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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Susann Hollmach am 05. April 2023, 20:13:12

Titel: Gartenverkauf nur über Vorstand
Beitrag von: Susann Hollmach am 05. April 2023, 20:13:12

Liebe Mitglieder,

ich habe einen Kleingarten in einem Verein in Sachsen den ich verkaufen möchte.

Habe auch einen Interessenten, der würde den Garten sofort haben wollen.

Der Vorstand meint nun das ein Schätzer kommen muss. Das ist klar. Auf den warte ich aber nun auch schon ziemlich lange.

Der Vorstand meinte, als ich ihm gestern von dem Käufer erzählte, der Interessent müsse sich in eine Warteliste eintragen lassen. Er könne erst im August den Garten kaufen und vorher würde der Vorstand entscheiden wer ihn bekommt, ob er ihn bekommt können sie noch nicht sagen.

Ich möchte das Inventar und die Gartengeräte gerne dem neuen Pächter verkaufen. Er würde sich darüber freuen.

Wir sind uns auch im Preis einig. Allerdings möchte er nicht den ganzen Sommer warten.
 
Ich gebe den Garten ab, weil ich zeitlich nicht mehr zur Pflege komme. Müsste also noch eine ganze Saison die Zeit finden, oder ihn verwildern lassen, auf die Gefahr hin das ihn dann keiner möchte.

Darf der Vorstand so eine lange Frist setzen?
Mitgliedschaft würde ich ja verstehen, aber das der Verkauf nur über den Vorstand geht fühlt sich irgendwie nicht richtig an.

In der Satzung habe ich diesbezüglich folgendes gefunden:

-  Die ordentliche Kündigung durch den Verpächter oder den Pächter ist zum 30. November eines Jahres zulässig. Sie hat spätestens bis zum 3. Werktag im August des Jahres zu erfolgen. Eine verspätet zugegangene ordentliche Kündigung gilt immer als Kündigung zum nächstmöglichen Termin. (7) Für die fristlose und die ordentliche Kündigung gelten die Kündigungsgründe nach BKleingG und BGB.

- Bei Pächterwechsel darf der scheidende Pächter einen Kaufvertrag über den Verkauf seines Eigentums an den Folgepächter nur mit der aufschiebenden Wirkung des wirksamen Zustandekommens eines Kleingartenpachtvertrages zwischen dem Verpächter und dem Folgepächter abschließen.

Kann mir jemand sagen wie ich den Garten nun am besten verkaufe?   

Liebe Grüße
Titel: Re: Gartenverkauf nur über Vorstand
Beitrag von: Skinhead am 13. April 2023, 07:44:11
Oi Susann,

das mit der Kündigung zum 30.11. ist bei uns auch so und das finde ich auch relativ dürftig, daß nur ein Termin pro Jahr angeboten wird. Argument dafür ist einerseits, daß es für die Wertermittlungen nur wenige Termine gibt und andererseits, daß man einen neuen Garten am besten im Herbst übernimmt und den Winter über herrichtet. Das letzte Argument ist schon gut, aber in der Tat könnte man hier etwas flexibler sein. Ist aber in den allermeisten Vereinen so.

Was die Übernahme angeht, sollte es streng nach Warteliste gehen, dann vom neuen Pächter der Schätzpreis gezahlt werden, plus eventuell das, wo ihr euch bei Werkzeug etc. einig geworden seid, daß das außerhalb der Schätzung noch mit übernommen wird. Einfluß darauf, wer Nachpächter wird, hast du in der Regel nicht. Das ist auch gut so, weil sich sonst Großfamilien bzw. Cliquen auf der Anlage breit machen würden.

Also bei adem, was du schreibst, sehe ich jetzt keinen Fehler seitens des Vereins. Ich fürchte das ist alles korrekt so und du wirst den Garten nur auf diese Weise los.
Titel: Re: Gartenverkauf nur über Vorstand
Beitrag von: Susann Hollmach am 13. April 2023, 10:27:56
Vielen Dank für die Antwort!
Der Wertermittler war gestern da.
Der neue Pächter hat sich auf den Garten beworben. Mal gucken:)

Liebe Grüße
Titel: Re: Gartenverkauf nur über Vorstand
Beitrag von: juiweasley am 15. April 2023, 09:42:10
Wenn Sie bereits einen Käufer gefunden haben, der bereit ist, den vereinbarten Preis zu zahlen und den Garten übernehmen möchte, kann es sich lohnen, die Situation mit dem Vorstand zu besprechen und Ihre Umstände zu erläutern. Sie können den Vorstand bitten, das Beurteilungsverfahren zu beschleunigen, oder in diesem Fall erwägen, auf die Warteliste zu verzichten.(Link entfernt)
Titel: Aw: Gartenverkauf nur über Vorstand
Beitrag von: LindseyRalph am 04. Juli 2023, 05:23:55
Zitat von: juiweasley am 15. April 2023, 09:42:10Wenn Sie bereits einen Käufer gefunden haben, der bereit ist, den vereinbarten Preis zu zahlen und den Garten übernehmen möchte, kann es sich lohnen, die Situation mit dem Vorstand zu besprechen und Ihre Umstände zu erläutern. Sie können den Vorstand bitten, das Beurteilungsverfahren zu beschleunigen, oder in diesem Fall erwägen, auf die Warteliste zu verzichten. funny shooter 2 (https://funnyshooter2.com)
Großartige Idee! Ich muss es bald versuchen.