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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: OpaHellmut am 30. April 2019, 04:43:05

Titel: Einhaltung von BkleingG, RKO und Statut
Beitrag von: OpaHellmut am 30. April 2019, 04:43:05
Hallo an Alle,
und meine zweite Frage.
Wer ist in einem Kleingartenverein verantwortlich für die Einhaltung und Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus BkleigG, Rahmenkleingartenordnung und Vereinssatzung (Statut)?
In welchem Maße ist gegen Verstöße vorzugehen?

Danke für die Gedanken und Hinweise!
Steht es irgendwo geschrieben? Dann Danke für den Link.
Titel: Re: Einhaltung von BkleingG, RKO und Statut
Beitrag von: Spatenpauli am 01. Mai 2019, 11:52:56
Für die Einhaltung und Durchsetzung der Vorgaben ist der Vorstand mit seinen Organen verantwortlich. so ist es in unserer Satzung festgelegt.
Wie und in welchen Maße gegen Verstöße vorzugehen ist, sollte auch in der Satzung oder auch im Pachtvertrag festgelegt sein.
Satzung und Pachtvertrag ist aber wie viele andere Regeln auch, in den Bundesländer und
Landesverbänden unterschiedlich geregelt.
Letztendlich ist der 1. Vorsitzende, der im Vereinsregister eingetragen ist, der Verantwortliche und im Zweifelsfall auch der haftende Mensch für den Verein. So ist die Aufteilung erstmal in groben Zügen zu deuten.

Gruß Spatenpauli
Titel: Re: Einhaltung von BkleingG, RKO und Statut
Beitrag von: OpaHellmut am 05. Mai 2019, 21:11:29
Hallo Spatenpauli,
danke für die Antwort.
In unserer Satzung ist das leider so nicht genau festgelegt. Möglicherweise hat man überhaupt nicht an Verstöße gedacht.
So ich das nun aus Deinen Ausführungen herauslese, wäre (weil es nicht festgelegt ist) der Vorstandsvorsitzende verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und deren Durchsetzung. Ist das so zu verstehen?

VG OpaHellmut
Titel: Re: Einhaltung von BkleingG, RKO und Statut
Beitrag von: Spatenpauli am 06. Mai 2019, 13:50:59
Ja,
der Vorsitzende ist derjenige, der den Hut auf hat und der verantwortliche für den Verein.
Wenn nichts in der Satzung steht, ist BkleinG und oder
das Vereinsrecht zu rate zu ziehen. Ach ja, es gibt auch noch das Bürgerliche Gesetzbuch, wo die Verantwortung geregelt ist.
Alles kompliziert und dann auch noch Ehrenamtlich.
Wer will da schon 1. Vorsitzender werden und sich
das gemecker der Gartenfreunde anhören.

Gruß Spatenpauli
Titel: Re: Einhaltung von BkleingG, RKO und Statut
Beitrag von: OpaHellmut am 08. Mai 2019, 14:03:02
Vielen Dank, da müssen wir uns mal durchkämpfen . . .
Genau das hatte ich befürchtet.
Beste Grüße!