Liebe Gartenfreunde. Wir bitten um einen fachlichen Rat.
Wir pachten seit paar Jahren einen Kleingarten.
Vor kurzem erhielten wir, so wie gewohnt eine Jahresabrechnung von dem Gartenverein.
Auf der Abrechnung stellten wir zu unserer Überraschung fest, dass uns der Gartenvorstand 20 qm Wasserverbrauch in Rechnung stellte, obwohl wir in diesem Jahr ausschließlich das Regenwasser benutzt hatten. Die Wasseruhr zeigt den gleichen Stand wie vor einem Jahr.
In einem telefonischem Gespräch hat uns der Versitzende erklärt, dass der Verein rechnet 20 qm Wasserverbrauch zu, wenn der Pächter bei Ablesung nicht anwesend ist. Der Vorsitzende behauptete dabei bei unserer Abwesenheit kein Recht zum Betreten der Parzelle zwecks der Ablesung des Wasserverbrauches zu besitzen.
Ich unserem Pachtvertrag unter § 9 > Betreten der Parzelle< steht aber deutlich, dass dem Verpächter oder seinem Beauftragten im Rahmen seiner Verwaltungsbefugnis der Zutritt zur Parzelle auch ohne vorherige Anmeldung gestattet ist.
In vorherigen Jahren waren wir bei der Ablesung ebenfalls nicht dabei und es gab keine Probleme.
Wir bitten um einen fachlichen Rat, wie wir jetzt vorgehen sollten, ob wir in diesem Fall für das nicht verbrauchtes Wasser bezahlen müssen?
Wie sieht das aus rechtlicher Sicht aus? Dürfen die Wasserkosten, so beliebig, ohne Verbrauchnachweis in Rechnung gestellt werden??.
Für schnelle Antwort wären wir sehr dankbar.
Darius und Jolanta
Hallo,
natürlich hat der Vorstand recht - wenn er in euerer Abwesenheit den Garten NICHT betritt oder ist euer Garten unverschloeen? Wenn unser Vorstand bei mir übern Zaun klettern würde bekommt der richtig Spaß. Der von dir zitierte Passus erlaubt nur das betreten in deiner Anwensenheit - es muß nur keine lange Terminabsprache erfolgen.
Ob die 20m³ Strafe zulässig ist - kann nicht generell beantwortet werden. Gibt es einen Mitgliederbeschluß dazu oder hat sich der Vorstand das selbst ausgedacht? Liegt ein Beschluß vor - solltest Du das ja auch wissen, dann mußt Du bezahlen wenn nicht - dann eben nicht.
Andererseits, wieso wart Ihr nicht bei der Ablesung dabei?
Da irrt der Burchard.
Wasserabrechnungen müssen in Einnahmen und Ausgaben penibel abgerechnet werde.
Es sind Umlagen. Das Vereinrecht schreibt das vor.
Eine Strafe oder wie auch immer geartete Gebühr muß durch konkrete Kostenrechnung belegt werden.
Der Verein darf sich dort keine Einnahmequellen erschließen.
Auch Beschlüsse ändern daran nichts
Hallo,
über die Höhe von Umlagen entscheidet die Mitgliederversammlung - sofern das in der Satzungen festgelegt ist.
Wo steht, daß kein "Gewinn" bei der Strom-, Wasser-Abrechung erzielt werden darf?
Streng genommen handelt es sich bei der Strom-/Wasserabrechung um eine Nebenbetrieb der Steuerpflichtig ist - also da ist wohl eher das Problem.
Seit wann muß der Betrag für eine Strafe (Mahngebühr) sich an irgendwelchen Kosten orientieren. Wenn mit MV beschloßen hat den Betrag X zu erheben das ist das so.
Also bei uns im Verein wird ca 1/4 Jahr vorher ein Aushang gemacht, wann das Wasser und der Strom abgelesen wird. Jeder weis das rechtzeitig und kann bei Abwesenheit den Schlüssel einem Nachbarn geben.
Außerdem haben wir in der MGV beschlossen, wenn jemand nicht da ist und der Ableser nochmal extra kommen muss, sind 15 € Aufwandsentschädigung zu zahlen. Seither klappt da sehr gut.
Aber mal ein Frage
Wo genau ist das nachzulesen, dass genau weiterberechnet werden muss.
