An alle Kleingärtner!
Warum ist ein Verein in einem Verband. Dort kann er durch Beschluss austreten. Er spart dadurch ne Menge Geld.
Damit Ehrennadeln verteilt werden oder Grußworte und schöne Reden gehalten werde?
Damit ein Fachberater geschult wird?
All das kann man billiger und z T besser haben.
Oder, wie seht ihr das?
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard
Hallo Eckhard
Bei uns sind "fast" alle Kleingärtner und vereine davon überzeugt, das man in ein Verband, eine starke Rückendeckung gegenüber der Politik von Bund und Länder hat. Den kann ich nur zustimmen, weil, es sollten schon einige Gärten, bei uns, ersatzlos verschwinden, wegen Industriegelände und Autobahnbau. Der Landesverband konnte die Anzahl drastisch reduzieren. Es stand auch eine Pachtzinserhöhung von 120% an, auch diese hat er verhindert. Also alleine hätte ein Verein, diesbezüglich, keine Chance. Natürlich hat ein Verband auch negative Seite, besonders wenns um Geld geht, Da sollte man Widerstand zeigen. Auf unsere letzten Delegiertenversammlung haben die den Verband gezeigt das man mit uns nicht alles machen kann.
MfG Uwe
Lieber Uwe!
Sei mir bitte nicht böse - ich halte das nicht für stichhaltig.
Wenn nicht zufällig ein Jurist im Verband ist, ist der Verband auch genauso schlau, wie jeder Verein.
Die Pachtpreisregeln und Entschädigungsregeln sind im BKleinGG verankert. Diese vor Gericht durchzusetzen braucht es keinen Verband, der 5-stellige Beträge jedes Jahr von den Mitgliedern einnimmt.
Ich kann Dir konkret ein Beispiele nennen, wo ein Kreisverband in SH kläglich versagt hat, als es um Verhandlungen mit einer Kommune wegen Umsiedlung einer Kleingartenanlage ging .
Im Zweifel braucht ein Verein eben doch rechtzeitig einen Anwalt. Wozu dann noch Geld für juristische Laien im Kreis- und Landesverband ausgeben?
Das gleiche Geld (z Z bei uns 8 €/Mitglied/Jahr) als Rücklage angelegt, wäre nutzbringender aufgehoben.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard
Lieber Eckhard, zunächst Dir und allen Forumlesern ein fröhliches Osterfest. Zum Thema: ich kann mich dem Beitrag von Uwe nur und mit Nachdruck anschließen. Habe auch ein Beispiel aus Bremen. Unser vor kurzem zurückgetretener Umweltsenator wollte den Pachtzins erhöhen um die Finanzkasse Bremens aufzubessern. Nur durch unseren Landesverband, der übrigens aus den Delegierten von 111Bremer und Bremerhavener Vereinen besteht, konnte verhindert werden, dass das BKlg. "ausgehebelt" wird und somit die Städte und Kommunen den Pachtzins nach belieben bestimmen können. Also, ein Verband auf Landes-und Bundesebene ist wichtig für alle Kleingärtner. Mein Tipp: mach euren Verband stark unterstütze ihn (auch wenn es um Rechtsfragen geht...) LG, Joachim
Frohe Ostern Joachim und Eckhard
Joachim du nimmst mir das wort aus den Mund, an Eckhard kann ich nur noch hinzufügen, du hast recht das es gut ist wenn ein Jurist im Verband ist. Der Geschäftsführer, ist meines Wissens nach, Rechtsanwalt und der machtseine Sache sehr gut, selbst für negative Meinungen oder Probleme hat er ein offennes Ohr. Ich bin zwar (noch) kein sehr guter Freund von unseren Verband, aber die erwähnten Tatsachen lassen sich nicht von Tisch wischen.
schöne Ostertage noch an euch wünscht Uwe
Lieber Joachim, lieber Uwe!
Richtig ist:
Der Vorschlag Bremens, aus Finanznot heraus, anzuregen, das BKleiGG i.S. Pachtpreis zu lockern, müsste in den Bundestag eingebracht werden. Das ist bisher nicht geschehen.
Deshalb gab es auch keine Verbandsarbeit in der Sache .
Nicht jeder Aufsatz in der Gartenzeitung rechtfertigt die Notwendigkeit eines Verbandes.
Diese Art von Legenden müssen immer wieder her halten, um dem Verband eine Daseinsberechtigung zu geben.
Ich hätte da ein Beispiel für sinnvolle Verbandsarbeit:
Diese treten in den Ländern und Kommunen oft als Zwischenpächter auf.
Wenn man den Verlautbarungen von Verbandsvertreter Glauben soll, so sind diese demokratisch gewählt worden. Also, von der Mehrheit der Kleingärtner.
Dann müssten sie aber auch den Willen dieser Gärtner durchsetzen. Z. B.:
Wenn eine Laube (35 Jahre alt 30 m² groß , hat gegenüber dem Besitzer des Landes bis zu seinem Ende Bestandschutz, auch bei Pächterwechsel ,BKleinGG) aber auf Forderung des Vereinsvorstandes mit Berufung auf den Verband bei Pächterwechsel auf 24 m² zurückgebaut werden soll, so ist das ein Wiederspruch.
