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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Feige500 am 03. November 2023, 09:22:17

Titel: Gültigkeit vom Vorstand
Beitrag von: Feige500 am 03. November 2023, 09:22:17
Hallo an alle,
wir haben seit 14 Jahren einen Kleingarten gepachtet. Bis jetzt gab es nie Probleme. Das hat sich aber geändert, da wir einen neuen Vorstand haben, bzw. mehrere aber noch nicht durch die Mitgliederversammlung gewählte Personen, die dieses Amt gemeinsam ausüben. Es geht um die Gemeinschaftsarbeit. Mein Lebensgefährte hat dieses im Sommer geleistet, hat aber wohl vergessen zu unterschreiben. Jetzt wurde der Betrag vom Konto abgebucht per Lastschrift. Ich habe mich daraufhin an den momentanen  Vorstand gewandt und auch einen Zeugen angegeben, der es auch bestätigt hat. Trotzdem sollen wir bezahlen. Das Geld habe ich zurückgeholt. Es kam nun per Einschreiben eine Rechnung über den Betrag von 140 Euro plus 20 Euro Mahngebühr und 12,14 für die Rücklastschrift und Porto.
Meine Frage: Dürfen diese noch nicht offiziel gewählten Personen das überhaupt? Im Schreiben vom Verein steht :
Da keine Meldung für einen neuen 1. Vorstand erfolgt ist, bleibt der jeweilige Vorstand bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt. Ja was denn nun? Wer ist jetzt zuständig?
Weiss nicht mehr weiter. Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Grüße Eva
Titel: Aw: Gültigkeit vom Vorstand
Beitrag von: Spatenpauli am 10. November 2023, 15:10:20
Moin, es ist so wie Du es schon geschrieben hast. Der "alte " Vorsitzende bleibt so lange im Amt, bis ein neuer von den Mitgliedern gewählt ist.
Titel: Aw: Gültigkeit vom Vorstand
Beitrag von: VORSTANDELBIENII am 11. April 2024, 11:27:06
Nähere Informationen per PM

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