Gruß lore
1. Es geht deshalb nicht, weil die Vereinbarungen, die den Garten betreffen im Pachtvertrag geregelt sind.
Wenn dieser Garten den Wasseranschluß bei Beginn der Pacht schon hatte, müsste diese jetzt geforderte Regelung auch bestanden haben und damit Teil des Pachtvertrages sein.
Eine Mitgliederversammlung kann nicht im Nachhinein so gravierend in die bestehenden Vereinbarungen zwischen Pächter (Gärtner) und Verpächter (Verein) eingreifen. Der Pächter müsste dem auch zustimmen.
Das tut er in diesem Fall offensichtlich nicht.
2. Die Mitgliederversammlung kann natürlich Umlagen beschließen, die für Mitglieder bindend sind, es darf aber kein Überschuß erzielt werden.
Wenn der Verein Einnahmen braucht, so soll er das als Beitragserhöhung versuchen. Das geht immer mit der Mitgliederversammlung , das andere nicht.
Hallo Darius und Jolanta,
ich vermute der Verein hat KEINE Rechtsgrundlage für seine Forderung (20 m³), da ihr nur eine Vereinbarung habt, dass abgenommene (gemessene) zu bezahlen.
Weder der Vorstand noch die Mitgliederversammlung kann diese Vereinbarung durch einen Beschluss nachträglich ändern.
Die hier angesprochene Möglichkeit einen Wasserverlust auf alle Mitglieder in Form eine Extrazahlung (Umlage) zu verteilen, ist auch stark eingeschränkt. Googelt mal im Internet nach "Umlagen". Ihr werdet dann feststellen, dass die Rechtssprechung darüber klare Satzungsregelungen verlangt. Nicht nur die Erhebung einer Umlage sondern auch der Zweck der Umlage müssen danach festgelegt sein. Ich habe starken Zweifel ob die Kleingartenvereine diese Voraussetzungen in den gebräuchlichen Satzungen erfüllt. Fände ich auch sozial ungerechtfertigt, denn dann müßten für solche "Ausfälle" alle Vereinsmitglieder aufkommen, obwohl nicht alle Wasseranschluss in ihrem Garten haben.
Also eine Regelung geht nur im Pachtvertrag, wenn der Wasseranschluss mit verpachtet wird, oder in einem Nachtrag, wenn der Wasseranschluss später hergestellt wird.
Gruß Re(e)Bell
Hallo,
also eine "Gebühr" in Form von 20m³ Wasser für fehlende Anwesenheit finde ich auch "sehr sonderbar".
Bei uns wird es ähnlich wie bei Lore geregelt. Wir habe nfest stehende Termine, an denen Wasser abgedreht bzw. aufgedreht wird.
Wer nicht anwesend ist und deshalb der Verbrauch nicht abgelesen werden kann, der Zahlt eine Stunde Arbeitsdienst als Strafgebühr.
Wer zum Aufdrehtermin "vergisst" seine Uhr einzusetzen, der Zahlt den Wasserverlust und den Arbeitsdienst der Mitlgieder, die das Leck suchen mussten.
Gruß Markus
Hallo alle zusammen
20 m³ Strafe ist nicht schlecht, so wird wohl der Wasserschwund ausgeglichen:) Nein mal in ernst man kann doch kein Sachgegenstände als Strafe berechnen. Bei uns ist es ebenfalls so, wer bei der Ablesung nicht da ist oder sein Zählerstand nicht bekannt gibt, der zahlt auch eine kleine Strafgebühr. Eine Frage hätte ich da noch an Markus und Lindemann (wenn er diesen Beitrag lesen sollte). Wieso wird bei euch die Wasseruhr eigendlich ausgebaut wenn sowieso das Wasser abgedreht wird? Würde mich echt mal intressieren.
Gruß Uwe
Hallo Gartenfreunde,
aus meiner Sicht wird hier viel zuviel Wind um die Sache gemacht.
In einem anderen Forum werden zur gleichen Frage bereits Ausführungen gemacht, die -teils sehr sachlich- teils leider aber auch "mal wieder" in eine andere Ebene abgleiten zu Lasten der "bösen, bösen Vorstände".
