Hallo, für eine ZDF.reportage suchen wir Kleingartenbesitzer, die dort ständig leben und nur noch pro forma einen ordentlichen Wohnsitz angemeldet haben, tatsächlich aber in der Laube wohnen. Wir sind uns der Brisanz des Themas bewusst und würden natürlich die Identität der Betreffenden im Film auf keinen Fall preisgeben, auch der Ort (welche Kleingartenanlage) interessiert dabei nicht. Kennen Sie solche Fälle und könnten Sie unsere Email Tel. weiterreichen? Herzlichen Dank! poelitz.t@zdf.de
Hallo, ich bin grade von Südafrika zurückgekommen und nun dadurch inspiriert in einer Kleingartenanlage zu wohnen, weiss allerdings nicht, wie das mit den Gesetzen so geregelt ist. Ich könnte mir fast nichts besseres als Wohnung vorstellen. In der Natur, Stadtnah, äusserst günstig, mein eigenes Gemüse, Obst. Ich habe keine Lust mich für einen teuren Betonklotz zu versklaven. Ich bin sehr genügsam, kein "Assi" und möchte einfach einfach leben dürfen. Ich finde es sehr witzig, dass das ZDF sich dafür interressiert, bestimmt wisst Ihr mehr über die Möglichkeiten. Falls Ihr Zeit und Lust habt dann würde ich mich über eine kurze Antwort freuen. Ist es möglich legal in einer Kleingartenanlage zu wohnen?
Danke und viel Glück noch bei Eurer Suche
Renate
Frage: ist es möglich legal in einer Kleingartenalange zu wohnen?
Anwort: laut Bundeskleingartengesetzt eindeutig NEIN.
Bestehende Ausnahmen (z.B. in Bremen oder Berlin) werden nicht verlängert und nicht neu genehmigt.
Insofern kann ich auch jedem nur raten wirklich darauf zu achten, daß man beim ZDF nicht erkannt wird .-)
Für die Gemeinschaft wäre es allerdings noch besser, wenn sich erst gar keiner dort melden würde.
Ciao
joey
mir kommt das Ganze etwas suspekt vor.
gruß
Dora
Herr Reporter
Wie wäre es mit ein Bericht über zwei ältere Damen (beide über 70 Jahre)die als Kaisenbewohner im Kleingarten wohnen dürfen und die im Winter fast ganz auf sich allein gestellt sind, weil die Polizeireviere in ihre nähe um 20:00 Uhr die Wache dich machen.
MfG Uwe
Liebe Freunde,
der "Reporter" geht schon mal mit Kleingarten- "Besitzer" nicht sachkundig an die brisante Angelegenheit: Kleigärten in Kleingartenanlagen, die dem BKleingG unterliegen sind nicht Besitztum, sondern gepachtet; steht in §1 BKleingG.
Dort steht auch, was Bundes-Kleingärten sind und welche es Gärten nicht sind.
Weiterhin sind wegen Laube - nicht GartenHaus - und dauerndes Wohnen für uns wichtig:
§3 (2), §18, §20a 7. und §5 wegen der niedrigen Pacht, wenn wir alle brav sind und die §§ befolgen!
Warum befolgen einige von uns die eindeutigen §§ offensichtlich nicht?
Woran liegt das?
Mit Natur statt grenzenlosem Komfort nicht einverstanden?
Das BKleingG ist doch ein Schuztgesetz und für uns.
Bitte weitere Meinungen
Horst
Warum "suspekt"??
Um zu erfahren wer im Garten "wohnt"? Doch wohl nicht - die wenigsten davon haben Internet-Anschluß im Garten. Da reicht doch wohl ein Spaziergang durch die Anlagen um zu merken wer da wohnt.
Ein Kleingarten ist ja bilieger als ein Campingplatz. Das wird der Hauptgrund sein warum so viele Pächter im Sommer im Garten wohnen. Wenn die Aussage in einem andren beitrag wirklich stimmt und Stadt- / Landesverband das toleriert wird sich auch nichts ändern. Das böse Erwachen kommt wenn die Kommunen - in Angesicht der leeren Kassen - fststellen, daß es für Ferienwohnungen keine Pachtpreisbinduing gibt und man locker €7,00 oder auch meht je m² fordern kann. Dann ist das Gejammere groß aber auch zu spät.
