Mobbing? Vielleicht kündigen, aber richtig

Begonnen von peilnix, 28. März 2007, 00:05:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

peilnix

Guten Tag,

im letzten Juli bekamen wir eine Erinnerung mit Fristsetzung, dass wir vor der Hecke saubermachen sollen, die war durchaus nicht unberechtigt und wir sind der Aufforderung unverzüglich nachgekommen und haben den Weg vor der Hecke auch weiterhin saubergehalten.

Im August/September bekamen wir dann eine zweite Erinnerung mit Fristsetzung, dass wir vor der Hecke den Weg saubermachen und die Hecke auf 1 Meter stutzen sollen. Zu dem Zeitpunkt war der Weg sauber und die Hecke hatte eine ordnungsgemäße Höhe.

Wir gingen zur Sprechstunde der Leitung und der Leiter meinte, er könne nicht für seine Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden. Er gibt es aber an den zuständigen Mitarbeiter weiter und der meldet sich dann bei uns. Bei uns hat sich niemand gemeldet.

Dann hatte mein Mann die Idee, dass wir einen Aushang an der Gartentür anbringen und den Garten abgeben. Der Aushang wurde gefertigt und nach kurzer Zeit entwendet. Nebenbei hatten wir üble Randale (Räucherofen gestohlen, Teichfolie plus Eisfreihalter zerstört, sodass das Teichwasser bis auf 10cm ablief, Rosenbogen aus der Verankerung gerissen und zerstört, Verschläge zu den Vorhängeschlössern "durchgeschnitten"). Wir waren im Winter mindestens einmal die Woche im Garten und haben die Schäden repariert und auch den Teich erneuert, damit die Fische nicht sterben.

Dann kam ein Anruf, dass der Garten geschätzt werden soll und zwar möglichst schnell, weil die Schätzung nur acht Wochen Bestand hat. Wir haben den Anrufer erstmal abgewimmelt (haben Sie einen Auftrag, von wem? Vom Gemeinschaftsleiter(!) Haben Sie eine Kündigung von mir? Nein? Dann vergessen Sie es erstmal!

Natürlich sind wir am Überlegen, ob wir den Garten unter diesen Umständen noch halten wollen.

Gepachtet haben wir den Garten vor rund 10 Jahren ohne Wertermittlung mit jeder Menge Schrott (Fotos existieren), der von uns abgetragen wurde. Wir haben drei baufällige Schuppen und einen Unterstand abgerissen und durch zwei kleinere Schuppen erneuert.

Zu der Parzelle gehört ein gemauerter Pool, ca. 3 mal 2 Meter und 1,20 Meter tief. In der Steinlaube steht ein Feuerofen, das Dach ist trotz neuer Teerpappe und Teeranstrich leider undicht.

Was kann uns im schlimmsten Fall erwarten, bzw. was sollten wir unbedingt beachten, wenn wir doch kündigen wollen? Wir wollen eigentlich diese Saison nutzen und erstmal schauen, ob wir uns dort noch wohlfühlen und ggfs. zum Jahresende den Pachtvertrag kündigen.

Grüße von peilnix

peilnix

Zur Ergänzung: Die Leitung hat gewechselt, der frühere Leiter ist verstorben. Die Baugenehmigung für die neuen Schuppen hat er uns mündlich erteilt, schriftlich haben wir nichts. Er hat sich vor dem Umbau alles angeschaut und gesagt, dass es so okay ist und wenn jemand Fragen hat, dann sollen wir sagen, dass er es genehmigt hat.

Aus heutiger Sicht steht ein Schuppen zu dicht am Knick, die Leitung möchte einen Meter Abstand zwecks Begehung und der Schuppen schließt an den Knick an.

Viola

Hallo peilnix,

ich gehe mal davon aus, Ihr habt eine Parzelle gepachtet in einer Kleingartenkolonie???

Wenn Ihr noch nicht ordnungsgemäß gekündigt habt,
passiert erst mal gar nichts. Ein Aushang, der Garten wäre abzugeben ist keine Kündigung.Und die Aussage, die Schätzung hätte nur 8 Wochen Bestand ist meiner Meinung nach unhaltbar, so geht es nicht.

Wenn bei Euch das Dach undicht ist,das müßt Ihr vorher nicht richten, gibt es halt Abzug bei der Ablösesumme (Schätzung).

Aber mal im Ernst, habt Ihr Neider oder ist jemand scharf auf Euren Garten?

Bin mal gespannt auf die anderen Antworten.

Gruß aus Berlin
Viola


Online-Seminar am 23.04.2024

Viel Gemüse ernten von kleinen Beeten

Lernen Sie von den Profis: Urs Mauk erklärt in seinem Vortrag, wie der intensive Gemüseanbau der Marktgärtner funktioniert und warum diese Anbauweise so effektiv ist. Der Agrarwissenschaftler und Gemüsegärtner verrät auch Tipps, wie Sie sich das Gärtner-Leben leichter machen können.

Mehr Informationen 

Online-Seminar - Permakultur im Kleingarten

Permakultur im Kleingarten

Was Permakultur ist – und was nicht, das erklärt Landschaftsgärtner und Diplom-Permakultur-Gestalter Volker Kranz. Sie lernen Design-Prinzipien kennen, nach denen Sie Ihren Kleingarten ökologisch gestalten können und erfahren am Beispiel des neuen Kleingartengebietes in Berlin-Britz, wie ein Waldgarten funktioniert.

Mehr Informationen 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...