Brandgefahren ...oder nicht?

Begonnen von bachgarten, 24. Oktober 2022, 00:16:07

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bachgarten

Die Kleingarten-Vorstandschaft befürwortet den Standort eines üblichen Beton-Baumarkt-Grills mit ca. 2 m Höhe einem immer überzogen befeuernden Gartennachbarn. Die übliche Windrichtung weht gegen die Gartenhütte des Nachbarn mit nur 1,5 m. Dazwischen steht ein (ebenfalls brennbarer Holzzaun) im Abstand von 0,5 m.
Wir als Nachbarn haben bei solchen Nachbarn große Bedenken, die Nachbarn und die Vorstandschaft haben keine Bedenken.

Habt Ihr Forumsfreunde dazu Meinungen, Kenntnisse oder Infos? Wenn ja. Herzlichen Dank.

Skinhead

Oi Bachgarten,

das Thema Feuerstelle in Nachbars Garten scheint ja bei Dir ein Dauerbrenner zu sein, wenn ich mir Deine Beiträge bis zurück ins Jahr 2016 so anschaue. Teils ja so gravierend, dass die Fragen gleich doppelt gestellt werden. Geht das immer noch um den selben Grillkamin oder rüstet Dein Nachbar inzwischen weiter auf?

Ich hab mal bei uns in die kommunale Kleingartenordnung geschaut, da sind Grillkamine bis 90 cm über Bodenniveau erlaubt. Ich nehme an das bezieht sich auf die Feuerstelle und dann kommt ggf. nochmal der Schornstein oben drauf. Zum Abstand zum Nachbargrundstück finde ich dort nichts, da würde ich Dir Recht geben und hätte auch an mindestens 1 oder 2 m gedacht. Steht da aber zumindest bei uns nicht. Grundsätzlich sollte man die Feuerstelle auf jeden Fall so einricht