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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Fellhund am 24. November 2022, 03:01:45

Titel: MItgliederversammlung
Beitrag von: Fellhund am 24. November 2022, 03:01:45
Ich habe mal eine Frage zur MV. Sie muss ja mindestens einmal jährlich stattfinden und alle Mitglieder werden dazu eingeladen. Auf der MV wird dann ja über das vergangene Jahr vom Vorstand berichtet und eventuell Beschlüsse getroffen. Nun die Frage. Muss den anwesenden Mitgliedern auf oder vor der MV etwas schriftlich ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden? Wird im Anschluss der MV ein Protokoll erstellt und den Mitgliedern ausgehändigt oder zugänglich gemacht?
Titel: Re: MItgliederversammlung
Beitrag von: peter am 01. Dezember 2022, 07:36:19
Wird im Anschluss der MV ein Protokoll erstellt und den Mitgliedern ausgehändigt oder zugänglich gemacht?

Das ist verpflichtend,entweder bekommt jeder eins (per e-Mail-)
oder eins im Aushang des Vereins .
Titel: Re: MItgliederversammlung
Beitrag von: Skinhead am 01. Dezember 2022, 08:07:17
Oi Fellhund,

eine Jahreshauptversammlung oder Mitgliederversammlung muss einmal im Jahr abgehalten werden. Hierzu muss rechtzeitig formal eingeladen werden mit vorläufiger Tagesordnung und der Möglichkeit, bis zu einer gewissen Frist Anträge einzubringen, die dann auch auf die Tagesordnung kommen und auf der Versammlung diskutiert und entschieden werden.

Ein schriftliches Protokoll ist nicht gesetzlich verpflichtend, empfiehlt sich aber dringend. Ob und wie das dann zugänglich gemacht wird sollte in der Satzung stehen, in der Regel reicht, wenn man es auf Wunsch beim Vorstand einsehen kann. Bei eingetragenen Vereinen ist aber verpflichtend, dass das Amtsgericht über die formal korrekte Versammlung sowie mögliche Änderungen im Vorstand informiert wird. Auch hierzu eignet sich am besten einfach ein Protokoll. Strenggenommen reicht hier aber, Einladung mit Fristen sowie Wahlergebnisse zum möglichen neuen Vorstand ans Amtsgericht weiterzugeben.
Titel: Re: MItgliederversammlung
Beitrag von: Fellhund am 01. Dezember 2022, 10:49:21
Zwei Antworten und diese auch noch widersprüchlich. Ist wohl nicht so eindeutig.

In unserer Satzung steht dazu ein für mich total unverständlicher Absatz.

Das man das Protokoll einer Mitgliederversammlung ans Amtsgericht schicken muss, ist wohl übertrieben. Vermutlich meinst Du, das falls sich etwas am Vorstand geändert hat, dies bei Gericht im Vereinsregister geändert werden muss.

Was Peter geschrieben hat macht für mich Sinn, so sollte es sein. Skinhead hat aber vermutlich recht das es nicht verpflichtend ist.

Wenn man anfängt sich damit zu beschäftigen, kommt man doch schnell an ein Punkt wo es juristisch wird.
Titel: Re: MItgliederversammlung
Beitrag von: Skinhead am 01. Dezember 2022, 13:06:56
Oi!

Ok, das war vielleicht etwas umständlich geschrieben, aber das Vereinsregister ist beim Amtsgericht angesiedelt, zumindest in Rheinland-Pfalz. Und die brauchen auch nicht das ganze Protokoll, sondern nur den Beleg, dass fristgerecht und satzungskonform eingeladen und durchgeführt wurde sowie die Namen und Funktionen der Vorstandsmitglieder.

Ja das mit dem juristisch ist das Problem. Das kann noch so verständlich in der Satzung stehen, irgendein Rechtsverdreher kann dir immer noch einen Strick draus drehen.

Wir führen bei uns ein Ergebnisprotokoll, kein Wortprotokoll. Heißt da steht nicht "Hinz meint dies" und "Kunz meint aber das", sondern da steht "nach gewohnt lebhafter Debatte haben X von Y Anwesenden mit Ja gestimmt, Z mit Nein und Y-(X+Z) haben sich enthalten." Einsehbar im Vereinsbüro, interessiert aber erfahrungsgemäß keinen. In dieser Kurzform ist es auch für das Vereinsregister 1:1 nutzbar und ich denke das ist auch die praktikabelste Lösung.
Titel: Re: MItgliederversammlung
Beitrag von: Fellhund am 01. Dezember 2022, 17:09:42
Skinhead Kannst Du mir das noch etwas näher beschreiben bitte. Es wird ein Protokoll angefertigt für das sich in der Regel aber niemand näher interessiert. Ok. Nun frage ich aber auch aus Unwissenheit. In dem Protokoll steht doch was Beschlossen wurde und auch für was Geld ausgegeben werden soll, oder? Schaut man dann nicht bei der nächsten Jahreshauptversammlungen ob die Beschlüsse umgesetzt wurden und das Geld entsprechend verwendet wurde? Wird der Vorstand nicht auf der Jahreshauptversammlung entlastet? Was sind denn die Kriterien für diese Entlastung? Oder lieg ich da völlig falsch?
Titel: Re: MItgliederversammlung
Beitrag von: Skinhead am 02. Dezember 2022, 09:41:09
Oi!

Im Protokoll sind natürlich alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung festgehalten. Größere finanzielle Entscheidungen werden auch von der Mitgliederversammlung getroffen. Allerdings gibt es auch noch die Vorstandssitzungen, bei denen kleinere Entscheidungen getroffen werden, mitunter auch finanzielle.

Entlastet wird der Vorstand im Anschluss an die Berichte der beiden Vorsitzenden und des Geschäftsführers. Bestenfalls berichten die basierend auf den Beschlüssen der letzten Versammlung, was alles geklappt hat und was nicht - oder umgekehrt bestenfalls sind die Mitglieder so gut mit den Beschlüssen vertraut, dass sie kritische Fragen stellen können, wenn irgendwas nicht zu passen scheint. Hier für bietet sich natürlich das Protokoll an.

In der Praxis interessieren sich die wenigsten dafür. Deswegen laufen ja auch 4 von 5 Mitgliederversammlungen reibungslos und auf der 5. kommt es dann zum großen Geschrei, weil irgendwelche Sachen angebrannt sind, um die man sich hätte besser vorher kümmern sollen.