Elektroanlage nach BKleingG § 20a Nr. 7.

Begonnen von Rainer Forbriger, 12. März 2006, 20:39:00

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Rainer Forbriger

Die oberirdische Elektroanlage nach BKleingG § 20a Nr. 7. (...oder andere der kleingärtnerischen Nutzung dienende bauliche Anlagen können unverändert genutzt werden) wurde durch eine nicht nach DIN errichte Anlage ersetzt.

Entgegen Forum 11.09.2005
Strom im Kleingarten (VDE 0100-708 elektrische Anlagen auf Campingplätzen ...)
 
VDE-Vorschriften können z.B. in Bibliotheken von technischen Hochschulen oder Universitäten kostenlos von jedermann eingesehen werden.

Für Kleingärten gibt es keine extra VDE-Vorschrift. Analog dürfte in den Parzellen die VDE 0100-708 anzuwenden sein, also Verlegung oberirdisch mittels Spanndraht oder vielleicht bei vorhandenen Zaun in Schutzrohr dort entlang.

Die Mitglieder wurden vom als Bauleiter (elektrotechnischer Laie) fungierenden Ehemann der Vorsitzenden aufgefordert, die erforderliche Tiefe bei Kabelverlegung von mindestens 60 cm in den Parzellen nicht einzuhalten. Offensichtlich wurde davon reger Gebrauch gemacht. Meist quer durch Beete. Ein Kabelwarnband ist bei der Nutzung des Kleingartens wirkungslos. Beim Einschlagen eines Tomatenstabes besteht Lebensgefahr.

Die Jahrzehnte übliche Nutzung als Arbeitsstrom wurde verboten und die Elektroanlage unter Umgehung weiterer DIN-Vorschriften bzw. Bundesgesetze (AVBEltV vom 21. Juni 1979 § 4 (4): Allgemein übliche Verbrauchsgeräte müssen einwandfrei betrieben werden können) so errichtet, dass handelsübliche Gartengeräte wie z.B. Häcksler nicht genutzt werden können. (Handelsübliche Gartenhäcksler haben einen Leistungsbedarf von über 2 bis etwa 3 kW, so auch Merkblatt Nr. 4111 der Bayerische Gartenakademie)

Der Anschluss an das Ortsnetz ist ausreichend groß, was Messungen des VNB ergeben haben.
Es wurden Schwachstellen eingebaut um die vorhandene jahrzehntelange Nutzung nicht mehr zu ermöglichen.

Ich sehe ein, wer einen Garten bestehend aus Wiese, Supergrill und SAT-Anschluss hat, braucht natürlich keinen Arbeitsstrom.

Manchmal ließt man eine mit 10 A abgesicherte Steckdose sei im Garten ausreichend.
Z.B. Anschluss einer Heckenschere.
Was geschieht dann mit dem Heckenschnitt?
Etwa mit der Hand zerschneiden, verbrennen, unzerkleinert kompostieren oder was den nun??

Der jetzt nur noch für Wohnzwecke geeignete Strom wird z.B. zum Fernsehen genutzt.
Artikel von 2001-01 Der Kleingärtner:
Herrn Paschke Landesverbandspräsident:
Fernsehantennen sind ein Ausdruck eines erhöhten Wohnkomforts. Das trägt dazu bei, den Kleingarten und in Folge ganze Anlagen in Wochenendhaus- und Feriengebiete zu entwickeln, für die bauplanerisch der Schutz als Kleingartenanlage entzogen ist.

Viele Gartenanlagen sind vollverschüsselt.
Nach GEZ bringt das Vorhandensein von Antennen Zahlungspflicht.

Wenn z.B. nur 10 % der sächsischen Kleingärten ihrer Zahlungspflicht nachkämen würde das ca. 20 Mill. Euro sofort in die sonst immer als schlapp bezeichneten staatliche Kasse bringen.

Über die Motive warum die hunderte Millionen Euro, welche sich der Staat allein hier in Sachsen seit über 15  Jahren bewusst sich entgehen lässt, will ich hier nicht spekulieren.

Und da läuft alle bar Jahre eine Kommission mit Beteiligung staatlicher Ämter durch die Anlagen und bemerkt offiziell nichts !!!

Gleichzeitig werden die Gartenmitglieder unter Umgehung der Sächsischen Pflanzenschutzverordnung aufgefordert ihre als Abfall bezeichneten Pflanzenreste zu verbrennen (mögliche Strafe bis 50000 Euro).

Das zuständige Umweltamt – Abteilung Abfallrecht – erklärt, wer keinen Häcksler hat, kann verbrennen.

Noch mal:
Für mich ist de facto die Verwendung eines handelsüblichen Gartenhäcksler verboten wurden bzw. technisch nicht mehr möglich gemacht wurden.

Bundestag-Drucksache 14/5174 vom 23.01.2001:
Perspektiven des Kleingartenwesens und gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Bundestag-Drucksache 14/5310 vom 9. Februar 2001
Bundesministerium für Ve