Klage wegen Kürzung einer Korkenzieherweide ...

Begonnen von peludo, 20. Oktober 2009, 12:05:00

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peludo

Hallo!

Zuerst ganz kurz: Bin durch einen Zufall beim Googlen auf dieses Forum gestoßen und nun habe ich eine Frage.

Wir haben den Kleingarten in Berlin schon einige Jahre gepachtet und haben selbst keinerlei Bäume angepflanzt.
Bei Übernahme waren wie üblich div. Obstbäume vorhanden, aber wie sich nun herausstellt, auch eine Korkenzieherweide.

Diese ist inzwischen ca. 6 - 7 Meter hoch und der jetzige Streitpunkt.
Der Nachbar ließ mich im vergangenen Jahr durch den Vorstand auffordern, diese Weide zu verkürzen oder zu fällen.
Ihn stören die im Herbst abfallenden Äste.

Wir wandten uns im vergangenen Jahr an das Gartenbauamt-Berlin und die erteilten eine Genehmigung bis Februar diesen Jahres (2009).
Da wir diesen Baum nicht gepflanzt haben, sondern dieser schon lange vom Vorgänger dort stand, vielleicht sogar noch vorher, sehen wir nicht ein, die Kosten zu übernehmen, d.h. wir sind auch finanziell nicht in der Lage.

-Man müßte wahrscheinlich mit einer Drehleiter auf den Baum und dafür ist garkein Platz, denn der Weg ist ca. 10 m weit weg.

Jatzt hat uns der Nachbar verklagt den Baum zu kürzen oder zu beseitigen und wir haben erst einmal einen Einspruch eingelegt.

Der Vorstand hat es doch damals versäumt, bevor wir den Pachtvertrag unterschrieben haben, für die Beseitigung zu sorgen und niemand hat sich die Jahre bis 2008 darüber aufgeregt.

Wir selbst haben auf der Frontseite gegenüber alles Eichen zu stehen und die Blätter sowie die Eicheln fallen jedes Jahr bergeweis in den Garten. Wir würden auch nicht auf die Idee kommen die Stadt zu verklagen, denn der Weg vor dem Eingang ca. 8 m Abstand zu der Baumreihe, gehört der Stadt und nicht der Kleingartenanlage.

Wer kann uns mit Rat und evtl. Gesetzestext- / Urteil helfen?

bruno

Hallo peludo,
um Dir rechtlich einige Tipps geben zu können, sind einige Fakten zu klären.
Wie viel sind einige Jahre ?
Wie groß war die Korkenzieherweide bei der Übernahme des Gartens ?
Wurde der Garten durch den Vorstand übergeben ?
Gibt es ein Protokoll der Wertermittlung ?
Was beinhaltet das Übergabeprotokoll ?
Wenn zu all diesen Fragen eine Aussage getroffen wurde kann darüber entschieden werden.
Fakt ist, eine Korkenzieherweide in dieser Größe gehört nicht in einen Kleingarte. Darauf hätte der Vorstand schon bei eine Höhe von ca. 2,50 m reagieren müssen. Egal ob bei Dir oder beim Vorpächter. Daraus ergibt sich die Frage: Warum verklagt Dich der Nachbar und nicht der Vorstand. Das Problem mit den Bäumen auf städtischem Grund spielt dabei keine Rolle.
Du hast nichts zu der Begründung des Gerichts gesagt. Aber das Laub von Nachbarsgarten, muß man
akzeptieren, nicht aber die Baumhöhe.

orchidee

von einer Korkenzieherweide kann ich ein "Lied" singen...
Ich hab 2004 den Verein als Vorsitzende übernommen, damals war die Korkenzieherweide bereits weit über 25 Meter groß. Der betreffende Kleingärtner bekam die Auflage die Korkenzieherweide aus dem Kleingarten zu entfernen ... und man höre und staune ... der Kleingärtner brachte mir ein Schreiben des naturschutzbundes, dass der Baum nicht! gefällt werden darf. Begründung: Stammumfang größer 80 cm in 1 Meter Höhe
Der Kreisverband schweigt bis heute zu diesem Thema.

Gruss Orchidee

Hans

Hallo,

Schweigen und dem Vereinsvorstand die Verantwortung überlassen (und die Arbeit) nach dem Motto: "Mach Du mal. Wenn alles gut geht, sind wir dran. Wenn es schief geht, dann Du".
Leider kein Einzelfall !

Hans

birgit

Hallo peludo!
Einsicht ist die beste Sicht zur Besserung. Unsere Gartenfreunde dürfen ihre Korkenzieherweide behalten, müssen aber beachten das diese kurz gehalten werden. Der Baum wächst über 1m jährlich, sehr schnell. Ihr solltet vernünftig sein und ihn lieber jetzt beseitigen, wo er noch klein ist. Wenn ihr den Garten aufgebt, dann ist er noch größer und kaum noch in der Fällung zu bewältigen.
Die Weide ist ein Laubbaum und wurzelt stark. Sie macht die ganze Pflanzenwelt kaputt. Auf der einen Seite die Eichen und auf der anderen Seite die Weide, könnt ihr überhaupt noch etwas anbauen?
Holz ist doch gefragt. Fragt doch mal rum, vielleicht braucht jemand Kaminholz und fällt dafür den Baum. Dies klappt bei uns im Verein ganz gut.

Marlen

Hallo,

so wie ich es verstanden habe, ist das Fällen ODER Einkürzen der Weide gefordert.  Das Einkürzen ist dabei wesentlich einfacher als Fällen, da man dafür nur eine einfach Astsäge (gibt es mit Stil) benötigt. Stammteile und Äste können nach und nach als Kaminfeuer/Grillschale (Stichwort: Osterfeuer) verbrannt werden .

Bei uns im Garten ist beim Fällen einer Tanne, diese unbeabsichtigt auf die Korkenzieherweide (Stamm-Umfang ca. 55 cm)gefallen. Wir waren damals richtig trautig darüber. Wir sägten die Weide an der Bruchstelle gerade ab. Es dauerte keine 6 Monate und die Weide tieb wieder aus. Jetzt bestimmen wir die Form (Busch)und Höhe (2,50 m) der Weide. Niemann stört sich daran oder beanstandet die Weide. Wenn sie wieder zu groß wird, kürzen wir sie einfach wieder ein (diemals nicht so radikal.

Vielleicht ist das eine Möglichkeit (finanziell und "auflagengerecht") das Problem zu erledigen.

Liebe Grüße aus OS
Marlen

Gaby

Als wir vor einigen Jahren unseren Kleingarten hier in Berlin übernahmen wurde beim  der Gartenschätzung die vorhandene(noch recht kleine) Korkenzieherweide beanstandet und mußte vom Vorpächter entfernt werden.
Die beste Lösung für Euch ist sicher das Zurückschneiden. Kürzt sie ein und es ist wieder Ruhe. ;D
Liebe Grüße aus Berlin
Gaby

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