Ich habe kein Verständnis für Kleingärtner die im Garten (im Sommer) wohnen wollen. Keiner jätet dann Unkraut oder mäht den Rasen. Die sammeln noch nicht mal Schnecken ein - obwohl das noch Sinn machen würde.
Hallo Burchard
Was machen den, deiner Meinung nach, die Kleingärtner dann? Jetzt sage nicht, Bier saufen, Party machen und Unruhe stiften. Schere nicht alle Kleingärner,die im Sommer mal in Garten schlafen, über ein Kamm.
Gruß Uwe
Hallo Uwe,
komisch wie man grade auf diese drei "Tätigkeiten" kommt :-) ist wohl doch was dran.
Ich rede nicht über die Kleingärtner die MAL im Garten übernachten. Ich rede von dene die im Mai "einziehen" und im September/Oktorber wieder "ausziehen". Diejenigen mit Dusche/(BAd Küchje Tiefkühltruhe und Sat-Anlage.
richtig Burchard genau die kenne ich leider auch zur Genüge. Und genau die hast Du richtig beschrieben.Die schaden uns allen und kapiern nichts, weil sie nicht wollen. Wenn dann tatsächlich die Pacht erhöht wird, regen gerade die wieder sich am meisten auf. Das ist nicht vergleichbar mit den Leuten die ab und an mal übernachten.
Gruß
dora
Sagt mal, hier liegt doch überhaupt nichts konkretes vor. Da spinnt einer und alle schwafeln.
Wenn es Schwafelsteuer gebe............
Gruß E ckhard
Hallo Burchard
Da muß ich dir jetzt recht geben, aber wenn im Kleingarten solche Sachen wie Dusche, Küche und Sat Fernseher gibt, dann hat der Vorstand irgendetwas falsch gemacht. Sat Fernseher kann man evtl. noch durchgehen lassen (kommt auf der Antennengröße an)aber wo bleiben die dann mit den Abwasser.
Gruß Uwe
Hallo Eckhard,
wieso wird eine Diskussion die nicht umbedingt deine Meinung wiederspeigelt aös Schwafelei abgetan?
Bis du etwa im Vorstand.:-)
Gruß
Burchard
Im Gegenteil - ich bin vorstandgeschädigt.
Aber hier liegt doch wirklich nichts konkretes vor. Eckhard
... ich bin der Meinung, daß schon konkretes vorliegt, z. B. dass der Reporter schon mit Kleingarten-"Besitzer" schulderhaft anfängt.
Weiterhin muß er zwischen den verschiedenen Gartenanlagen unterscheiden und dabei noch in welchen Bestandsschutz - objektbezogen und/oder personenbezogen -
oder sonstiger Schutz besteht.
Er erwähnt jedoch, dass er sich der Brisanz des Themas bewusst ist - und einige verantwortungsbewussteVorstände hoffentlich
auch!
Sollen wir eigene Fehlentwicklungen ignorieren?
Wir müssen auch, wie hier bei der beabsichtigten Reportage, vorbeugen.
Horst
Lieber Horst, wenn es sich hier nicht um Leichfertiges handelt, wird doch dies Forum benutzt um Kontakt zu Interessierten ( so ne Art Exibitionisten) zu erhalten.
Was möglicherweise passiert ist.
Sollte man nicht da erst das Produkt abwarten?
Gruß Eckhard
Zitat Uwe "Sat Fernseher kann man evtl. noch durchgehen lassen (kommt auf der Antennengröße an)aber wo bleiben die dann mit den Abwasser."
Das sammeln die natürlich in der Satelliten_schüssel_.
Sorry Uwe, da konnte ich nicht widerstehen.
Gruß Werner
Ja Freunde, falls die Reportage kommen sollte, hoffe ich nur, daß sorgfältig recherchiert wird und dass die Reportage sachlich ist.
Wir sind Pächter eines KleinGartens und nicht Besitzer eines (Privat)Gartens.
Außerdem: Wann hört der kurzfristige Aufenthalt und das gelegentliche Übernachten auf und wann fängt das dauerhafte Wohnen an?
So ähnliche Bedenken wie Eckhard hatte ich von anfang an auch.
Horst
Horst,
hätte man das BKlGG konkreter verfasst, dann gäbe es da nicht ständig Diskussionen. In der Zwischenzeit ist es doch so, dass die Kommentare zum BKlGG und Urteile teilweise mehr Gesetz sind als das Gesetz selbst.
