Insolvenzverwalter kündigte meinen Pachtgarten mit dem Hinweis,das ich trotzdem wieder einen neuen Pachtvertrag anschließen darf wenn bei der Schätzung kein Guthaben herraus kommt, was auch der Fall war. Nun verweigert der Vorstand einen neuen Pachtvertrag mit mir, mit meinem Lebenspartner sowie auch mit meinen Kindern. Drei Monate wurden wir hingehalten und jetzt in den Weihnachtwochen geben sie mir Bescheid das ich den Garten bis 31.12.16 freigeben muss.
Hat Dein Verein den Insolvenzantrag gestellt, dann muss das Dir aus einer MV bekannt sein. Lies mal im I-Net "Leitfaden der Bundesregierung zum Vereinsrecht" vom 1.9.2016 die S. 37 und 38. Wenn Dein Verein "pleite" ist und Finanzschulden hat, die nicht beglichen werden können, wird das problematisch.
Hardy
Die Kündigung kam vom Insolvencverwalter um noch Geld beim Verkauf zu bekommen. Da der Garten kein Wert mehr auswies ging der Garten an den Verein über.
Ach..verstehe erst jetzt die Frage, wer Insolvenc beantragte. Das habe ich leider machen müssen.
Becki, soll das die Wertschätzung des Gartens gewesen sein? Dann lese mal hier auf der Seite wie die Wertschätzung und durch wen zu erfolgen hat:
,,Wertermittlung eines Kleingarten am Beispiel in Sachsen"
Begonnen von Hardy
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25 Aufrufe 24. November 2016, 18:40:11
von Hardy