Unsere Gartengemeinschaft rechnet mit den einzelnen Pächtern den Strom (Wasserleitungen haben wir nicht) gem. vom Pächter gemeldeten Verbrauch ab. Dazu werden sie unter Angabe eines Termines per Aushang rund 8 Wochen (!) vorher aufgefordert. Trotzdem gibt es immer wieder Pächter, die dieser Aufforderung nicht nachkommen. Diese erhalten dann eine sog. "geschätzte Rechnung" auf folgender Basis: der uns nicht gemeldete Stromverbrauch (kw/Std) wird durch die Anzahl der Pächter geteilt, die ihren Zählestand nicht gemeldet haben. In der Regel ist diese Rechnung wesentlich höher als der tatsächliche Verbrauch des Betreffenden. Und schon erscheinen sie beim Vorstand und bitten unter Abgabe IHRES Zählerstandes um eine neue, korregierte Rechnung. Für diesen unnötig durch den Pächter verursachten Verwaltungsaufwand erheben wir eine Gebühr - und zwar auf der Grundlage eines Mitgliederbeschlusses.
Ähnlich würden wir auch im vorstehenden (Wasser-)Fall handeln.
Gruß
ilex
Moin Uwe,
bei uns werden nicht alle Uhren ausgebaut.
Wir haben aber Pächter, die die Uhren lieber über winter im Warmen haben, damit diese nicht kaputt gehen.
Darum haben wir es freigestellt, ob jemand sseine Uhr ausbaut oder nicht.
Eigentlich ist bei uns auch das Abdrehen des Wasser nicht unbedingt notwenig, da alle Leitungen inzwischen tief genug liegen, um nicht durch Frost beeinträchtigt zu werden.
Ist halt noch einrelikt aus der alten Zeit.
Gruß Markus
Hallo Eckhard,
in meinem Pachtvetrag steht nichts über dis Abrechhnung von Strom und Wasser. Warum auch Strom- und Wasseranschlüsse wurden vom Verein erstellt. Der Verein ist auch Vertragspartner der Stadtwerke.
Also wird die Abrechung duch die Mitgliederversammlung geregelt. Und wo steht, daß kein Überschuss erzielt werden darf. Vielleicht werden diese Beträge - bei Strafen von € 10,-- komen keine Millionen zusammen - auch nur für eventuelle Reparaturen zurückgelegt.
Hallo Uwe,
es sind "Winterferien" ohne Winter, habe also etwas mehr Zeit zum mitlesen...
Die Wasseruhren werden ausgebaut wenn sie waagerecht in einem Schacht eingebaut wurden und beim Ablassen nicht völlig leer laufen können. Wenn dann auch noch das Grundwasser in diesem Schacht steht ist die Gefahr, dass die Wasseruhr den Winter nicht überlebt, ziemlich hoch (man korrigiere mich, wenn ich mich hier irre, habe auf dem Gebiet nicht die ganz große Ahnung).
Was mich hier wundert, dass nicht einfach die Nebenkosten-Regelungen, die mE sogar im Gesetz/einer Verordnung stehen, angewandt werden. Da wäre es undenkbar, eine Strafgebühr zu berechnen. Der Verbrauch würde nach Vorjahreswerten geschätzt. Müssen die Vorstände wirklich das Fahrrad neu erfinden?
Wie bereits beschrieben, kann ich meinen Zählerstand in meiner Wohnung selbst ablesen. Sollte ich mich vertun habe ich eben im nächsten Jahr den "Schaden". Und selbst wenn man davon ausgeht, das die Gfrde. absichtlich falsch (ab-)runden wären sie selbst im Folgejahr die "Leidtragenden". Bei ständig steigenden Wasserpreisen zudem ganz schön blöd.
Weil hier scheinbar viele Vorstandsvorsitzende mitlesen folgende Überlegung:
Welche Folgen hätte das für einen Verein von sagen wir mal 500 Gärten?
Extremfall: alle lesen nur bis zum Komma ab, also nur die ganzen m³, alle Zahler standen auf Komma-499, wurden also abgerundet. Verlust ca. 250 m³, jedoch nur im ersten Ablesejahr.
