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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Estepona01 am 17. April 2023, 13:16:29

Titel: Pacht erloschen - Was ist mit dem Besitz
Beitrag von: Estepona01 am 17. April 2023, 13:16:29
Hallo zusammen,

leider ist mein Vater gestorben und er war als einziger Pächter eingetragen für den Kleingarten. Der Verein hat jetzt geschrieben, dass die Pacht erloschen ist und wir den Garten auch nicht übernehmen dürfen.

Wir müssen die privaten Sachen rausholen sonst droht eine Zwangsräumung.

Leider wissen wir nicht wie es mit dem Besitz weitergeht, das Haus, die Pflanzen usw. gehörten ja eigentlich meinem Vater. Wird das einfach alles vom Verein übernommen? Und eigentlich hätte er kurz vor seinem Tod noch die Terrasse abreißen und Hecke kürzen usw. gemusst, was er natürlich nicht mehr gemacht hat. Müssen wir das alles noch machen vor der Übergabe oder wird uns das dann noch in Rechnung gestellt?

Viele Grüße
Nadine
Titel: Re: Pacht erloschen - Was ist mit dem Besitz
Beitrag von: Joey am 17. April 2023, 22:14:31
Grundsätzlich gilt, dass das Land dem Verpächter gehört, alles auf dem Land dem Pächter. D.h. das ist Teil der Erbmasse. Der Verein müßte eine Abschätzung machen und den Wert der Laube und Bepflanzung gegen die geforderten Arbeiten aufrechnen.

Aus dem Saldo ergibt sich entweder eine Forderung des Vereins oder der Erben. D.h. wenn Laube und Pflanzen laut Schätzung mehr Wert sind, als die Arbeiten, dann haben die Erben eine Forderung gegen den Nachpächter, der das übernehmen muß.

In jedem Fall lohnt es sich, das Schätzprotokoll zu prüfen. Es gibt i.d.R. Schätzrichtlinien, mit denen man das Protokoll prüfen kann, wenn es einem merkwürdig vorkommt.

Sofern Dein Vater Freunde im Verein hat, hilft es ggf. auch, die mit in das Thema einzubeziehen, da es bei Abschätzungen und Nachfolgen mitunter Diskussionen gibt.

Grundsätzlich ist die Aussage, dass die Pacht erloschen ist und Ihr den Garten nicht selbstverständlich übernehmen könnnt, korrekt.