Rückbau nach Unterpächterwechsel

Begonnen von Andy, 23. Juli 2005, 17:25:00

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Andy

Hallo Gartenfreunde, wir haben einen Garten übernommen wo einige Auflagen existierten, u.a. Abriss von Vordächern und Schuppen. Die Arbeiten sin inzwischen erledigt der Verband händigt mir allerdings keinen Vertrag aus da es noch um den Abriss des WC geht.
In der Bewertungsskizze ist dieses WC allerdings als seperater Anbau eingezeichnet worden, das ist falsch es ist unter dem gemeinsamen Dach des Hauses.
Ich habe bisher immer nur gegenteilige meinungen zum Bestansschutz gelesen. Was ist nun richtig ? Muss bei einem Unterpächterwechsel Abgerissen werden, oder nicht ?

Eure Einschätzungen und Erfahrungen würden mich interessieren.

Viele Grüße
Andy

Burchard

Hallo Andy!

In der Tat wird in den meisten Pachtverträgen die Rückbaupflicht - spätestens bei Pächterwechsel - festgelegt. Hier dürfte ein Blick in Pachtvertrag  / Satzung und Garten- und Bauordnung weiter helfen.  Wobei zu beachten ist, daß der SCHEIDENDE Pächter für den Rückbau verantwortlich (auch was die Kosten betrifft).
Das WC muß