Nirgend wo im Gesetz steht, dass das Wohnen im Garten verboten ist. Diese Auffassung wird doch nur an dem Text, der sich ausschließlich auf die Ausstattung der Laube bezieht, nämlich "...nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein." festgemacht. Eignung zum Wohnen ist ein weiter Begriff und reicht von Penthouse bis Kanalbrücke. Deshalb gibt es ja findige Kleingärtnervorstände, die eine solche Eignung an Wasser und Strom in der Laube festmachen. Ganz Engstirnige erteilen bereits eine Abmahnung wenn Karlheinz nach dem Maifeuer, statt sturzbetrunken nach Hause zu fahren, lieber in der Laube übernachtet. Ich meine da ist mehr Fingerspitzengefühl angesagt.
Problematisch wird es jedoch bei folgendem fiktiven Trick: H4-Empfänger mietet Wohnung. Macht Miete beim Amt geltend. H4-Empfänger kündigt Wohnung (Welcher Vermieter macht einen Mietvertrag nach dem Auszug ungültig?) wohnt im Kleingarten und bezieht weiter H4 inclusive Mietzuschuß.
Gruß
Werner
Hallo Werner,
Du bist ja einer der ganz "schlauen" - natürlich weißt Du ganz genau, was sich hinter dem Begriff "dauerndes Wohnen" im Zusammenhang mit dem BklG verbirgt - warum Deine am Rande der Unsachlichkeit stehende Aussage...!
WOHNEN ist verboten - und das hat seine Gründe - im Interesse des Kleingartenwesens ist das auch gut so!
Ilex
Hallo Werner, kleiner Witzbold
Nichts für ungut, Spass muß ja auch mal sein
Gruß Uwe
Hallo,
Werner hat nicht so ganz unrecht, einen klare Formulierung im BklgG währe vernünftig gewesen.
Andererseits sind die Verbände und hier konkret die Stadtverbände gefordert klar Stellung zu beziehen.
Natürlich macht man sich keine Freunde wenn man das "Wohnen" (auch während der Sommerzeit) unterbindet. Es ist sogar Arbeit, weil man ja auch kontrollieren muß. Solange die Verbände zu feige sind das "Wohen" zu unterbinden werden wir jedes Jahr diese Diskussion haben.
dem Reporter gehts doch um ständiges Wohnen und nicht um ab und an. Das ist doch ein großer Unterschied.
Hallo Burchard!
Wir leben in einem freien Land. Hier kann Jeder machen, was nicht verboten ist(Grundrechte).
Wir Gärtner sollten darüberfroh sein, denn kein Vorstand oder Verband kann ein Budesgesetzt durch eigene Verordnungen eingrenzen.
Jeder Vorstand sollte froh darüber sein.
Denn selbstverständlich mehr zu kontrollieren, als man es ihm vorschreibt.
Mir sind alle Übereifrigen sehr suspekt. Solche Leute gehören abgewählt. Dazu bedarf es aber einer interessierten Mitgliedschaft. Die wird aber immer seltener.
Und schon ist wieder viel Platz für überflüssige Fantasie und Aktionismus.
mit freundlichem Gruß
Eckhard
Hallo Eckhard,
sehr interassant ist Dein Beitrag ja - aber: könntest Du etwas konkreter werden.
Übrigens: ich teile die Auffassung von Dara - das ZDF sucht keine "Ab- und Zu - mal -Übernachter", sondern den von ihr beschriebenen Personenkreis.
Über das bloße Übernachten ist auch in diesem Forum schon mehr als genug geschrieben worden.
Gruß
Ilex
Lieber ilex!
Andeutungen wie die von Burchard lese ich immer wieder. Ich reagiere darauf allergisch.
Gruß Eckhard
Hallo Eckhard!
Welche Andeutungen?
Die Verbände (Landes- und Stadtverbände) sind gefordert eine klare und eine eindeutige Stellung zu beziehen.
Entweder ist es untersagt/verboten/nicht erlaubt den Garten als Zweitwohnung zu benutzen oder es ist generell – und dann auch für alle erlaubt.
Im ersten Fall müssen natürlich die Verantwortlichen (Vorstände) um die Einhaltung kümmern. Zugegeben das ist unangenehmer als Ehrennadeln zu verteilen und hin und wieder einzelne Gärtner auf Unkraut anzusprechen. Insbesondere wenn auch Vereinsvorstände gerne den Kleingarten mit der Ferienwohnung verwechseln.