Normalfall: alle lesen nur bis zum Komma ab, also nur die ganzen m³, die Zähler stehen chaotisch. Nach den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit sollte sich die Toleranz in Grenzen halten da
Auf- und Abrunden sich halbwegs ergänzen. (Okay, bei sehr kleinen Vereinen erhöht sich das Risiko, falsch zu liegen. Also Ablesegenauigkeit erhöhen, was mit vorgedruckten Formularen leicht zu realisieren ist.)
Auf alle Fälle wäre es ein Vertrauensbeweis des Vorstandes den Mitgliedern gegenüber. Die Gartenfreunde fühlten sich wie mündige, erwachsene Bürger behandelt, womit die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich aktiv im Verein engagieren, steigt.
Die "Blockwarts" hätten allerdings an Wichtigkeit verloren...
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Es grüßt
Lindemann
Hallo Lindemann,
es geht hier (bei mir) nicht um das Ab-Aufrunden. Bei uns wird eh nur die ganze Zahl abgelesen.
Es geht darum, die Wasserverlust genau zu berechnen und auf alle Gärnter umzulegen.
Folgendes Beispiel (ist bei uns schon vorgekommen):
Ein Gartenmitglied war beim Ablesen nicht anwesend. Da habe ich aus den Vorjahren den Mittelwert genommen und berechnet. Waren ca. 40m³. daraufhin habe ich unsere Verluste ausgelegt und auf alle Kleingärtner umgelegt.
Jetzt ist im Nachhinein dieser Kleingärtner gekommen und hat mir seinen tatsächlich Stand durchgegeben. Da er in dem Jahr oft krank war, konnte er nicht viel im Garten machen und hat demzufolge nicht viel Wasser verbaucht. Waren 5m³. Die hat er dann auch bezahlt. Und was ist mit den restlichen 35m³???
Die kann ich doch nciht im Nachhinein auf unsere Kleingärtner umlegen.
Ist jetzt nur ein Einzelfall, aber es ist ja auch nicht nur ein Garten, der nicht anwesend ist. So summieren sich die die Differenzen.
Zu dem Vertrauen: Mehrere Gartenmitglieder geben im Vorfeld den Wegewarten ihre Zählerstände durch. Nur ist später das Geschrei groß, wenn sie falsch abgelesen haben und dashalb eine falsche Rechnung bekommen. Das ist alles zusätzliche Arbeit für mich als Kassierer. Und ich habe bei Leibe genug zu tun.
Gruß Markus
Hallo Lindemann,
Du merkst, das hier die meisten Komentare von ,,Betroffenen" (Vorstand) stammen.
Auch wenn man auf Zeit ehrenamtlich arbeitet, kann man meine ich kundenfreundlich orientiert arbeiten.
Ich wundere mich, dass keiner meinen Hinweis, dass normale geeichte Zähler bis zu 30 % falsch anzeigen(nachzulesen bei einer Firma, die die Dinger selbst herstellt) zur Kenntnis nimmt.
Wenn sich die Vereine angewöhnen würden, die gesamte Ablesemenge durch die Stadtwerke berechnete Menge jeweils zu teilen, hätte man jedes Mal geringfügig unterschiedliche Preise aber die o a Probleme gebe es nicht.
Wenn es Nachbesserungen durch Lesefehler gibt, wird der DiffBetrag durch Rechnungsabgrenzung in das nächste Jahr übertragen.
Dann wäre auch die Buchführung endlich mal korrekt, denn ein
uneigennütziger Verein darf keine Überschüsse dabei erwirtschaften.
Oder wollen die Offiziellen lieber was über haben, egal ob rechtens oder nicht?
Hallo Markus,
wie wäre es mit einem Mitglieder-Beschluss mit etwa folgendem Inhalt. Fehlende Daten werden auf Vorjahresbasis geschätzt. Eventuelle Differenzen zu tatsächlichem Verbrauch auf das Folgejahr vorgetragen. Gutschrift also nur bei grober Differenz (5 : 35 m³).
Ansonsten gleicht es sich eh im nächsten Jahr aus.
Das mit dem Summieren von Differenzen glaube ich nicht. Da ist die Wahrscheinlichkeit vor.
Durch den Gärtner falsch abgelesene Daten? Laß ihn das Formular unterschreiben und gut ist, geht dich nix mehr an.
