtfertigt oder nicht.

Vorschlag: Überzeuge den Verein von der Richtigkeit Deines Konzepts und vor allem auch nachhaltig davon, dass Du das auch konsequent bzw. dauerhaft durchziehst und Dich kümmerst. Kümmer Dich um formale Sachen (siehe oben), dann kannst Du genau solche Fragen nach Haftung etc. kontern. Und fang erst mit dem Garten an und komm danach dosiert mit Spielgeräten. Was "Blumen oder sonstiges" angeht ist der Vorstand erstmal an die Kleingartenordnung gebunden. 1/3 Anbaufläche, da zählen Blumen nicht dazu. Da kommst Du nicht drumrum.
Titel: Re: Kinder - Garten / Spielfläche
Beitrag von: Rose_16 am 24. Juni 2022, 07:34:19
Hallo,
Hallo Peter,
Danke für deine Antwort.
Einen "öffentlichen" Platz möchte ich nicht erschaffen. Die öffentliche Geschichte ist aus Haftungsgründen in der Anlage vom Tisch. (Da wäre ich auch nicht mit an Bord).
Mein Vorhaben geht in die Private Nutzung. (Wir haben ca 2 Jahre unseren Garten)
Ich möchte die eigentlich öffentliche Fläche abteilen u. verschlossen halten.
In der Anlage haben wir mit meinen ca. 6 Kinder.
Die aber nicht alle zu uns kommen, das wären nur 2, neben meinen 2.
Meine große Tochter hilft mir gerne etwas bei der Gartenarbeit. Sie hatte auch bei den Großeltern eine Stück wo Gemüse angebaut war. Natürlich habe ich ihr gesagt, das es auch arbeit ist und wir es dann auch gemeinsam pflegen müssen.
Ich möchte meine Kinder bissel mehr an die Gartenarbeit ran führen, wie wir früher den Schulgarten hatten in der Schulzeit.

@skinhead :
Danke für deine Antwort.
Gerne nehme ich deinen Rat auf und mache mich  kundig.
In Sachen Haftpflicht,  bin ich versichert und ich weiß, das wenn es zu Wetterschäden durch meine Sachen kommt , das ich dafür auf kommen muss, das ist soweit ok.
Ich werde mir mal Anregungen von euch u anders suchen/ überlegen wie ich das vortragen und umsetzen kann.

Ich danke euch für die Antworten.
Schreibt mir gerne weitere Vorschläge.
Danke, Gruß  Rose 🌹