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Kleingartenanlagen als Ausgleichsflächen

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Vielfalt durch Vernetzung


Ausgleichsflächen im KleingartenFoto: Heribert Werner Als Ausgleichsfläche eignen sich auch ökologisch wertvolle Flächen in Klein­garten­anlagen – hier das Biotop des Gartenvereins „Am Externberg“ in Dortmund.


Die Umgehungsstraße oder ein neuer Parkplatz am Stadtrand – Eingriffe in die Landschaft müssen in Deutschland „ausgeglichen“ werden. Das heißt, wer etwa eine Wiese zupflastert, muss an an­derer Stelle dafür sorgen, dass ein gleichwertiges Stück Natur erhalten bleibt oder neu geschaffen wird. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Verursacher eines Eingriffes in die Natur verpflichtet, „unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Er­satz­maß­nah­men)“. Kleingartenanlagen könnten dabei eine wichtige Rolle spielen.


Nutzen für alle

Für die Kommunen ist es nicht immer einfach, neue Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen. Deswegen gibt es in einigen Bundesländern auch die Möglichkeit, solche Flächen sozusagen auf Vorrat bereitzuhalten, also Flächen vor einer mög­lichen Baumaßnahme als Ausgleichsflächen auszuweisen. Dafür werden die Flä­chen in sogenannten Ökokonten ausgewiesen, die dann bei Bedarf einer Baumaß­nahme zugeordnet werden können.

Das ermöglicht zum einen, dass Ausgleichsflächen rechtzeitig in der Bauleitplanung berücksichtig werden können und nicht nachträglich ergänzt werden müssen. Zum anderen können die Kom­mu­nen so auch Kosten sparen, denn der Rückgriff auf bereits bestehende Flächen spart unter Umständen eine kostspielige Neuanlage.

Gerade hier bieten sich ökologisch wert­volle Bereiche auf den Gemeinschafts­flächen von Klein­gar­ten­an­la­gen an. Davon würden nicht nur die Kleingärtner, sondern auch die Kommunen profitieren. „Für die Kleingärtner wäre der Vorteil, dass ihre Arbeit für den Naturschutz endlich anerkannt werden würde und dass man auch mit Zuschüssen z.B. für die Gestaltung von Biotopen rechnen könnte. Immerhin erbringen die Gartenfreunde hier eine Leistung, die auch der Allgemeinheit zugutekommt. Für die Städte und Gemeinden wäre der Vorteil, dass sie keine Flächen einer anderen Nutzung entziehen müssten, um Naturschutzflächen zu haben“, erläutert Wilhelm Spieß, Vorsitzender des „Landes­verbandes Westfalen und Lippe der Klein­gärtner“. Die Ausgleichsflächen würden so natürlich auch dauerhaft vor stadtplanerischen Eingriffen geschützt werden.


Ökologische Vorteile

Wichtiger noch ist, dass auch die Natur profitieren könnte: Flora und Fauna haben sich auf den bereits ökologisch aufgewerteten Flächen etabliert, und eine Artenvielfalt hat sich entwickelt. Nicht umsonst wird das Prinzip der Ausgleichsflächen von Naturschützern oft mit dem Argument kritisiert, dass man einen intakten Lebensraum nicht irgendwohin verlagern könne.

Dass es solche geeigneten Flächen auch in Kleingartenanlagen gibt, sieht man z.B. auf der Anlage des Gartenvereins „Am Externberg“ im Dortmunder Stadtbezirk Eving. Dort schufen die Kleingärtner zusammen mit dem „Stadtverband Dortmunder Gartenvereine“ in 600 Stunden Eigenleistung ein vielfältiges Biotop.

Wo noch vor zehn Jahren eine überwucherte Fläche war, auf der allerlei Unrat und Gartenabfälle „entsorgt“ wurden, ha­ben heute viele Tiere einen Unterschlupf gefunden. „Das war eigentlich ein alter Weg, den man nicht mehr benutzen konnte. Wir haben dann mit finanzieller Hilfe vom Stadt­ver­band das Gelände gerodet und es mit schwerem Gerät nach ökologischen Gesichtspunkten umgestaltet und z.B. mit heimischen Wildgehölzen neu bepflanzt“, erklärt Horst Küchenmeister vom Gartenverein „Am Externberg“, der maßgeblich beim Bau des Biotops beteiligt war.

