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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: K. Schreiner am 16. September 2002, 13:10:00

Titel: Neuaufbau einer Laube nach Brandstiftung
Beitrag von: K. Schreiner am 16. September 2002, 13:10:00
Hallo liebe Gartenfreunde, ich bin Mitglied des Vereinsvorstandes und habe eine Frage zu einem speziellen<br />
Fall der erstmals bei uns aufgetreten ist.<br />
Die Laube eines Mitgliedes wurde durch Brandstiftung zerstört. Die Brandversicherung, Versicherungsnehmer ist der<br />
Verein, hat eine ziemlich hohe Entschädigung (7200 EUR)<br />
zugesichert. Der Gartenpächter wollte die Laube neu aufbauen<br />
hat es sich aber jezt anders überlegt und gekündigt. Er kassiert also die hohe Versicherungssumme und läßt uns das Grundstück ohne Laube zurück. Kann der Verein einen Teil der<br />
Versicherungssumme einbehalten um eine neue Laube aufzubauen. Denn wer will schon einen Garten ohne Gartenhütte.<br />
mfG K.Schreiner
Titel: Re : Neuaufbau einer Laube nach Brandstiftung
Beitrag von: Franz am 16. September 2002, 13:26:00
Hallo<br />
<br />
Hallo<br />
<br />
Das ist sicherlich kein einfacher Fall.<br />
<br />
Wenn man seinen Kleingarten kündigt, müsste man eigentlich die Laube entfernen, da sie, obwohl fest mit dem Boden verbunden, nur als Hilfsmittel zur kleingärtnerischen Nutzung des Kleingartens dient. <br />
Da die Entfernung seines Eigentums aus der Parzelle für den scheidenden Pächter meistens nur mit Zerstörung gleichzusetzen ist, steht ihm eine von einer Wertermittlungskommission ermittelte Ablösesumme zu. <br />
<br />
Ich würde nun spontan meinen, dass die Versicherungsleistung die Ablösung für die Laube darstellt.<br />
<br />
Ein neuer Pächter müsste eben eine neue Laube erstellen. Er bekommt ja auch einen kleingarten ohne Ablöse zahlen zu müssen.<br />
<br />
Ich würde hier aber doch mal beim Verband nachfragen, die haben sicher einschlägige Erfahrungen.<br />
Titel: Re : Neuaufbau einer Laube nach Brandstiftung
Beitrag von: Franz am 16. September 2002, 13:27:00
Hallo<br />
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Hallo<br />
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Das ist sicherlich kein einfacher Fall.<br />
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Wenn man seinen Kleingarten kündigt, müsste man eigentlich die Laube entfernen, da sie, obwohl fest mit dem Boden verbunden, nur als Hilfsmittel zur kleingärtnerischen Nutzung des Kleingartens dient. <br />
Da die Entfernung seines Eigentums aus der Parzelle für den scheidenden Pächter meistens nur mit Zerstörung gleichzusetzen ist, steht ihm eine von einer Wertermittlungskommission ermittelte Ablösesumme zu. <br />
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Ich würde nun spontan meinen, dass die Versicherungsleistung die Ablösung für die Laube darstellt.<br />
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Ein neuer Pächter müsste eben eine neue Laube erstellen. Er bekommt ja auch einen kleingarten ohne Ablöse zahlen zu müssen.<br />
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Ich würde hier aber doch mal beim Verband nachfragen, die haben sicher einschlägige Erfahrungen.<br />
Titel: Re : Neuaufbau einer Laube nach Brandstiftung
Beitrag von: Franz am 16. September 2002, 13:27:00
Hallo<br />
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Hallo<br />
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Das ist sicherlich kein einfacher Fall.<br />
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Wenn man seinen Kleingarten kündigt, müsste man eigentlich die Laube entfernen, da sie, obwohl fest mit dem Boden verbunden, nur als Hilfsmittel zur kleingärtnerischen Nutzung des Kleingartens dient. <br />
Da die Entfernung seines Eigentums aus der Parzelle für den scheidenden Pächter meistens nur mit Zerstörung gleichzusetzen ist, steht ihm eine von einer Wertermittlungskommission ermittelte Ablösesumme zu. <br />
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Ich würde nun spontan meinen, dass die Versicherungsleistung die Ablösung für die Laube darstellt.<br />
