gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Nicki am 06. Juni 2006, 22:40:00

Titel: Schrebergarten
Beitrag von: Nicki am 06. Juni 2006, 22:40:00

Hallo ihr Gartenfreunde
Habe eine Frage
Wir haben unseren Garten vor 10 Jahren gekauft und der Pachtvertrag läuft auf den Namen des Mannes, alle anderen Veträgen die mann abschließt laufen unter Eheleute. Ist das heute auch noch der Fall. Wir möchten das gerne haben das es unter Eheleute eingetragen wird geht das?
Wer kann mir darüber Auskunft geben.
Grüße Nicki


Titel: Re : Schrebergarten
Beitrag von: Eckhard am 07. Juni 2006, 12:10:00
Liebe Nicki!

Der Vorstand als Verpächter ist Vertragspartner.
Aucher muß ein Interesse haben, mehr als einen Vertragspartner zu haben.
Einfach mit dem Vorstand einen neuen Pachtvertrag machen, wo Beide unterschreiben. Das ist wie bei Mietverträgen.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard
Titel: Re : Schrebergarten
Beitrag von: dora am 07. Juni 2006, 12:12:00
Wende Dich an den Vorstand.

Gruß
dora
Titel: Re : Schrebergarten
Beitrag von: Nicki am 10. Juni 2006, 22:37:00
Danke Eckhard für die schnelle Antwort
Aber bei uns ist das so wenn der Pachtvertrag auf Eheleute geschrieben wird dann müssen wir für zwei Personen den Beitrag zahlen
Mit freundlichen GRuß
Nicki
Titel: Re : Schrebergarten
Beitrag von: ilex am 17. Juni 2006, 09:14:00
Hallo Nicki,
wenn beide einen Vertrag unterzeichnen, müssen natürlich beide Beitrag entrichten. Allerdings ist es meistens so, dass der Beitrag für einen der Ehepartner/Lebenspartner nur die Hälfte des üblichen Beitrages beträgt. Gartenpacht und Umlage sind natürlich nur einmal zu entrichten. Dazu müsste euer Vorstand Auskunft geben.
Vorteil einer Mitgliedschaft ist übrigens, dass "man" auf Versammlungen volles Stimmrecht hat und "wählbar" ist.

Gruß

Ilex
Titel: Re : Schrebergarten
Beitrag von: Eckhard am 17. Juni 2006, 11:00:00
Lieber ilex!
Als Vorstandsmitglied solltes Du eigentlich den Pachtvertrag von der Mietgliedschaft im Verein  trennen können.
Genau, wie bei Mietverträgen sind auch bei Pachtverträgen mehrere Pächter möglich. Es ist sogar für den Verein von Vorteil, weil bei Gütertrennung beide Pächter für die Forderungen einstehen müssen.
Wenn beide den Pachtvertrag unterschreiben, ist es auch nicht erforderlich, daß beide Mitglied werden, es sei denn es handelt sich mal wieder um einen Vorstand, der die Gärtner unnötig drangsalieren will .
Gruß Eckhard
Titel: Re : Schrebergarten
Beitrag von: ilex am 17. Juni 2006, 20:43:00
Lieber Eckhard,
was habe ich Dir eigentlich angetan, dass so so "neben der Sache" argumentierst?

Gruß

ilex
Titel: Re : Schrebergarten
Beitrag von: Eckhard am 17. Juni 2006, 23:44:00
- will sagen:

Was kann ein vernünftig handelnder Vorstand gegen  das Anliegen von Nicki haben?
Ich bitte um konkrete Begründungen.

Gruß Eckhard
Titel: Re : Schrebergarten
Beitrag von: Markus F. am 18. Juni 2006, 17:57:00
Bei uns sind automatisch beide Ehepartner Pächter und Mitglieder (Eheleute). Ein Pachtvertrag, Ein Mitgliedsbeitrag aber auch nur eine Stimme auf der Versammlung.
Nur wenn es ausdrücklich erwünscht ist, wird nur ein Partner angegeben.
Hatten damit bisher noch nie Probleme gehabt.

Gruß Markus
Titel: Re : Schrebergarten
Beitrag von: Nicki am 19. Juni 2006, 23:10:00
Hallo Eckhard, Dora, Ilex und Markus
Danke euch alle das ihr mir geschrieben habt werde mich mit unserem Vorstand in Verbindung setzen ob es bei uns machbar ist.
Gruß Nicki