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„Wir sind nicht der Sparstrumpf der Nation“

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Das Kleingartenwesen – ein unübersehbarer Wirtschaftsfaktor


Kleingartenanlagen in WohngebietenFoto: Breder Kleingartenanlagen in Wohngebieten dienen vielen Bürgern als Stätten der Erholung – dank der guten Pflege durch die Gartenfreunde


Die Familie der Kleingärtner ist sich bewusst, dass sie ihre „Grünen Oasen“ auf öffentlichen Flä­chen errichtet und doch zum größten Teil individuell nutzen kann. Sie kann aber auch darauf verweisen, dass sie dies nicht nur für sich allein tut, sondern in hohem Maße auch für die Ge­sell­schaft – für die Lebensqualität der Menschen. Denn Kleingartenanlagen sind für alle Menschen offen, die die bunte Blumenpracht sowie die vielfältigen Obst- und Gemüsesorten auf ihren Spa­zier­gän­gen sehen und kennenlernen wollen.


Pacht und Gebühren

Die Pacht, von fast allen Pächtern ohne Murren getragen, schwankt deutschlandweit von einem Cent bis einen Euro pro Quadratmeter und Jahr. Damit fließen bei einer Gesamtfläche von bun­des­weit 46.000 Hektar rund 78,2 Mio. Euro in die Kassen der Städte und Gemeinden.

Neben dieser Pacht werden vielfältige öffentlich-rechtliche Lasten eingefordert, die ebenfalls länderweit sehr unterschiedlich ausfallen können. So wird die Grundsteuer, die eigentlich ähnlich wie bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen anfallen sollte, in Berlin auf der Basis „Grund­ver­mö­gen“ erhoben und mit einem Hebesatz von 810 % belegt.

Straßenreinigungsgebühren und Winterdienste können ebenfalls schwer ins Gewicht fallen. So werden z.B. für eine Berliner Kleingartenanlage in Charlot­tenburg, die eine Größe von ca. 30 ha hat – trotz einer zu reinigenden Stra­ßenlänge von nur 1500 m weitere 47.000 Eu­ro pro Jahr fällig, weil nicht die Straßenlänge, sondern die Fläche als Berechnungsgrundlage festgelegt wird.

Zweitwohnungssteuer und Kurtaxe, aber auch Beiträge zum Straßenausbau (in Sachsen werden einmalig zwischen 51 und 281 Euro pro Parzelle gefordert) schlagen vielerorts zu Buche. Ab­was­ser­an­schluss­bei­träge für Parzellen, die gar nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, er­schei­nen besonders unverständlich. Mit bis zu 17 verschiedenen Gebührenarten werden Kleingärtner über Kommunalabgabeverordnungen zur Kasse gebeten, obwohl ihnen aus einigen Abgaben kein Vorteil erwächst.


Stadtgrün wirklich ein „Berliner Anliegen“?

Viel mehr staunt man über die Antwort der Berliner Senatsverwaltung auf eine Anfrage im Ab­ge­ord­ne­ten­haus zum Thema „private Bürgerinitiativen, die sich ehrenamtlich um die Begrünung Berlins kümmern“. Dort heißt es: „Initiativen, die das Berliner Stadtgrün attraktiver machen, sind ausdrückliches Anliegen des Senats.“

Was bedeutet dieses Engagement – neben den von den Kleingärtnern getragenen Kosten für Pacht und öffentlich-rechtliche Lasten – zusätzlich für die Gesellschaft und auch für die Entlastung der Haushalte?

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