Antrag Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit–Entzug der Verwaltungsvollmacht droht

Begonnen von New, 24. Mai 2023, 09:32:35

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Guten Tag,

in gewisser Regelmäßigkeit werden wir vom Landkreis (Barnim-Bundesland Brandenburg) aufgefordert die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit der Jahre 2018 – 2020 und 2021 - 2023 unserer Kleingartensparte per Formular nachzuweisen.
Bei Nichteinreichung droht der Entzug der Verwaltungsvollmacht.

Wir als Vorstand der Kleingartensparte sind der Ansicht, dass dies dem BVK obliegt, da dieser der Vertragspartner (Pächter) mit dem Landkreis ist. Wir schließen die Pachtverträge mit dem BVK ab.

Nun meine Fragen:
Wo ist gesetzlich festgeschrieben, wer für diese Beantragung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit verantwortlich ist?

Wo sind amtliche Formulare, mit entsprechender Kennzeichnung in der Fußzeile erhältlich.
Uns wurden, so sieht es aus, selbst entworfene Formulare zugesendet, ohne Kopf-  bzw. Fußzeilen, ohne Logo.

Die Nachweise sollen für die Jahre 2018 -2020, da waren wir nicht im Vorstand, und für 2021 – 2023 erfolgen.
-   Wie sind die Verjährungsfristen für die Einrechnung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit?
-   Darf der jetzige Vorstand für den Vorstand der Jahre 2018 – 2020 überhaupt beantragen.

Passend dazu:
https://leipzig-kleingarten.de/pages/posts/gemeinnuetzigkeit-ohne-kleingaertnerische-nutzung-12.php


In Erwartung euer Antworten