Klar, der Oma, die diesbezüglich überfordert ist (keine Ahnung / Alter / Gesundheit...), der muss man schon Hilfe anbieten, dort auf Wunsch auch ablesen gehen. Doch ansonsten sollte man doch von mündigen, intelligenten und fähigen Bürgern ausgehen.
Dieses penible Bedürfnis, alles ganz genau zu regeln, ist zwar löblich, macht allerdings auch eine Menge zusätzlicher Arbeit.
Und zusätzliche Kosten (bei ehrenamtlicher Tätigkeit eventuell wenn Aufwandsentschädigung nach Stundenabrechnung gezahlt wird).
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Es grüßt
Lindemann
Hallo zusammen,
des Thema sorgt jedes Jahr auch bei uns im Verein für erhebliche Diskusionen.
Wir sind als Verein Gesammtschuldner bei den Wasserwerken. Die Zwischenzähler werden von den Mitgliedern selber abgelesen. Die Differenz wird auf alle Verbraucher(Mitlieder) umgelegt.
Die Art der Umlage ist dabei immer umstritten.
Gleicher Teilbetrag für alle (z.B. 1,5 m³) beschweren sich die Mitglieder die nur 0,5 m³ vebraucht haben. Prozentualer Teilbetrag beschweren sich die mitglieder die 20m³ verbraucht haben.
Also ist hier die Entscheidung des Vorstandes gefragt. Wie er den Betrag für den Wasserlieferanten zusammenbekommt und was er für Maßnahmen um Verluste zu minimieren einleitet.
Alternativen können ebenfalls immer wieder in die Diskusion gebracht werden, dabei ist die Qualität der kleingärtnerischen Tätigkeit (Wasser in jedem Garten?)mit zu berücksichtigen.
Gruß
Urian
Hallo Eckhard,
das mit den "normalen Differenzen" wäre noch ein Grund, die gesamte Problematik etwas großzügiger zu handhaben.
Die von dir beschriebene Rechenmethode wird mE auch bei der Nebenkostenabrechnung angewandt. Meine aktuelle ist noch nicht eingetroffen, sonst könnte ich gleich nachsehen. Bin mir aber ziemlich sicher...
Manchmal hat man das Gefühl, das die Offiziellen zwar viel über die "Belastungen" jammern (7 Tage im Dienste des Vereins! Stöhn!), jedoch eigentlich nur viel heiße Luft produzieren, die sich bei diversen Wettbewerben zwar positiv auswirkt, den Mitgliedern sonst keinen Nutzen bringt.
Wenn dann auch noch die "Kundenfreundlichkeit" fehlt, dann ist die Situation eben wie beschrieben.
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Es grüßt
Lindemann
Hallo Urian,
nur kurz zur Frage, wie umlegen.
Wo treten die Differenzen auf? Wahrscheinlich im offiziellen Bereich (also nicht durch die Zähler, die ja bei allen gleich! mehr oder weniger genau laufen). Also haben alle,so sie denn angeschlossen sind, die Kosten zu gleichen Teilen zu tragen. Fahrstuhl bezahlt doch auch jeder, egal ob er im Erdgeschoss wohnt oder ganz oben.
Entschuldige die eile, doch ich muß los.
Es grüßt Lindemann
Wie Lindemann schon sagt, muß denn das Rad von den Kleingärtner neu erfunden werden?
Die Stadtwerke errechnen ihren m³ Preis aus den gemessenen Verbräuchen UND den Wasserverlusten (Entnahmen Feuerwehr usw) und keiner regt sich darüber auf
Wenn es um den Wasseranschluss im Garten des Pächters geht, dann ist die Verabredung im Pachtvertrag bindend für Pächter und Verpächter.
Alle voraussichtlichen Kosten müssen Im Pachtvertrag von Anfang an geregelt sein, sonst sind sie unwirksam (Gerichtsurteil München )
Die Mitgliederversammlung beschließt nur das, was ihr in der Satzung ausdrücklich erlaubt ist, wie auch beim Vorstandsbeschluß nur das gilt, was in der Satzung steht.
Dort steht nichts von Strafgeld bei Wasserablesungsproblemen, oder?
Darüberhinaus darf der Verein seine Wasserabrechnung nicht benutzen, um Gewinne zu machen.
