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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Knobi am 31. Januar 2003, 21:03:00

Titel: Muß meine Birke weg?
Beitrag von: Knobi am 31. Januar 2003, 21:03:00
Hallo zusammen,<br />
ich bin seit April 2002 stolzer Pächter einer Gartenlaube in Reinbek(Schleswig_Holstein). Nun habe ich auf meiner Pazelle eine alte Birke stehen, die der Vorstand gefällt sehen möchte. In unserem Gesetzestextzusatz zu dem Verbot von artfremden Bäumen steht unter Absatz 4: Vorhandene Wald- und Wiesenbäume müssen spätetens beim Pächterwechsel entfernt werden.<br />
Ich bin der Meinung, mein Vorgänger hätte dann die Birke fällen müssen und der Vorstand hat versäumt, ihm Dieses mitzuteilen.<br />
Die Birke ist hübsch anzusehen, steht am äußersten Ende des Kgv-Geländes und stört Niemanden.<br />
Kann mir jemand helfen???
Titel: Re : Muß meine Birke weg?
Beitrag von: Tomy am 01. Februar 2003, 07:36:00
Richtig ist, dass der Verein wenn möglich vom abgebenden Pächter verlangen sollte, den Garten in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. <br />
Dies nicht nur aus moralischen Gründen, sondern vielmehr auch deswegen, weil der Verein hier das Druckmittel in der Hand hat, den Garten nur vollständig geräumt zu übernehmen.<br />
Hat der Verein solche Maßnahmen vom abgebenden Pächter nicht gefordert, sondern dem neuen Pächter bei der Begründung des Pachtverhältnisses beauftragt, bestimmte Maßnahmen durchzuführen, sehe ich keine rechtliche Möglichkeit, diese Pflichten auf den Verein (wenn vielleicht auch nur kostenmäßig) zurück zu verlagern. <br />
Hier hätte man versuchen müssen, bei Festlegung der Höhe einer etwaigen Entschädigungszahlung an den abgebenden Pächter auf den Umstand hinzuweisen und eventuell einen Nachlass auszuhandeln.<br />
In der Praxis wird dies sicherlich daran scheitern, dass die neuen Pächter zu unerfahren auf dem Gebiet des Kleingartenwesens sind und dass in vielen Gegenden <br />
Ich kann Dir insgesamt nur raten, die Auflagen zu erfüllen. Du kannst natürlich auch hoffen, dass der Vorstand so nachlässig ist, dass er die Umsetzung der Auflagen nicht durchsetzt. Du riskierst dabei dann eine Abmahnung und vor allen Dingen einen schlechten Eindruck schon von Anfang an. <br />
Mit freundlichen Grüßen <br />
Tomy
Titel: Re : Muß meine Birke weg?
Beitrag von: Tomy am 01. Februar 2003, 11:20:00
eine Frage noch !<br />
wann hat der Vorstand Dir dieses mitgeteilt , <br />
bei der Übergabe??<br />
oder Wochen nachdem der der Pachtvertrag unterzeichnet wurde ?? <br />
Mit freundlichen Grüßen <br />
Tomy
Titel: Re : Muß meine Birke weg?
Beitrag von: hk-garten am 02. Februar 2003, 12:02:00
eine kleine Ausführung zu Ihren Antworten.Der Gartenfreund hat bei seinem Eintritt in den Verein die Auflage bekommen die Birke muß ab.Der Vorstand hat dies mit ihm besprochen und ihm Hilfe anderer Gartenfreunde angeboten.4 Wochen später bei der Begehung des Geländes wurde darüber noch mal mit ihm gesprochen.Nur ein Termin dafür wurde nicht gegeben.Beides wurde auch in den Protokollen festgehalten.<br />
Dem Vorstand ist nichts vorzuwerfen.<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
hk-garten
Titel: Re : Muß meine Birke weg?
Beitrag von: Markus am 03. Februar 2003, 12:59:00
Hi Knobi (der Name gefällt mir immer noch :-))) ),<br />
<br />
hier hast Du auch gepostet!!<br />
<br />
Wenn hk-garten recht hat (ist wohl Dein Vorstand, oder??) dann hast Du wirklich schlechte Karten, was das Abwälzen des Problems angeht.<br />
Vielleicht solltest Du nochmal mit dem Vorstand reden und einen Termin ausmachen. Wenn Dir Gartenfreunde helfen wollen, würde ich die Hilfe annehmen. Es ist bestimmt nicht einfach, eine -evtl. alte,große - Birke alleine zu fällen.<br />
Viel Glück.<br />
<br />
Gruß Markus<br />
Titel: Re : Muß meine Birke weg?
