kündigung

Begonnen von susi, 14. Mai 2003, 22:00:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

susi

Kündigung,<br />
im sommer diesen jahres ziehe ich um und musste meinen pacht- und mitgliedsvertrag kündigen.<br />
bis zum ende des jahres zahle ich noch den pachtzins. nun soll ich den garten bis zum finden eines neuen pächters in gepflegtem zustand halten. da ich weis, dass bei uns gartenüberschuss ist, kann dies jahre dauern. ist der kleingartenverein dazu berechtigt? der garten wird ohne irgentwelche ausgleichszahlungen abgegeben. kann mir hierzu jemand antworten?

Lisa

Hallo Susi,<br />
das ist ganz legal, steht auch im Bundeskleingartengesetz.<br />
Uns geht es genauso, wir müssen solange Pacht zahlen und den Garten in Ordnung halten bis sich ein neuer Pächter gefunden hat. Persönlich finde ich es nicht o. k. <br />