Wenn es aber generell erlaubt ist, dann hat es keinen – auch nicht die Kommunen – zu stören wer, wann und wie lange im Garten „wohnt“.
Übrigens ich habe seit 15 Jahren den Kleingarten und in der Zeit war kein Vertreter vom Stadtverband in unsrer Kolonie.
Gruß
Burchard
Hallo Leute
Um mal ein bischen Licht in die Sache zu bekommen, ich habe mal mit der Reporterin über E-Mail unterhalten und sie sucht tatsächlich nur Leute die im Garten dauerhaft wohnen. Insbesondere sucht sie welche die aus einer Notlage heraus, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Hartz IV usw. dort wohnen "müssen". Ansonsten sucht sie für eine allgemeine Sache noch andere Kleingartenthemen, nehmt doch einfach mal Kontakt, unter ihre angegeben E-Mail Adresse im ersten Beitrag, mit ihr auf.
MfG Uwe
Hallo,
eigentlich wollte ich ja nichts dazu schreiben. Allerdings ist mir aufgefallen, dass sich die Reporterin selbst nicht zu den ja doch öffentlich gestellten Fragen und Behauptungen sowie dem Vorwurf (sehr suspekt die Sache) geäußert hat. Wäre doch eigentlioch naheliegend wenn sie die Sache ernsthaft angehen will.
Nachdem was hier bereits alles geschrieben wurde, hat sie doch auch genügend Anhaltspunkte dafür ob und wie "es" gemacht wird. Ein paar geeignete Schauspieler werden sich doch beim ZDF finden lassen.
Ach noch was, Horst, kennst du den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz ?
Besitzer sind Pächter von Kleingärten schon, wir besitzen fremdes Grundeigentum
welches wir mit Laube und Bäumen, Planzen usw. versehen haben, zur Pacht.
Gruß Re(e)Bell
Lieber Rebell!
Fremdes Eigentum besitzen hiese Enteignung. Das trifft für Kleingärten nicht zu.
Thema ist hier das Anliegen eines Reporters vom TV. Wenn ich so sehe, wie mit gesellschaftlichen Problemen im Tv manchmal umgegangen wird ( meist auf Kosten der Betroffenen), tut mir der oder die schon leid, der hier auf den Leim geht.
Andererseits werden unter den Beiträgen zum Thema Wohnen im Garten hier doch große Unterschiede deutlich.
Ein Bundesgesetz wie das BkleinGG und das Pachtrecht wirkt wie das Mietrecht bei Wohnungen.
Ein Vorstand oder Verband kann keine eigene Definition darüber stellen.
Wenn es einer schafft ,ohne die Ausstattung einer Wohnung in der Laube zu nächtigen, so ist das ausschließlich seine Sache.
Kein Vorstand muß das kontrollieren und sollte es auch nicht tun. Er sollte lediglich darauf hinweisen, dass Strom und Wasser IN der Laube nicht installiert werden dürfen
Alles andere ist ,,vorauseilender Gehorsam" und unnötig.
Es gibt Zeitgenossen, die sitzen mehrere Tage und Nächte auf einem Pfahl um einen Preis zu gewinnen – das ist auch nicht verboten.......
Gruß Eckhard
Lieber Eckard,
lies mal § 868 BGB zum Them,a Besitz:
"Besitzt jemand eine Sache als Nießbraucher, Pfandgläubiger, Pächter, Mieter, Verwahrer oder in einem ähnlichen Verhältnis, vermöge dessen er einem anderen gegenüber auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist, so ist auch der andere Besitzer (mittelbarer Besitz)."
Gruß Re(e)Bell
Hört sich so aber ganz anders an. Man darf eben den eigentlichen Besitzer nicht weglassen. Das führt zu Mißverständnissen.
Gruß Eckhard
Hallo Eckard,
lies doch mal die Entscheidung des BVerfGE 89, 1, 6 ff) in welcher es u.a. heißt: "auf den eigentumsgleichen Rang seines auf dem Mietvertrag (Pachtvertrag) beruhenden Rechts zum Besitz ...."
Gruß Re(e)Bell
Liebe Freunde,
wir sollten uns bei diesem Thema nicht um Besitz und Eigentum um den KleinGarten streiten.
Juristisch stimmt es, daß wir als KleinGartenPächter
"Besitzer" eines gepachteten KleinGartens sind, aber nur Eigentümer über die Dinge im KleinGarten, die bei Beendigung des Pachtverhältnisses abgelöst oder übereignet werden.