. Deshalb haben Vereine für die Wasser- und Stromabrechnung
Im Verein schon eigene Firmen gegründet, um nicht Ärger mit dem Finanzamt zu kriegen
Die Gerechtigkeit den Mitgliedern und Pächtern gegenüber gebietet es, das für jedes Projekt, bei denen Umlagen notwendig sind einzeln beschlossen und abgerechnet werden.
Hallo Lindemann,
die Differenzen treten zwischen dem Wasserzähler des Wasserversorgers (Wasseruhr/Hauptzähler) und den gemeldeten Zwischenzählerständen(Wasseruhr im Garten der Mitglieder)auf. Also im Vereinsgelände oder bei den schon angesprochenen Ungenauigkeiten der Zwischenzähler. Der Differenzbetag wird bei uns zu gleichen Teilen auf die gemeldeten Wasserverbräuche der Mitglieder aufgeschlagen. ("Umlage")d.h jedes Mitglied zahlt 1,0; 1,5 oder 2,3 m³ (je nach Differenz im Jahr)mehr an Wassergeld wie er gemeldet hat.
Gruß Urian
Hallo Urian,
genau das meinte ich doch...
Endlich mal ein vernünftiger Vorstand :)
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Es grüßt
Lindemann
Hallo Markus, hallo Lindemann
Ich habe die Frage nur gestellt weil, wenn die Wasseruhr ausgebaut wird können Schmutz, Keime, Bakterien ect. in die Wasserleitung gelangen. Besonders wenn wie Bei Lindemann die Leitung dann im Grundwasser verschwindet kann das Wasser nicht mehr als Trinkwasser verwendet werden. Diese Maßnahme sollte auf jedenfall überdacht werden. Bei uns ist die sogenannte Strafgebühr eigentlich eine Bearbeitungsgebühr bzw. Aufwandentschädigung und wurde per Beschluß so geregelt.
Ich wünsche allen ein gutes Gartenjahr. Denn es wird jetzt, glaub ich Frühling :)
Gruß Uwe
Das mit dem Ablesen scheint ja ein großes Problem zu sein.
Höchst warscheinlich werden genau die gleichen Mitglieder, die sich jetzt über das Ablesen durch den Vorstand und das damit fehlende Vertrauen beschweren in vorderster Front gegen den Vortand wettern, wenn genau durch dieses Vertrauen in jeden Kleingärtner Verluste auftreten.
Ich als Vorstand kann (und will) gar nicht für alle Mitglieder die Hand ins Feuer legen. Darum ist die Vorsicht die Mutter der Prozellankiste.
In unserem Verein wird es so gehandhabt und unsere Mitglider kommen damit klar bzw. fordern es.
Die enstehenden Strom und Wasserverluste werden gleichmäßig auf alle Mitglieder aufgeteilt. Egal ob einer nix verbraucht oder im Jahr den meisten Verbrauch hat. Das fehlende Wasser (Differenz zwischen Hauptzähler und Gartenzähler) ist ein Verlust für den gesamten Verein.
Nun höre ich hier, Umlagen müssen von der Mitlgiederversammlung genehmigt werden. Das ist hierfür wohl der größte Quatsch.
Wer bezahlt es denn sonst? Wir haben keinen heimlichen Gönner der sowas übernimmt. Also werden die entstandene Sonderkosten auf alle umgelegt.
Gruß Markus
Hört sich gut, nur.......
Ein Verein und seine Mitgliederversammlung dürfen nur solche Umlagen beschließen, die in seiner Satzung beschrieben wird. Dann aber gleichmäßig auf alle Mitglieder verteilt.
Wenn nicht ausdrücklich in der Satzung bei Umlagen ausgenommen , zählen auch Ehren- und Fördermitglieder zu de n Mitgliedern (haben meist keinen Garten).
So stehts im Vereinsrecht.
Wenn die Anzahl der Mitglieder mit der Zahl der Pächter identisch ist, habt ihr Glück.
Wenn nicht, habt ihr ein Problem, dass anders gelöst werden muß und auch kann (Strom- und Wasser-Abrechnungs Gesellschaft gründen)
Nun kann man das bejammern oder den Überbringer der Botschaft verteufeln oder sich was einfallen lassen oder so weiter machen wie bisher.