(diese Forderung wird auch erhoben, wenn dieses gar nicht in dem Generalpachvertrag behandelt wird)
Im vorliegenden Fall würde der Verband die Interessen des Verpächters vertreten und nicht die des Gärtners! Auch vor Gericht wäre diese Position schwierig für den Verband.
Oder glaubt ihr ernsthaft, bei einer Abstimmung unter allen Kleingärtnern würden diese mehrheitlich einer Rückbauregelung bei Pächterwechsel zustimmen? Wenn wenigstens mal der Versuch einer Meinungserhebung gemacht werden würde.
Nach meinen Erfahrungen gibt es in der Praxis eben keine echte demokratische Erneuerung in den Verbänden. Das liegt auch, aber nicht nur an dem Desinteresse der meisten Kleingärtner daran.
Der einfache Kleingärtner spürt den Verband nur, wenn er ne Nadel kriegt oder wenn GEGEN ihn als Einzelnen argumentiert wird. Die Sonntagsreden hören sich deshalb oft recht zynisch an.
Das kanns ja wohl nicht gewesen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard
Hallo Eckhard
Unser damaliger Senator hat einen Antrag, wegen der Lockerung des Pachtzinsparagraphen, in Berlin gestellt, in der Hoffnung das er zugestimmt wird, dieser wurde aber abgelehnt, aber auch nu8r weil es wahrscheinlich vor der Bundestagswahl war. Deine Meinung über dein Verband mag ja berechtigt sein, das kann ich nicht beurteilen aber die Tatsache ist das ich im moment nichts negatives über unseren Verband sagen kann. Deshalb wird sich meine Meinung auch nicht ändern. Und die letzte DV hat gezeigt das immernoch die Delegierten bestimmen wo es langgeht.
Lieben Gruß
Uwe
Lieber Uwe!
Erzähl doch mal, wo es denn jetzt lang geht.
Der Bundesverband erzählt uns das ja nicht.
Grüße Eckhard
Tja Eckhard
Also auf der letzten DV sollte eine Sache,für den Verband, beschlossen werden die er einfach schon begonnen hat. Das war für den meisten Mitgliedern zuviel und sie haben dagegen gestimmt. Nun muß der Verband zusehen wie er die Sache zuende bringt. Mit anderen Worten, wenn der Verbandsvorstand gleich den Delegierten die Karten auf den Tisch legt, kann man darüber reden und den Weg gemeinsam gehen. Hätte unser Verbandvorstand das auch so gemacht hätte, wäre Ihr Vorhaben auch positiv ausgegangen.
Gruß Uwe
Lieber Uwe!
Solange nicht alle LV und der BDG seine Haushaltspläne genau veröffentlicht (Machen sogar schon einige Kirchen), die Delegierten in allen Fällen von den Mitgliedern jährlich oder alle 2 Jahre gewählt werden (wie bei Parteien), die Themen über die ihr beschließt ebenfalls alle in den Gartenzeitungen erscheinen, solange habe ich keine Kontrollmöglichkeit zu erfahren, was tatsächlich passiert.
Und so lange kann ich behaupten: ,,Außer Spesen nichts gewesen"
Auch Du erzählst nicht, worum es eigentlich bei Euch ging.
Nur durch Transparenz ist eine Klärung und Erneuerung möglich. In allen gesellschaftlichen Bereichen tut sich da was.
Einer der mitgliedstärksten Vereinigungen bildet da das Schlusslicht.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard
Lieber Eckhard
Worum es bei uns genau ging, darüber will ich jetzt nicht ins kleinste Detail gehen. Das ist auch unwichtig, die Hauptsache ist, der LV hat was begonnen, wollte es beschlossen haben und wir waren dagegen. Nun ist nachdenken angesagt. Übrigens, die Sache ist noch nicht von Tisch, die Geschicht geht weiter, daher möchte ich keine Einzelheiten bekannt geben.
MfG Uwe
Eckhard,
das mit dem Rückbau ist wirklich ein Problem. Allerdings nur für den, der zum Rückbau verpflichtet ist.
Das BKlGG bestimmt ganz klar, das nur ein Bauwerk, nicht größer als mit einer insgesamt 24 qm überdachten Fläche erlaubt ist. Das ist Gesetz, da braucht es keine Beschlüsse oder Regelungen im Pachtvertrag.
Du redest von Bestandsschutz? Nun, mag sein, dass es da entsprechende Entscheidungen gibt. Von welchem Bestandschutz redest Du? Die Laube als schutzwürdiges Bauwerk? Ich glaube kaum und der Altpächter gibt seinen Bestand doch auf, oder?
Ist es nicht so, dass der Vorstand nur Gärten verpachten darf, die dem BKlGG entsprechen. Mit anderen Worten, der Vorstand darf genau genommen, einen Garten mit einer zu großen Laube nicht neu verpachten. Der scheidende Pächter hat den Garten so zurückzugeben, dass dieser ohne weiteres neu verpachtet werden kann. