Illegale Müllentsorgung im Kleingartenverein

Begonnen von Heike, 24. September 2016, 19:59:16

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Heike

Hallo zusammen,Ich hbe da ein Problem und bräuchte mal Hilfe.Wie verfahrt ihr denn mit jemanden der seine Müll auf einer Parzelle entsorgt die nicht verpachtet ist.Ich weiß wer es ist die Uhrzeit und das Datum.Eine Abmahnung ist mir eigentlich zu wenig da es sich um Essensreste handelt mit dem man sich Ratten nd so weiter reinholt.Ein Bußgeld ist bei uns in Satzung und Gartenordnung nirgends geregelt.
LG Heike

Hardy

Abmahnung – Kriegserklärung oder Akt zur Erhaltung der Kleingärtnergemeinschaft?
Eine Abmahnung ist ein schriftlicher Hinweis auf ein pflicht-, treue- oder vertragswidriges Verhalten mit Androhung von Sanktionen im Wiederholungsfall oder bei Nichtreagieren auf den abgemahnten Sachverhalt, der stets ein kameradschaftlicher Hinweis vorausgehen sollte. Sie ist nachweisbar zuzustellen.
Die Abmahnung muss konkret sein: was ist und warum durch wen bis wann und wie zu erledigen oder zu verändern. Wird auf die 1. Abmahnung nicht reagiert, so ist sie in unmissverständlicherer Form mit Androhung von Rechtsfolgen unverzüglich als 2. Abmahnung auszusprechen. Besonders wichtig ist nach Ablauf der gestellten Frist die Kontrolle durch den Vorstand und das Reagieren, wenn die erteilten Auflagen ignoriert werden, damit bei dem Abgemahnten nicht der Anschein erweckt wird, dass der Vorstand sein Verhalten dulden würde.
Eine Abmahnung ist nicht immer erfreulich. Und trotzdem muss der Vorstand diese Form wählen, um die in der Kleingärtnergemeinschaft geltenden Rechts- und Verhaltensnormen durchzusetzen. Denn der Verpächter hat einen Rechtsanspruch und der Gartenfreund eine Rechtspflicht auf die vertragsgemäße Nutzung der Pachtsache. In diesem Sinne muss der Vorstand dem Verpächter die vertragsgemäße Nutzung der Pachtsache gewährleisten und diese auch jedem Gartenfreund sichern. Eine Treuepflicht zum Verein und gegenüber allen anderen Gartenfreunden hat aber auch jeder Kleingärtner. Wer dieser nicht nachkommt, stellt sich außerhalb dieser Gemeinschaft. Tut er dies nachhaltig, dann wird die Abmahnung aus einem ernst gemeinten Hinweis zum Durchdenken des eigenen Handelns durchaus zu einer Kriegserklärung an den Rechtsverletzer, um die Kleingärtnergemeinschaft als Ganzes erhalten zu können.
Quelle: LV Sachsen der Kleingärtner Dr. Rudolf Trepte
P.S. Eine  Abmahnung  und/oder über andere Sanktionen(Bußgeld...)müssen  jedoch Bestandteil der Satzung sein, ansonsten ist ihr Ausspruch unwirksam

Melliieee

Also wir sind in keiner Gemeinschaft, aber ich würde auch die Abmahnung aussprechen, die Konsequenzen klar machen und, sollte das abgemahnte Verhalten sowie die Entfernung des Mülls nicht stattfinden, dann eben das Ordnungsamt o.ä. informieren.

kueale

Hallo,
ich möchte gern dieses Thema noch einmal "hochholen"...
Bei uns in der Kleingartensparte gibt es im Moment aufgrund einer Baumaßnahme ein großes Loch im Boden  hinterm Vereinsheim. Dahinein wurde nun diverser Abfall geworfen (alte Gartengeräte, Farbeimer, Wellplaste, Folien, Bitumenbrocken, Gartenabfälle u.a.). Der Vorstand scheint etwas hilflos und macht Aushänge, in denen er seinem Unmut Luft macht. Was kann man tun, um den Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen (auch langfristig), und den Verursachern auf die Schliche zu kommen (Kamera aufhängen, Polizei...)? Gibt es da in anderen Vereinen Beispiele, wie man damit umgeht? Man liest ja in diversen Artikeln über dieses Thema, es scheint also nicht nur in unserer Sparte ein Problem zu sein.
Danke für hilfreiche Infos!
(die Sparte ist in Sachsen)

Hardy

Bei uns in der Kleingartensparte gibt es im Moment aufgrund einer Baumaßnahme ein großes Loch im Boden  hinterm Vereinsheim.

Dann bringt vom Vereinsheim eine Kamera an, informiert die Mitglieder, dass Kontrollen organisiert werden. Nicht wie, aber eben und dass die Kosten dem Verein zur Müllentsorgung zur Last fallen werden.
Ist der Verein so riesengroß, dass dies neben dem Vereinsheim nicht auffällt am Tag? Oder setzt solide Mitglieder während der Nacht als "Aufpasser" im Vereinsheim ein.

Hardy



kueale

Zwei... drei Gärten grenzen durchaus an die Baustelle. Aber ich nehme an, dass die Müllsünder nicht am helllichten Tag dort hantieren...
An der Kamera-Idee sind wir dran.

Die Drohung mit den Kosten versetzt meiner Meinung nach solche Menschen nicht in Angst. Sie wähnen sich einfach in zu großer Sicherheit, nicht erkannt zu werden.
Man müsste ein "Exempel statuieren", d.h. mit einem gewissen Aufwand (welcher...?) einen Sünder ertappen, er zahlt Strafe, wird aus der Sparte ausgeschlossen und dann ist Ruhe.
Hat das schon mal irgendwo so funktioniert? Gibt es hoffnungsstiftende Beispiele?

Hardy

Man müsste ein "Exempel statuieren", d.h. mit einem gewissen Aufwand (welcher...?) einen Sünder ertappen, er zahlt Strafe, wird aus der Sparte ausgeschlossen und dann ist Ruhe.
Was sagt die Satzung bzw.die VO zu gravierenden Verstößen?

Bei mir im e.V. haben viele Gartenfreunde Bewegungsmelder ohne Ton, aber mit Lichtschein an der Laube zum danebenliegenden Vereinsweg angebracht. In der Nacht wird sofort sichtbar, wenn da jemand vorbei läuft. Hilft dem GF selbst nicht im Dunkeln zu stolpern.

Stellt Euch selbst die Frage wer hat da Bitumen im Garten?

Hardy

UtaBaumgartner65

das artet ja in einen regelrechten Kleinkrieg aus... man hat doch den Garten zur Freude nicht zum Ärgernis!

DennisAbt

ja es gibt in einer Gemeinschaft immer ein paar die es mühsam machen...

Kletterrose

Der erste Schritt wäre für mich auch die Abmahnung. Ev. noch mit einer Fristsetzung zur Entfernung des Mülls und falls dies nicht geschieht mit der Androhung dies auf Kosten des Verursachers entsorgen zu lassen.

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