Beitrag von: Oswin am 03. Februar 2003, 14:42:00
Hallo C.Knobi und für die Forumsleser zur Information<br />
<br />
Eigentlich wollte ich nichts dazu schreiben , aber bevor einige denken ,<br />
 â€žwieder so ein Diktatorischer Vorstand“ .<br />
<br />
du hast dich am 02.04.2002 von ca. 1600 Uhr bis 1700 Uhr für die Parzelle 12 vorgestellt , <br />
dabei haben wir zur Dir Auflage gemacht, die Birke zu entfernen,  <br />
ferner haben wir unsere Hilfe angeboten ( Vorstand & Obleute ), diese Birke zu entfernen,<br />
auch zur Entsorgung ( das war deine einzige Sorge ) hatten wir eine Lösung,<br />
mit fällen der Birke warst  Du einverstanden !!!!!!!!!!!!!<br />
auch haben wir dich bei der Gartenbegehung angesprochen ,<br />
bei unseren letzten Telefonat habe ich dir gesagt , wenn es Probleme hast rede mit uns !!!!!!!!!!<br />
aber was machst Du, <br />
da Du die Frist ( entferne der Birke ) verstreichen lassen hast, haben wir mehrmals versucht<br />
einen Termin mit Dir zu Vereinbaren, <br />
auch hast Du uns bis jetzt keinen Termin genannt , an dem Du Zeit hast !!!!!!!!!<br />
diese Gespräch hätten/würde keine 20 Minuten gedauert!!!!!!!!!<br />
ich finde Dein Verhalten ....................,<br />
2. Vors. & Anlagen â€" Fachberater<br />
Oswin <br />
Titel: Re : Muß meine Birke weg?
Beitrag von: Ree Bell am 08. Februar 2003, 15:37:00
Also mich überzeugt der "Rechtfertigungsversuch des Vorstandes nicht. Wenn ich mir dass so durchlese, bleiben doch so einige Fragen.<br />
<br />
a) Warum hat der Vorstand eigentlich nicht den Vorpächter dazu herangezogen, die Birke zu entfernen ?<br />
Wurden beide Augen zugedrückt oder war es ein guter Kumpel ?<br />
Wenn es irgendwie nicht ging (mittellos, verstorben o.a.)<br />
wäre es doch Sache der Vereins (aller Mitglieder) und nicht Sache eines Mitglieds oder ? <br />
b) Was war denn die "Vergütung" dafür, dass der neue Pächter die Auflage bekam die Birke zu entfernen oder war es das "Honorar" dafür, dass er als neuer Pächter akzeptiert wurde ?<br />
<br />
Eine Begründung "ist ja vereinbart worden" hat einen bitteren Geschmack.<br />
<br />
Re Bell
Titel: Re : Muß meine Birke weg?
Beitrag von: maria am 14. Februar 2003, 09:50:00
Hallo, was soll ein Vorstand denn noch machen, als bei der ersten Begegnung darauf hinzuweisen, das die Birke weg soll??. An Vereinbarungen muss man/frau sich halten, wie sollte man/frau sonst zusammenleben und gar in einem Verein?Also bitte nicht immer die Vorstände verdammen. gruß Maria
Titel: Re : Muß meine Birke weg?
Beitrag von: Macdone am 19. Februar 2003, 14:28:00
Hallo liebe Gartler,<br />
<br />
bevor Ihr Euch hier im Forum zerfleischt erzähle ich Euch, wie das bei uns so läuft:<br />
<br />
Der Altpächter hat den Garten vor Übergabe in den "vertragsgemässen Zustand" zu versetzen. Das heisst, alle sich in der Parzelle befindlichen Dinge, die gegen die "Allgemeine Gartenordnung und Pachtbestimmungen" verstossen, sind auf Kosten des ALT-Pächters zu entfernen. Dazu gehört wohl auch die Birke!<br />
<br />
In vielen Fällen tut dies der Altpächter jedoch nicht mehr. Dann werden ihm die Kosten für die Entfernung und Entsorgung â€" in diesem Fall der Birke â€" von der Schätzsumme des Gartens abgezogen.<br />
D.h. der NEU-Pächter bezahlt WENIGER als der Garten samt Inhalt wert ist und verpflichtet sich dafür umgehend nach Übernahme der Parzelle die nicht erlaubten Dinge zu entfernen.<br />
<br />
Bei uns läuft dieses Konzept einwandfrei und ich denke, dass es auch dem gesunden Rechtsempfinden entspricht.<br />
<br />
Also, wie war denn das in Eurem Fall?<br />
Macdone (Vorstandsmitglied eines KGV in München)
Titel: Re : Muß meine Birke weg?
Beitrag von: Roland aus der Kurpfalz am 02. Mai 2003, 16:03:00
"Wurden beide Augen zugedrückt oder war es ein guter <br />
Eine Begründung "ist ja vereinbart worden" hat einen bitteren Geschmack. "<br />
<br />
Hallo Ree Bell!<br />
<br />
Deine Argumente verstehe ich nicht! Es sich doch völlig egal, was der Grund war, dass der neue Pächter die Birke entfernen soll.<br />
Tatsache ist wohl, er hat zugestimmt die Birke zu entfernen und jetzt jammert er rum!<br />
<br />
Herzliche Grüße aus der Kurpfalz<br />
<br />
Roland<br />
<br />
<br />
<br />