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Ein neuer Pächter müsste eben eine neue Laube erstellen. Er bekommt ja auch einen kleingarten ohne Ablöse zahlen zu müssen.<br />
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Ich würde hier aber doch mal beim Verband nachfragen, die haben sicher einschlägige Erfahrungen.<br />
Titel: Re : Neuaufbau einer Laube nach Brandstiftung
Beitrag von: Franz am 16. September 2002, 13:27:00
Hallo<br />
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Hallo<br />
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Das ist sicherlich kein einfacher Fall.<br />
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Wenn man seinen Kleingarten kündigt, müsste man eigentlich die Laube entfernen, da sie, obwohl fest mit dem Boden verbunden, nur als Hilfsmittel zur kleingärtnerischen Nutzung des Kleingartens dient. <br />
Da die Entfernung seines Eigentums aus der Parzelle für den scheidenden Pächter meistens nur mit Zerstörung gleichzusetzen ist, steht ihm eine von einer Wertermittlungskommission ermittelte Ablösesumme zu. <br />
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Ich würde nun spontan meinen, dass die Versicherungsleistung die Ablösung für die Laube darstellt.<br />
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Ein neuer Pächter müsste eben eine neue Laube erstellen. Er bekommt ja auch einen kleingarten ohne Ablöse zahlen zu müssen.<br />
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Ich würde hier aber doch mal beim Verband nachfragen, die haben sicher einschlägige Erfahrungen.<br />
Titel: Re : Neuaufbau einer Laube nach Brandstiftung
Beitrag von: Eckhard am 16. September 2002, 20:57:00
Hallo,<br />
bei Kündigung eines Kleingartens wird doch sicherlich eine Wertermittlung durchgeführt. Diese beinhaltet auch die Laube. Das heist : der Vorbesitzer ( Kündiger ) hätte doch auch für die Laube eine Entschädigung erhalten, die der Nachfolger hätte bringen müssen. Wo keine Laube mehr vorhanden ist, kann also keine mehr entschädigt werden. Die versicherungssumme ghört meiner Meinung nach dem Vorbesitzer. Der Nachfolger erhält doch auch einen Garten fast umsonst. Einen Garten ohne Laube zu verpachten ist sicher nicht so einfach, aber manch einer wünscht auch eine Laube nach eigenen Vorstellungen. <br />
Titel: Re : Neuaufbau einer Laube (Nachtrag)
Beitrag von: K.Schreiner am 17. September 2002, 11:27:00
Ich hatte leider vergessen das der Betrag den die Versicherung bezahlt den Wert der Hütte erheblich übersteigt. Lt. BKlgesetz ist glaube ich ein Höchstbetrag <br />
festgelegt. Die Versicherung zahlt 7200 EUR. <br />
Ausserdem ist zu bedenken das der Wert des Gartens erheblich<br />
gesunken ist was wiederum weniger Kulturbeitrag für den <br />
Verein bringt. Wenn sich so etwas herumspricht könnten<br />
auch einige Zeitgenossen auf dumme Gedanken kommen und <br />
ihre Hütte selbst abfackeln um einen höheren Ablösebetrag zu<br />
bekommen.
Titel: Versicherungssumme statt Neubau
Beitrag von: Horst am 20. September 2002, 06:51:00
Liebe Freunde,<br />
es kann durchaus vorkommen, daß die Versicherung nach den eigenen  Richtlinien für eine abgebrannte Laube mehr zahlt als nach der Schätzung nach (kleingärtnerischen) Richtlinien eines Landesverbandes. <br />
Im BKlengG ist da nichts geregelt. <br />
Der LV Saarland hatte eine Höchstgrenze von DM 7000<br />
glaube ich. <br />
Bedenken wegen einiger Garten"freunde" gibt es auch hier immer. <br />
Die Richtlinie des Bundesverbandes www.kleingarten-bund.de/info_materialien/laube_wertermittlung.html mit der eigenen Wertermitttlungsrichtlinie und den Richtlinien der Versicherung vergleichen.<br />
<br />
Horst
Titel: Re : Neuaufbau einer Laube nach Brandstiftung
Beitrag von: Kleingartenvereine.de am 18. November 2002, 07:30:00
Stellt doch Eure Frage mal bei www.kleingartenvereine ins Forum, vieleicht kann dort jemand helfen.<br />
Mit frundlichem Gruß<br />
die Suchmaschine <br />
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