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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Klaus am 18. Januar 2004, 14:07:00

Titel: Protokopll per Tonband
Beitrag von: Klaus am 18. Januar 2004, 14:07:00
Hallo!<br />
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Ich habe da mal eine Frage zur Protokollieruing einer Mitgliederversammlung.<br />
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Kann die gesamte Versammlung aufgezeichnet werden (Tonbandgerät)?<br />
Muß das bereits bei der Einladung bekanngegeben werden? <br />
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Könne einzelnen Mitglieder sich gegen die Aufnahmen verwahren - eventuell wird das Geräte dann solange ausgeschaltet wenn sich diese Mitglieder zu Wort melden?
Titel: Re : Protokopll per Tonband
Beitrag von: Tom am 19. Januar 2004, 14:20:00
Hallo Klaus !<br />
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Wir hatten in unserem Verein dieses Problem noch nicht. Die schlauen Bücher sagen folgendes dazu:<br />
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Bei Aufnahmen der Vereinsverwaltung zur Beweissicherung muss der Versammlungsleiter zu Beginn der Versammlung ausdrücklich darauf hinweisen, dass aufgenommen wird. Weiterhin können die Redner verlangen, dass für die Dauer ihres Redebeitrages die Aufzeichnung unterbrochen wird. Über die Bekanntmachung in der Einladung wird nichts geschrieben - ich denke, dass wird dann nicht nötig sein.<br />
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Bei privaten Aufnahmen von Anwesenden (auch Video) muss auch darauf hingewiesen werden. Die übrigen Teilnehmer müssen dem zustimmen. Dieser Beschluss ist dann kein Mitgliederbeschluss, sondern eine privatrechtliche Einwilligung. Soweit auch nur ein anderer Teilnehmer die Aufnahme ablehnt, ist sie durch den Versammlungsleiter zu unterbinden.<br />
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Die Ausführungen sind keine Zitate, sondern wurden von mir zusammengefasst. <br />
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Quelle:   Reichert, Bernhard, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechtes, 9. Auflage 2003, Rn 960 u.1020 a <br />
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Mit freundlichen Grüßen<br />
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Tom