Übergabe Garten

Begonnen von Sabine Bergholz, 21. Oktober 2002, 10:01:00

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Sabine Bergholz

Ich muß umzugshalber meinen Garten abgeben. Ein Nachpächter konnte mir vom Vorstand nicht genannt werden. Meine Schweste kann den Garten nicht bezahlen, möchte ihn aber nutzen. Ein entsprechender Überlassungsvertrag wurde von uns beiden unterschrieben.Muß ich den Garten per Kündigung des Pachtverhältnisses abgeben oder können meine Schwester und ich Mtglied der Sparte sein und sie bearbeitet den Garten? Ist eine Schätzung in jedem Fall notwendig oder kann ich ihr den Garten kostenlos überschreiben? MfG Sabine Bergholz

Horst

Guten Morgen Sabine.<br />
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Es gäbe folgende Möglichkeiten:<br />
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1. Du bleibst Mitglied + Pächter. <br />
Deine Schwester bearbeitet den Garten in deinem Auftrag. <br />
Sie braucht nicht Mitglied zu sein.<br />
Da der Verein keinen Nachpächter hat, wird er wohl damit einverstanden sein. Eine Mitteilung an den Verein wird reichen.<br />
Siehe hierzu weiter unten die Beiträge unter<br />
"Bei Freunden im Garten ..."<br />
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2. Du schlägst dem Verein deine Schwester als Nachpächter vor. Du schenkst ihr die Ablösesumme (für baulicche Anlagen und Anpflanzungen). Eine Schätzung ist hier nicht unbedingt erforderlich. Sie braucht dann nur die jährlich laufenden Kosten (Pacht, Beiträge usw.) zu zahlen.<br />
Nach Einverständnis der Vereins kündigst du.<br />
Der Verein kann dann sofort ohne Kündigungsfrist an deine Schwester weiterverpachten.<br />
Eine gute Vereinsführung wäre auch damit einverstanden.<br />
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Viel Erfolg<br />
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Horst<br />
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