(Das haben wir schon immer so gemacht....... Da konnte ja Jeder
kommen ........................)
Es sollte bei der Festlegung Differenzbeträge für fehlende Wasserverbräuche der Begriff "Umlagen" nicht so Bierernst genommen werden. Ich verstehe die angesprochene "Umlage" als Fehlbetrag, der von den Mitgliedern zur Begleichung der Wasserrechnung erbracht werden muss.
Umgangssprachlich hat sich da der Begriff "Umlage" festgesetzt , da der Fehlbetrag auf die Mitglieder die das Wasser verbrauchen umgelegt wird.
Gruß Urian
Der Begriff Umlage ist deswegen schon richtig, weil die Abrechnungen immer ausgeglichen sein müssen. Es darf kein Überschuss entstehen, wenn der Verein seinen Gemeinnützigkeitsstatus ernst nimmt.
Es verblüfft immer wieder, wie hier Vorstände diese ,,Ungenauigkeit" gerne übersehen oder gar in Abrede stellen, bei der Beurteilung der Bewirtschaftung der Kleingärten aber gerne sehr pingelich sind.
Mir ist auch nicht klar, warum bei den Kleingärtnerorganisationen oft darüber hinaus ein anderes Gerechtigkeitsempfinden herrscht, als in der übrigen Gesellschaft.
Wenn bei 100 Gärten der so genannte Wasserverlust 1000 m³ betragen würde, müsste jeder Gärtner für 10 m³ bezahlen, auch wenn ergar kein Wasser verbraucht hat.
Wenn, wie bei allen Stadtwerken üblich ,der m³ Preis alle ,,Verluste" gleich beinhaltet zahlt jeder entsprechend seinem Verbrauch.
Wenn dann noch ein erheblicher Teil der ,,Verluste" nur durch Tolleranzen der Messuhren und durch Tropfstellen( die keine Wasseruhr bemerkt)entstehen, zahlen die Gärtner bei dem oberen Beispiel nicht mal nur für Verluste im eigentlichen Sinn, sondern auch für Bewertungsfehler des Vorstandes.
Hallo Gartenfreunde und Vorstände,
macht`s doch einfach so:
jedes Jahr im Frühjahr bei Inbetriebnahme Druckprüfung des ganzen Leitungssystems, Auffinden der Leckstellen und Beseitigung, Überprüfen der Wasserzähler auf Funktion mit anschließendem Plombieren. Dann seid Ihr einigermaßen sicher, daß sich die Abweichungen innerhalb der üblichen Toleranzen bewegen. Die dann noch verbleibenden "Verluste" könnt Ihr getrost gleichmäßig unter allen Abnehmern aufteilen - unabhängig von deren Verbrauch. Dann macht Ihr auch keinen "Gewinn" und riskiert nicht die Anerkennung als gemeinnütziger Verein.
Ich wünsche Euch Erfolg
Hans
Bisher wurde hier doch immer von Verlusten geredet (bzw. geschrieben). Wie kommst Du auf Überschuß?? Das verstehe ich nicht?
Wenn ich Verluste habe und diese gleichmäßig auf alle Pächter "umlege", dann habe ich die Verluste ausgeglichen und keinen Überschuß erwirtschaftet. Oder habe ich da einen Gedankenfehler.
Gruß Markus
Hallo Markus,
einige Vereine nehmen ,,Strafgelder" für Verzögerungen bei der Wasserablesung ein.
Sie begründen das mit Mitgliederversammlung- Beschluß (der aber bei fehlender Satzungsregel unwirksam ist)
Darüber hinaus entsteht ein Überschuß in der Wasserabrechnung
Das lässt der Gemeinnützigkeitstatus nicht zu
Gruß Eckhard
Hallo Eckhard,
zu den Vereinen gehören wir auch.
Allerdings ist die "Strafgebühr" eine Arbeitsstunde, da der Wegewart für diese eine Person extra zum ablesen kommen muß. Hat nichts mit der Strom oder Wasserrechnung zu tun. Ist eher eine Entschädigung für den Wegewart.
Gruß Markus
das ist ok, wenn für den Wegewart nicht mehr als 50 € /Jahr zusammenkommt, sonst riskiert ihr wieder die Gemeinnützigkeit
gruß Eckhard