Jedoch sollten wir wegen Mißverständnissen nur von Pacht sprechen.
Wir haben es mit Kleingärtnern verschiedenster Art zu tun und mit vielen Zuwanderern. Volkstümlich wird Besitz meist mit Eigentum gleich gesetzt.
Ich sehe rot, wenn ich immer wieder Inserate über den Verkauf von Kleingärten sehe.
Viele von uns Funktionsträger sind überfordert neben der Arbeit für den Verein auch noch Sprachunterricht und Rechtskunde vermitteln zu müssen,
da die Politik, die Gesellschaft,
vieles versäumt hat:
Wir müssen uns um jeden M... kümmern.
Das alles nennt man dann
"vereinsrechtliche Selbstverwaltung",
"Entkommunalsierung" usw.
In einer Kleingartenanlage habe ich Aushänge des Vereins über den "Verkauf" von Kleingärten gesehen.
Gestern war "Der Fachberater" Nr. 2/Mai 2006 im Briefkasten.
Seite 30 unten.
Horst
Hallo Horst,
schau doch mal auf die Homepage vom Stadtverband Aachen - da werden nur Gärten verkauft. Wenn die das nicht wissen wie soll ein "normaler" Kleingärtner da noch duchblicken?
Gruß
Burchard
in unserer Anlage hängt auch ein Zettel " Garten zu verkaufen ". Die Leute versthns so am besten.
- richtig.
-
- Weil man gewissermaßen auch den ,,Besitz in Form von Nutzungsrechten ,, mitverkauft.
- Besitz im juristischen Sprachgebrauch meint auch Rechte an einer Sache.
- Und somit hätten alle recht.
- Aber ob es der Klarheit dient
- Mit freundlichen Grüßen
- Eckhard
Hallo liebe Gartenfreunde,
kann es sein, dass "wir alle" das eigentliche Thema -"ZDF-Wunsch" verfehlen? So viele Beiträge zu einer einzigen Frage der ZDF-Reporterin ist m.E. schon sehr erstaunlich...
Gruß
Ilex
... oder?
Liebe Freunde.
Problemkreis KleingartenBesitz:
Pacht = Besitz; aber(fast)kein Eigentum.
Kauf = Besitz = Eigentum.
Lieber Rebell, Du rückst mich manmal juristisch zurecht.
Ist das in etwa so richtig?
Werden in Aachen oder sonstwo, wo "verkauft" wird, Kaufverträge und nicht Pachtverträge abgeschlossen?
Bitte alles nicht so kompliziert; bleibt nur bei P a c h t .
Das ist auch dem Zuwanderer verständlich wenn wir ihm erklären, das ist sowas wie die Miete seiner Wohnung.
Außerdem ist es auch eine psychologische Hürde, die dazu dient, daß der Kleingärtner in "seinem" Garten nicht alles machen kann. Wir erklären ihm dazu, daß der Kleingartenpachtvertagdem Mietvertag ähnlich ist und die Gartenordnung der Hausordnung.
Deshalb sehe ich rot, wenn Kleingärten "verkauft"werden.
Viele Beiträge?
Ja; es muß wohl sein, auch für die Reporterin.
Horst
Natürlich hat der Horst recht, lieber ilex,
Wenn man erst ins Plaudern kommt....
Aber, Horst, Dein Vergleich mit dem Mietrecht muß dann auch zu Ende gedacht werden:
Genau wie im Mietrecht die Hausordnung dem Mietgesetz untergeordnet ist, ist im Kleingarten an 1.Stelle das BkleinGG maßgebend und die Regeln der Gartenordnung nachrangig.
Genau, wie viele Wohnungsvermieter bei der Erstellung der Hausordnung übers Ziel hinausschießen und damit unwirksame Klauseln in den Mietvertrag stellen (gerade jetzt wurden Renovierungsklauseln des Mietvertrages durch das Bundesgericht für unwirksam erklärt), versuchen auch die Vereine und Verbände den Kleingärtner zu maßregeln, ohne dass dieses vor dem Gericht standhalten würden.
Gruß Eckhard
Hallo,
ich denke mal der Gartenzwerg sagt alles. Wurde von einem "Kleingärtner" gestaltet, der so sein Hobby dokuemntiern will
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Gruß
Burchard