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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Gartenfreundin22 am 06. September 2022, 11:24:27

Titel: Anbaupflicht ohne Wasser
Beitrag von: Gartenfreundin22 am 06. September 2022, 11:24:27
Hallo Gartenfreunde,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Seit 2 Jahren habe ich in Erfurt einen Pachtgarten. Der Garten war sehr verwildert und ist jetzt fast wieder ansehnlich.
Der Garten hat eine Größe von 500qm. Die baulichen Anlagen haben alle Bestandsschutz.

Bei Übernahme des Gartens sagte unsere Vorsitzende, dass es keine Anbaupflicht für uns gibt, da wir kein fließend Wasser haben.

Ich habe 3 Obstbäume mehrere Himbeer- und Brombeersträucher. Das Gewächshaus ist auch erneut und wird zum Anbau genutzt. Ebenfalls habe ich dieses Jahr noch ein Hochbeet gebaut.
Ich bin prinzipiell bemüht eigenes Gemüse anzubauen, aber ohne fließend Wasser ist dies, gerade bei so einem Sommer, sehr schwierig. Die vorhandenen Regentonnen und IBC-Container reichen gerade so für meine 3 Blumenbeete, das Gewächshaus und Hochbeet.

Schwerwiegend kommt hinzu, dass wir extremen Lehmboden im Garten haben. Auf Grund der Trockenheit komme ich aktuell nicht mal mit einer Spitzhake in die Erde. Auch sonst habe ich Probleme in dem Boden überhaupt Pflanzen anzubauen. Bisher habe ich immer Löcher ausgehoben und neue Blumenerde eingefüllt.

Nun hatten wir eine Begehung durch den Stadtverband und dieser hat gefordert, dass ich bis zum 31.10.22 insgesamt 80qm unter Spaten bringe.
Ich weiß nicht, wie ich das machen soll. Selbst meine größte Rasenfläche, wo auch die Obstbäume stehen, erreicht die Größe nicht. Die Gartenlaube steht im 2/3 des Gartens und durch die Wege habe ich eher viele kleine, vor allem lange Flächen.

Hat einer von euch einen Rat für mich bzw. gibt es eine Ausnahmeregelung, wenn kein fließend Wasser da ist?

Vielen Dank im Voraus.

Anna
Titel: Re: Anbaupflicht ohne Wasser
Beitrag von: Skinhead am 07. September 2022, 17:04:40
Oi Anna,

eine Befreiung von der Anbaupflicht wegen fehlendem Wasseranschluss gibt es nicht. Bei uns gibt es Gärten mit und ohne Wasser, aber die 1/3-Regel gilt für alle.

Es gibt mehrere Möglichkeiten. Am besten entgehst Du dem Problem, wenn Du einen Brunnen schlägst, dann hast Du ausreichend Wasser. Außerdem alle Dachflächen so konsequent wie möglich zum Auffangen von Regenwasser nutzen, notfalls mehr Fässer aufstellen. Die Blumenbeete sollten im Kleingarten hinten anstehen, also nutz das Wasser erstmal für Gemüse.

Was den Anbau angeht würde ich erstmal schauen noch paar Bäume unterzukriegen. Schatten hält den Boden im Beet auch länger feucht. Dann den Anbau möglichst ins Frühjahr vorziehen, wo es noch feucht ist. Erbsen, Spinat, Radieschen etc vertragen Frost. Ansonsten Sachen anbauen die kein oder nur maximal anfangs Wasser brauchen, z.B. Kartoffeln, Bohnen etc.

Ende Oktober wirst Du ja maximal die Beete angelegt haben, aber nichts mehr groß anbauen. Wenn Du schnell bist würde sich evtl. noch Gelbsenf lohnen. Der lockert den Boden und ist ein guter Gründünger. Einfach drauf lassen und im Winter verrotten lassen.

Also alles machbar.
Titel: Re: Anbaupflicht ohne Wasser
Beitrag von: Karsten HB am 07. September 2022, 18:56:43
Moin liebe Gartenfreunde.

Irre ich mich oder zählen Bäume nicht zum Grabeland. Also wäre das Pflanzen von noch mehr Obstbäumen eher kontraproduktiv. Im weiteren, einen Brunnen schlagen ist eine gute Idee, kostet aber Abgabe an die jeweilige Stadt. Gut wäre, wenn da ein Graben in der Nähe wäre, wo man Oberflächenwasser ziehen könnte.
Mein Rat wäre, kaufe noch einen IBC, verknüpfe die beiden und hoffe auf reichlich Regen, damit Du 2000 l in Vorhalte hast. Auch mehr Fässer wären als Zwischenlager sinnvoll.
Titel: Re: Anbaupflicht ohne Wasser
Beitrag von: Skinhead am 07. September 2022, 19:14:52
Oi!

Brunnen schlagen kostet bei uns einmalig eine geringe Gebühr. Plus natürlich die Kosten fürs Schlagen. Lohnt sich aber.

Und wie ggf Obstbäume reinzählen erfragst Du am besten. Da wird bei uns aber drauf geschaut wenn die Fläche unter Spaten etwas knapp unter der Grenze ist. Und wie gesagt Schatten gegen Austrocken der Beete.
Titel: Re: Anbaupflicht ohne Wasser
Beitrag von: Gartenfreundin22 am 08. September 2022, 10:39:17
Hallo zusammen,

danke für die Hinweise.

Leider können wir keinen Brunnen bohren. Es waren schon mehrere Experten vor Ort und haben gesagt, dass dies nicht möglich ist. Wir haben die Gartenanlage auf einem Berg.

Ich werde versuchen mit den Stadtvorstand nochmal ins Gespräch zu kommen. Bei min. 80qm habe ich aufgrund des Schnittes dann kaum noch Erholungsfläche. Auch weiß ich nicht, wie ich das in meiner Freizeit noch Bewirtschaften soll. Es ist so schon manchmal schwierig die 500qm in Schuss zu halten.
Titel: Re: Anbaupflicht ohne Wasser
Beitrag von: Skinhead am 08. September 2022, 11:23:39
Oi Anna,

aber Ihr seid ein Kleingartenverein der unter das Bundeskleingartengesetz fällt? Dann sind 500m² sowieso bisschen viel (§ 3 Abs. 1 BKleinGG: nicht größer als 400m²). Wieviel Anbaufläche hast Du schon und welchen Anteil an den 500m² hätte die Anbaufläche, wenn Du noch um 80m² ergänzt? Vielleicht kann man die maximalen 400m² als Richtwert zur Bemessung der Anbaufläche ansetzen.

Das mit dem Brunnen ist natürlich blöd. Und auf dem Hügel wird wohl auch der Wassergraben schwierig und der nächste Bach ist meistens auch weit weg. Aber wie gesagt, grab einfach was um und setz nächstes Jahr Kartoffeln oder ähnlich pflegeleichten Kram rein. Das Argument mit der Erholungsfläche wird wohl nicht gelten. Die meisten müssen mit deutlich weniger Platz zurecht kommen und auch die Flächenanteile entsprechend bewirtschaften.