Ich habe meinen Garten zum 30. November 2001 gekündigt. Der Verein behauptet, ich hätte auch meine Mitgliedschaft kündigen müssen. Stimmt das? Wo kann ich diese Klausel finden?
Hallo !<br />
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Die Frage ist, was willst Du erreichen ? Ende des Pachtverhältnisses oder Ende der Mitgliedschaft.<br />
Du solltest auf jeden Fall im Pachtvertrag und in der Vereinssatzung nachlesen. Oft ist in der Vereinssatzung geregelt (meist unter “Mitgliedschaftâ€?), dass bei Austritt aus dem Verein gleichzeitig der Pachtvertrag gekündigt werden muss. Der umgekehrte Fall ist mir nicht bekannt. Im Gegenteil bei uns gibt auch Mitglieder ohne Garten. Nachteil für Dich ist, Du musst den Mitgliedsbeitrag (nicht Pacht) weiterzahlen. Wenn Du nachgelesen hast, kannst Du Dich ja nocheinmal melden.<br />
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Mit freundlichen Grüßen<br />
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Tom
Die Pacht eines Kleingartens ist normalerweise an die aktive Mitgliedschaft gebunden. Ohne einen Garten zu pachten, kann man im Kleingartenverein passives Mitglied sein. Es wäre also nur die Umwandlung vom aktiven (Pächter) zum passiven (Nichtpächter) Mitglied üblich.
Kann ich Mitglied meiner Sparte bleiben obwohl ich in ein anderes Bundesland gezogen bin? Welche Gesetzesgrundlage gibt es hierzu? Sabine