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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Leif Sanders am 30. September 2009, 10:39:00

Titel: Garten an Mutter überschreiben?
Beitrag von: Leif Sanders am 30. September 2009, 10:39:00
Hallo alle zusammen,

vielleicht könnt ihr mir helfen.
Meine Frau hat einen Kleingarten. Dieser wird
(umzugsbedingt) im Schwerpunkt durch meine
Schwiegermutter genutzt. Jetzt möchten wir den
Garten an meine Schwiegermutter überschreiben.

So wie mir das bis jetzt dargestellt wurde,
müssten wir den gleichen Weg wählen als wenn wir
den Garten verkaufen würden.
Soll heissen: Abschätzen, Protokoll erstellen und
dafür die Gebühren bezahlen.
Gibt es dort eine vereinfachende Regelung wenn man
den Garten an nahe Verwandte (1.Grad)
überschreiben möchte?

Vielen Dank im Voraus
Titel: Re : Garten an Mutter überschreiben?
Beitrag von: Hans am 30. September 2009, 17:43:00
Hallo,

das Beste ist: alle Beteiligten erst mal zum Vorstand  gehen und erfragen, was er denn für eine praktikable unbürokratische Lösung, die auch für ihn wenig aufwändig ist, zu bieten hat. Meist kommt dabei schon etwas Befriedigendes heraus.
Den bürokratischen Weg: Tochter kündigt, Mutter bewirbt sich um den Garten, Vorstand besichtigt den Garten und legt Maßnahmen fest, Schätzung, kann man später immer noch gehen.

viel Erfolg

Hans
Titel: Re : Garten an Mutter überschreiben?
Beitrag von: Horst am 01. Oktober 2009, 07:52:00
Hallo Leif,
zum Beitrag von Hans folgende Ergänzungen:
Kleingärten kann man nicht verkaufen und nicht überschreiben.
Kleingärten werden verpachtet.
Verpächter ist der Verein mit einem Vorstand.
Die Pacht eines Kleingartens ist in etwa mit
der Miete einer Wohnung zu vergleichen.
So mietet man meist eine leere Wohnung.
Manchmal wird vom Vorgänger gegen einen
Ablösebetrag etwas übernommen.
Ähnlich ist es mit dem Kleingarten:
Der Verein verpachtet auf Zeit nur die Parzelle.
Fast immer ist eine Gartenlaube in der Parzelle
und es sind Anpflanzungen vorhanden,
das alles dem Vorgänger gehört.
Das sind die Dinge, die geschätzt werden.
Für Dinge, die man übernimmt zahlt man den geschätzten einmaligen Ablösebetrag.
Es sei denn, der Vorgänger - deine Frau -
schenkt = ,,überschreibt" die Sachen ihrer Mutter.
Dann entfällt das ganze Prozedere über Schätzung, Gebühr usw.
Kurz:
Eigentum des Kleingärtners ist nur das, was im Garten ist, nicht das Kleingartengrundstück.
Noch ein Tipp:
Manche Vorsitzende sind allergisch gegen Garten kaufen, verkaufen, überschreiben.

Viel Glück
Horst
Titel: Re : Garten an Mutter überschreiben?
Beitrag von: Leif am 01. Oktober 2009, 09:00:00
Soll heissen, sie muss "nur" das Grundstück pachten und den
rest kann ich ihr schenken?
Es "MUSS" nichts geschätzt werden?
Hoffe ich habe das so richtig verstanden.
Titel: Re : Garten an Mutter überschreiben?
Beitrag von: eckhard am 01. Oktober 2009, 09:59:00
genauso ist es
Titel: Re : Garten an Mutter überschreiben?
Beitrag von: Hans am 03. Oktober 2009, 19:46:00
richtig, Eckhard - setzt aber einen vernünftigen Vorstand voraus !

Hans