Satzungsregelungen für Pachtzahlung

Begonnen von Tom, 02. Oktober 2002, 12:18:00

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Tom

Hallo !<br />
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Bei der Durchsicht meiner Unterlagen bin ich auf folgenden Widerspruch gestoßen. In den Pachtverträgen unseres Vereines wird zur Zahlung des Pachtzinses angeben, dass dieser bis zum 30. September jeden Jahres zu zahlen ist. Hieraus schließe ich, dass der Pachtzins für das laufende Jahr bis zum 30. September zu zahlen ist. Die Satzung unseres Vereines sagt unter dem Paragraph “Mitgliedsbeitragâ€? aus, dass der Beitrag und sonstige Leistungen und hier ist ausdrücklich die Pachtzahlung aufgeführt, bis zum 30. September des Vorjahres zu erfolgen hat (also jährliche Vorauszahlungen). Nun Frage ich mich, welche Regelung ist anzuwenden und kann eine Satzung, die ja eigentlich nur Mitgliedsangelegenheiten regelt, ins Pachtrecht durchgreifen.<br />
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Mit freundlichen Grüßen<br />
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Tom

Horst

Hallo Tom,<br />
zum Kleingartenpachtvertrag über Pacht"zins" <br />
(ist jetzt gesezlich geändert in "Pacht")<br />
"b