Grundsteuer B

Begonnen von Schreibliesel, 14. April 2007, 20:38:00

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Schreibliesel

Ich möchte o. g. Thema zur Diskussion stellen.

Wie verfahrt Ihr in folgender Situation?

"Kündigt ein Pächter seinen Pachtvertrag, zahlt er diese Grundsteuer für das jeweils begonnene Geschäftsjahr so lange weiter, bis ein neuer Pächter die Parzelle übernommen hat oder er seine Laube selbst entfernt."

Eckhard

Wo ist das Problem?

Grundsteuer B (B für Baulichkeit) ist so wie beschrieben zu handhaben.
Da gibt es nichts zu diskutieren. Dat iss as dat iss.
gruß eckhard


Schreibliesel