Frau

Begonnen von Martina Schüttke, 21. Oktober 2001, 17:26:00

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Martina Schüttke

Ich habe im Juli 2000 einen Kleingarten übernommen,mit einer
ca.78 m2 großen Laube darauf.Ich sollte diese auf 32,08 m2
reduzieren.Da sich aber außerhalb dieser noch verbleibenden
Fläche  die Wasserzuleitungen befanden,fragte ich unseren
Kolonievorstand,noch etwa 3,5 m2 stehen zu lassen.Er gab sein Einverständnis und ich nach den erfolgten Abrissarbeiten einen Unterpachtvertrag.Die stark herruntergekommende Laube wurde liebevoll "restauriert".Im
Juli diesem Jahres dann erhielt ich ein Schreiben vom Bezirksverband,diese 3,5 m2 zu entfernen.Egal wo an der Laube,Hauptsache weg.Kann das sein?Bin ratlos!

Lothar

Hallo

Wenn die Laube (auch in der ursprünglichen Größe) bereits vor dem 1.4.1983 stand, hat sie laut Bundeskleingartengesetz Bestandsschutz.

Sie darf so bleiben. Der Vorstand kann einen Rückbau nicht verlangen.

Wurde sie nach dem 1.4.1983 erstellt, genießt sie keinen Bestandsschutz. Dann muß sie zurückgebaut werden. In diesem Fall sind 32 qm absolut kein Thema. Der Rückbau müßte dann auf das im BKlgG vorgeschriebene Maß von 24 qm Grundfläche ink. überdachtem Freisitz erfolgen.

Mit Gartengruß

Lothar

Horst