Was tun gegen Betreten des Gartens in Abwesenheit?

Begonnen von Wildbiene, 23. November 2008, 14:40:00

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Wildbiene

Was kann ich tun gegen Betreten des Gartens und Schäden an den Pflanzungen und Einrichtungen, die in meiner Abwesenheit erfolgen?

Ich habe im Verdacht, daß einige Nachbarn dafür verantwortlich sind, da sich die Folgen des Betretens usw. häufig sichtbar machen, und mehrere der Nachbarn von Anfang an uns gegenüber unfreundlich sind. Auch sind die Schäden meistens recht unbedeutend, was mehr für ärgern spricht als Diebstahl oder "richtiger" Vandalismus. Dennoch weiß ich nicht genau, wer es war. Oder ob gleich mehrere dabei sind.

Ich habe den Vorsitzenden schon darauf angesprochen, aber er ist ratlos, und glaubt es auch nicht so recht. Zwei der Nachbarn habe ich schon gefragt, ob sie was gesehen hätten, in der Hoffnung, es würde etwas ändern oder zum Gespräch kommen.

Seit 2 Jahren habe ich diesen Garten, und die ganze Zeit finden ich häufig Fußspuren, abgeknickte Plfanzen, kleinere bis mittlere Schäden am Garten, Tomatenhaus und Pflanzen, abgeschnittene Bänder oder fehlende Gegenstände. Ich habe es ziemlich satt und fühle mich machmal recht unwohl und unsicher, wenn ich zum Garten gehe...

Wenn ich diejenigen erwische, kann ich was gegen sie unternehmen? Ist der Vorstand dafür zuständig, etwas zu unternehmen? Und wie kann ich sie denn erwischen?...

Einige der Verdächtigen sind schon Jahren im Verein und sind mit dem Vorstand gut befreundet. Muß ich befürchten, daß der Vorstand sie schützt?

Ich würde mich freuen, wenn ihr Anregungen hättet... Danke!

Hans

Hallo Wildbiene,

wenn ich Deinen Beitrag lese - und das habe ich nicht nur 1 mal getan, dann beschleicht mich ein großes Unbehagen. Wir hatten in den vergangenen vielen Jahren, seitdem ich als Vorstand tätig bin, immer mal wieder solche Fälle, die auch immer wieder von den "Geschädigten" (?) an mich herangetragen wurden. Jedesmal habe ich dann auch die "Schäden" in Augenschein genommen und feststellen müssen, dass diese durchaus natürliche Ursachen gehabt haben könnten.
Ausnahmslos waren auch die Verdächtigten durchaus integre Personen, denen das unterstellte Verhalten niemals zuzumuten war.
In keinem dieser Fälle ist es mir gelungen, die beschwerdeführende Person umzustimmen bzw. zu einem Gespräch mit den Verdächtigten zu bewegen.
Bezeichnenderweise handelte es sich bei den Beschwerdeführern (innen) um Personen, die sich nie selbst am Vereinsleben