• Kleingartenwesen

Moderne Kleingartenparks

Kleingärten mit naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Kleingartenparks
  • Ausgleichsflächen
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StreuobstwiesenFoto: mauritius images/Westend61/Markus Keller Streuobstwiesen könnten extensiv genutzt werden.


Das Kleingartenwesen mit seinen An­fängen in Kappeln an der Schlei kann auf eine über 200-jährige Geschichte zu­rückblicken. Einen besonderen Status er­hielt es mit der „Reichs­pacht­ver­ord­nung“ aus dem Jahr 1919, die Sicherheit und Stabilität verlieh. Die wichtigen Privilegien des besonderen Kündigungsschutzes und der Begrenzung der Pachthöhe wurden in dem 1983 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Bundeskleingartengesetz abgesichert und gelten fort.


Bisherige Kleingartenparks

Auf dieser rechtlichen Grundlage lohnte und lohnt es in Zukunft, sich Gedanken über die Ge­stal­tung von Kleingartenanlagen zu machen. Für die Vereine ist es sinnvoll, in die Infrastruktur zu investieren, und für die Gemeinden und Städte, die Kleingartenanlagen in die Grünplanung zu integrieren, um den Nutzen für Einwohner zu erhöhen.

Bereits in den 1930er Jahren wurden Kleingartenparks konzipiert und in den Städten angelegt, um sowohl Flächen für die Kleingärtner als auch parkähnliche Flächen und Wege in und an den An­la­gen für die Bevölkerung bereitzustellen.

In den 60er und 70er Jahren gab es ei­nen weiteren Schub. In Hamburg wurden z.B. Ersatzanlagen in der Form von Kleingartenparks errichtet. Ab den 80er Jahren wurde, insbesondere aufgrund von Flächenknappheit, nur noch die Einrichtung von „Parzellenanlagen“ vorgenommen.


Die zukünftige Entwicklung

Aktuell ist die Flächenkonkurrenz in den Ballungszentren, insbesondere in Berlin, Hamburg und München, noch schärfer. So empfiehlt es sich für Kleingärtnerorganisationen, eigene Konzepte und Vorschläge für die zukünftige Entwicklung des Kleingartenwesens zu erarbeiten.

Ein Beispiel dafür ist die in Hamburg erstmalig geplante Kombination aus Klein­garten und na­tur­schutz­recht­li­cher Ausgleichsfläche. Im Hamburger Bezirk Eims­büttel entsteht als Teilausgleich für eine durch Wohnungsbau überplante Kleingartenfläche (34 Parzellen) eine neue Kleingartenanlage mit 16 Parzellen.

Die Parzellen werden eine durchschnitt­liche Größe von ca. 180 m² haben. Die gesamte klein­gärt­ne­ri­sche Nutzfläche beträgt gut 3000 m². Das entspricht etwa der Hälfte der üblichen Ersatz­flä­chen­größe.

Kombiniert wird die Anlage jedoch, und das ist neu, mit einer sich anschließenden Streuobstwiese, die als naturschutzrecht­lich anerkannte Ausgleichsfläche qualifiziert ist. Diese Ausgleichsfläche mit einer Größe von über 3500 m² kann von den Kleingärtnern extensiv genutzt werden.


Kleingärten und StreuobstwieseEntwurf: GHP Kombination aus Kleingärten und Streuobstwiese: Entwurf für die Kleingartenanlage in Eimsbüttel


Kinder dürfen auf der Fläche spielen, und die Kleingärtner können sich in dem Aus­gleichs­flä­chen­areal z.B. zur Erholung auf der Sonnenliege aufhalten. Eine intensive Nutzung ist dagegen nicht erlaubt, d.h. keinerlei Bebauung mit Lauben etc. Daran schließt sich zudem eine öffentlich nutz­ba­re Grünfläche an, die in einem Überschwemmungsgebiet liegt.


Vorteile für beide Seiten

Die Vorteile dieser neuartigen Konzeption für das Kleingartenwesen und für die Stadt liegen auf der Hand. Die Kleingärtner er­halten eine Kleingartenanlage mit einer attraktiven Streuobstwiese, extensiv nutz­bar von allen Mitgliedern des Vereins, mit erhöhter Bestandssicherheit, da es sich um eine naturschutzrechtliche Ausgleichs­fläche handelt. Die Stadt hat den Vorteil, dass sie zwei Aus­gleichs­be­darfe (den klein­gärtne­ri­schen und den naturschutzrechtlichen) gewissermaßen rech­ne­risch übereinanderlegen kann – ein Vorteil, der in Zeiten zunehmender Nutzungskonkurrenz von städtischen Flächen immer stärker zum Tragen kommt.

Aber viel wichtiger ist es, dass die Ausweisung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen in Kombination mit Kleingartenneuanlagen den Vorteil bietet, dass auch mehr Ausgleichsflächen im innerstädt­ischen Bereich Hamburgs eingerichtet werden können und nicht, wie es der­zeit häufig passiert, im niedersächsischen oder schleswig-holsteinischen Umland. Das Kleingartenwesen fördert damit in vorbildlicher Weise den Naturschutz in der Stadt.

Dirk Sielmann
Vorsitzender des Landesbundes
der Gartenfreunde in Hamburg

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