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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Elisabeth am 19. Oktober 2003, 12:59:00

Titel: Pergola zum Nachbarn
Beitrag von: Elisabeth am 19. Oktober 2003, 12:59:00
Kleine Frage,<br />
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Darf ich ohne Genehmigung aber mit Absprache meines Nachbarns einen Sichtschutz in Form einer Pergola ca. 11 Meter Lang und 1,80 m. hoch aufstellen? oder brauche ich eine Genehmigung?
Titel: Re : Pergola zum Nachbarn
Beitrag von: markus am 21. Oktober 2003, 09:04:00
Hallo Elisabeth,<br />
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ich würd mal davon ausgehen, daß ein solche Gebilde ein Bauwerk darstellt und damit genehmigt werden muß.<br />
Wenn Du kein Ärger mit dem Vorstand hast, wäre es bessereine derartige Genehmigung einzuholen.<br />
<br />
Gruß Markus
Titel: Re : Pergola zum Nachbarn
Beitrag von: Corina am 22. Oktober 2003, 23:41:00
Hallo Elisabeth, <br />
wenn es sich um einen SICHTSCHUTZ um die Sitzecke handelt brauchst du glaube ich keine Genehmigung. Es sei denn du willst die Fläche mit einem Dach versehen..! Steht aber im Pachtvertrag und den zugehörigen Papieren.<br />
Gruß Corina
Titel: Re : Pergola zum Nachbarn
Beitrag von: Trine am 24. Oktober 2003, 22:42:00
UPS. Da würd ich als Erstes in die Gartenordnung und den Unterpachtverrtrag schauen. Bei uns währe so eine Baumaßnahme undenkbarund müßte sofort wieder abgebaut werden.(und wenn der Nachbar tausendmal ja gesagt hätte)<br />
Es gäbe auch keine Genehmigung, da sie den Vorschriften zum Kleingärtnerwesen völlig wiederspricht.<br />
Ein fest installierter Sichtschutz ist nur - wie Corinna schon- sagt nur im Sitzplatzbereich in den Maßen 180 cm x 180 cm erlaubt. Der Sinn eines Kleingartens ist u.a. ja, da er einsehbar ist.<br />
Stauden und Rankpflanzen können, wenn sie den notwendigen Pflanzabstand zur Hecke/Grenze haben , als Sichtschutz eingesetzt werden, bei Sträuchern und Bäumen sieht das auch schon wieder ganz anders aus.<br />
Am Besten mal beim Vorstand nachfragen.<br />
Alles Gute und viel Glück.
Titel: Bauliche Anlagen sind Vereinssache
Beitrag von: Horst am 30. Oktober 2003, 09:54:00
Liebe Gartrnfreunde;<br />
der Beitrag von Trine veranlaßt mich, auf einige Grundsätze des Kleingartenwesens hinzuweisen, die Regelungen <br />
- "böse §§" - zu interpretieren:<br />
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Man kann schon einige Dinge mit den Nachbarn ausmachen. Aber bei baulichen Anlagen sollte man vorsichtig sein. <br />
Wir sollen unsere Gärten vorwiegend mit Obst, Gemüse und Zierpflanzen nutzen, also hobbymäßig Gartenbau betreiben, wobei Gartenarbeit auch Erholung ist. Unsere Kleingärten sind planungsrechtlich Grünflächen und keine Baugrundstücke und die Lauben sollen Lauben sein und keine Wochenendhäuser.<br />
"Bauen" ist deshalb besoders eingeschränkt und die Vereine sind da empfindlich. Die unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten, wie Größe des Kleingartens und die Unterschiede zwischen Ost und West, sind mit ausschlaggebend. (Bei Anfragen bitte immer Größe des Kleingartens und Ost oder West angeben, um unnötige Rückfragen auf unsere Kosten zu vermeiden!).<br />
Eine undurchsichtige? Sichtschutzwand von der Größe wie sie Elisabeth erwähnt, wird kein Verein gestatten.<br />
Sonst haben beide Nachbarn Schwierigkeiten, oft aus Unkenntnis. Es kommt auch vor, daß der eine Nachbarn den anderen unter Druck setzt. <br />
Falls der nein sagt ist er ein böser.<br />
<br />
Unter Pergolas verstehen wir Rankgerüste für Pflanzen, meist bestehend aus scherenförmig zusammengesetzten Holzlatten, auch das Dach.<br />
Sowas wird eher gestattet.<br />
<br />
Wa meint ihr?<br />
<br />
Grüße von<br />
Horst<br />
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Titel: Re : Bauliche Anlagen sind Vereinssache
Beitrag von: dolores am 11. November 2003, 08:58:00
Hallo, bei uns ist der Sichtschutz genau in der Satzung geregelt, Höhe und maximale Schenkellänge. Es mussten schon 2 Kleingärtner ihren Sichtschutz reduzieren, weil sie vorher nicht nachgefragt, bzw. selbst in die Satzung (die Jeder besitzt!!) geschaut haben. Und das íst sehr ärgerlich, wegen den Kosten und dem Ärger. Also vorher fragen, sich kundig machen. Liebe Grüße Dolores
Titel: Re : Bauliche Anlagen sind Vereinssache
Beitrag von: Elisabeth am 14. November 2003, 15:00:00
Vielen Dank für Euer reges Interesse,<br />
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unser Kleingarten hat ca. 700 qm. Zu meinem Nachbarn läuft eine ca. 20 m lange offene Grenze mit kleinen Büschen etc. Sichtschutz hat irgendwie jeder gebaut. Unsere Anlage existiert seit ca. 70 Jahren. Jeder hat ein Häuschen (ca. 24 qm) drauf und vielen haben Schuppen, selbstverständlich wird dort auch übernachtet. In unserer Satzung steht nichts vom Sichtschutz. Wenn mir der jetzige Vorstand die Erlaubnis erteilt, kann dann ein späterer Vorstand dies rückgängig machen ?
Titel: Re : Bauliche Anlagen sind Vereinssache
Beitrag von: Re(e)Bell am 14. November 2003, 23:12:00
Was steht denn aber im Pachtvertrag. Gilt danach eine Gartenordnung und steht in der Gartenordnung etwas ?