Begehung durch Vorstand

Begonnen von pepperstorm, 22. Juni 2009, 20:26:00

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Hans

Hallo,

@ Pepperstorm: "..laube inszpizieren dürfen...."

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen: Ist Deine Laube vielleicht von Ihrer Ausstattung her zum Dauerbewohnen geeignet ?

Wenn ja, dann hat der Vorstand ja seine Gründe.
Wenn nicht, warum probst Du dann den Aufstand ?

Trotz allem finde ich die Vorgehensweise des Vorstandes unangebracht.

Hans

eckhard

hallo pepperstrom,
alle Mitglieder eines Vorstandes sind für alle Geschäfte des Vereins gleichermassen verantwortlich.
und:
Die Laube  gegen deinen Willen zu betreten, wäre Hausfriedensbruch, den Garten gegen deinen Willen zu betreten m E auch, weil man Feststellungen auch vom Weg aus machen kann und:
Wenn du dich bereitwillig zeigst, Fragen diesbezüglich zu beantworten.
z B "Ist Strom oder Wasseranschluss IN der Laube?"
wenn ja, wäre dass ein Kriterium für unerlaubte Wohnutzung.
Durch Augenscheinnahme von aussen und durch normale höfliche , partnerschaftliche Korrespondenz (daran hapert es bei vielen Vorständen) lässt sich alles klären.
Grundsätzlich will doch jeder seinen Garten gesetzeskonform halten, nur darf dann nicht ein Vorstand etwas verlangen, was nicht das Gesetz AUSDRÜCKLICH verlang, oder, pepperstrom?



Hallo Horst, deine Tabellen sind sicher eine zusätzliche Hilfe, sind aber auch verwir