Wir haben vor zwei Jahren unsere Mitgliedschaft in unserem Stadt- und Kreisverband gekündigt. Grund hierfür waren ständig steigende Beiträge ohne Gegenleistung und der Wunsch, selbstständig arbeiten zu können. Was danach kam, war nicht geplant und auch nicht gewollt. Der Stadt- und Kreisverband wollte unsere Anlage verwalten, uns als Vorstand ausschalten und dafür 30,00 â,¬ pro Parzelle als Verwaltungsgebühr. Da wir dazu nicht bereit waren, kam die Klage vor dem Landgericht und zwei Jahre Ärger und Streß. Heute kam nun das Urteil vom Oberlandesgericht. Die Klage vom Stadt- und Kreisverband wurde abgewiesen und sie müssen auch die gesamten Kosten zahlen. Wir haben gewonnen und sind nunmehr nicht mehr Mitglied im Stadt- und Kreisverband. Dank unseres tollen Anwaltes haben wir es geschafft und sind heute einfach nur happy. Es geht doch. Vielleicht hilft es ja anderen Anlagen.
Hallo Gabi,
na dann Herzlichen Glückwunsch.
Was war denn der Grund für die "Wünsche" des Stadtverbandes? (gibt es dafür hier einen Thread?)
Gruß Markus
Hallo Gaby
Erst mal herzlichen Glückwunsch zu euren Sieg. Ich hab da aber mal ne Frage, wenn ihr nicht mehr im Verband seit, wer ist dann euer Generalverpächter? hier bei uns ist es der Landesverband. Wäre schön wenn du mir eine Antwort geben würdest.
MfG. Uwe
Hallö Uwe,
Eigentümer von unserem Land ist die Kirche. Der Stadt- und Kreisverband hat das Land von der Kirche gepachtet und an uns weiterverpachtet. Das Zwischenpachtverhältnis besteht auch noch.
Hallö Markus,
vielleicht war ich heute zu lange im Garten aber ich versteh die Frage leider nicht. Tut mir leid.
Gaby
Hallo Freunde.
Die Bemerkungen von Markus verstehe ich auch nicht. Ich war gestern auch den ganzen Tag in der Sonne, im Garten.
Der erste Beitrag von Gaby ist doch schon klar,
aber nicht das von Markus.
Jetzt nach den Details ergibt sich interessantes:
Grundstückseigentümer = Kirche.
1. Zwischenpächter = Stadt- und Kreisverband, aber nicht mehr kostenträchtiger
(Mit)"Verwalter".
2. Zwischenpächter = Verpächter der Parzellen = jetzt alleiniger Verwalter = Gabys KGV.
Horst
Hallo Gaby, gibt es dafür auch ein Aktenzeichen? Wäre mal interessant!
Hallo Klaus,
das Aktenzeichen vom OLG Jena: 8 U 978/04, das vom Landgericht Erfurt: 3 O 11/04. Es ist ein Traumurteil und wir werden sicher alle 7 Seiten in Rahmen fassen und in unser Vereinshaus hängen. Es ist schon toll, dass wir es geschafft haben und Danke für die Glückwünsche von allen.
Gaby