Das Biotop selbst ist im Gegensatz zur restlichen Anlage eingezäunt und verschlossen. „Wir wollen, dass die Tiere, besonders in der Brutzeit, nicht unnötig gestört werden. Auf Wunsch öffnen wir das Biotop aber jederzeit“, so Küchenmeister. „In dem Biotop steckt all mein Herzblut. Mir ist wichtig, dass da nicht jemand rein kann, der die Natur nicht achtet.“ Und die Tiere genießen die Ruhe in „ihrem“ Biotop: Erdkröten, Grasfrösche, Salamander, Igel, zahlreiche Vögel und unzählige Insekten haben sich dort angesiedelt. Wildobststräucher, ein Teich, Benjeshecken, Staudenpflanzungen, eine Magerwiese (Foto oben), Stein- und Totholzhaufen bilden einen facettenreichen Lebensraum, dessen öko­logischer Wert weitaus höher ist als der vieler neu geschaffener Ausgleichsflächen. „Das ist ein überaus positives Beispiel, weil die Fläche schon einmal eine gewisse Größe hat und die vor­han­de­nen Lebensräume über die vielfältige Gestaltung unterstützt werden“, so Wilhelm Spieß, der die Anlage gut kennt.


Kleingartenanlagen als AusgleichsflächenFoto: Heribert Werner


Ein weiterer ökologischer Vorteil von Ausgleichsflächen in Kleingartenanlagen ist aber auch die Vernetzung mit den umgebenden Parzellen. „Durch die abwechslungsreiche Flora in den Gärten gibt es Trittsteine. Wenn ich z.B. eine kleine Blumenwiese habe, verfügen die Insekten schon über einen größeren Lebensraum. Aber etwa auch Vogelschutzgehölze an den Rändern vergrößern die Flächen für die Natur. Außerdem liegen die Anlagen meist auch nicht isoliert, sondern sind mit anderen Grünflächen vernetzt“, so Spieß. Das Biotop „Am Externberg“ liegt z.B. in der Nähe mehrerer Waldstücke.


Zaudern und Zögern

Es gibt also viele Gründe dafür, dass ökologisch aufgewertete Flächen in den Anlagen als Ausgleichsflächen anerkannt werden sollten. Auch die Bundespolitik hat das schon vor langer Zeit erkannt. 2008 unterstrich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in der Studie „Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Klein­gartenwesens“: „Die Städte haben die Möglichkeit, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach … BNatSchG auch in Klein­gar­ten­an­la­gen zu realisieren.“ Auch in der aktuellen Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition aus dem Jahr 2013 ist festgehalten: „Wir streben an, dass dauerhaft ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen künftig als Ausgleichsflächen anerkannt werden können.“ Eine Position, die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf dem BDG-Verbandstag 2015 in Rostock wiederholte.

Leider ist das wohl mehr eine politische Willensbekundung, denn passiert ist bislang nicht viel. „Weil die konkrete Unterschutzstellung auf der Landesebene ausgeführt werden muss. Die Lan­des­ge­setz­ge­bung ist aber nachgeordnet und manchmal etwas schwerfällig“, erklärt Spieß. „Mir sind keine Ausgleichsflächen in bestehenden, ökologisch aufgewerteten Kleingartenanlagen bekannt.“ In einigen Bundesländern wurden zwar schon Projekte umgesetzt oder sind in Planung, aber das betrifft fast ausschließlich zurückgebaute Kleingartenanlagen.

Auf der Bundesebene sind Überlegungen, die Umsetzung auf gesetz­lichem Weg weiter anzuschieben, ohne Ergebnis geblieben. Auf Anfra­ge teilt das Bundesumweltministerium mit: „Neue gesetzliche Regelun­gen, die die Zahl von Ausgleichsflächen in Kleingartenanlagen erhöhen sollen, sind nicht vorgesehen. Wir prüfen aber derzeit …, ob und inwieweit die notwendige Aufwertung des Naturhaushalts und Landschaftsbildes im Sinne eines Ausgleiches oder Ersatzes nach § 15 Abs. 2 BNatSchG durch die Schaffung oder Veränderung einer Kleingartenanlage erreicht werden kann.“ Im Klartext: Es wird untersucht, wann der Teil einer Anlage als Ausgleichsfläche anerkannt werden kann, aber nicht wie.

Es wird also wohl noch länger dauern, bis der im Koalitionsvertrag formulierte Wille umgesetzt wird. „Es ist eine Absichtserklärung, die in die richtige Richtung geht, aber die Umsetzung muss auf Landesebene erfolgen. Es besteht hier aber ein Unterschied zwischen dem, was man sagt, und dem, was man macht. Das ist schade, aber es hat sich noch nicht überall herumgesprochen, dass Kleingärtner auch etwas für die Natur tun“, resümiert Wilhelm Spieß. So bleibt abzuwarten, wann die Politik ihren Worten endlich auch Taten folgen lassen wird.

sök

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