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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: daniel123 am 28. Dezember 2013, 13:45:42

Titel: Umwidmung in "EKlw" (Erholungsgebiet-Kleingarten für ganzjähriges Wohnen) auch D
Beitrag von: daniel123 am 28. Dezember 2013, 13:45:42
Moin,
ich bin über folgenden Artikel gestolpert:http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/kleingarten.html (http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungen/kleingarten.html).
Ich bin Besitzer einer Eigenlandparzelle, und nun am überlegen, ob diese Umwidmung evtl. auch in D möglich ist. Wie schätzt Ihr das ein? Wo würdet Ihr Euch dazu informieren?

Gruß
Daniel
Titel: Umwidmung nach recht in OE möglich?
Beitrag von: Hardy am 28. Dezember 2013, 17:12:29
Hallo,
bevor Sie das angehen und Geld in die Hand nehmen, erkundigen Sie sich erst bei der zuständigen Kommune/Bauamt. Recht in OE ist nicht einfach 1 zu 1 in D anwendbar.
Viel Erfolg!
Titel: Re:Umwidmung in "EKlw" (Erholungsgebiet-Kleingarten für ganzjähriges Wohnen) auch D
Beitrag von: daniel123 am 30. Dezember 2013, 11:28:16
Moin,

das Bauamt hat mir leider auf mein Auskunftsersuchen nicht geantwortet. Hatte ich allerdings auch per Mail gestellt. Da werde ich es noch einmal versuchen.
Ich wünsche Euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gruß
Daniel