Liebe Freunde
Ich habe jetzt alte Protokolle, ab 1935, wiedergefunden. ab 1948 hatten unser Verein sogar ein Vereinslogo. Dieses Logo ist aber, mit der Zeit in Vergessenheit geraten und wurde nicht mehr verwendet. Ich will es nun aber auf der nächsten Hauptversammlung wieder vorstellen und beschließen lassen. Meine Frage ist, muß ich es auch beim Amtsgericht im Vereinsregister eintragen? Wer kann mir darüber Auskunft geben?
Danke Gruß Uwe
Hallo Uwe,
für Lopgos ist das Vereinsregister nicht zuständig.
Google mal unter LOgos eintragen und Marken anmelden. Für das Logo eines Vereines gilt das gleiche wie für eine Firma.
Gruß Re(e)Bell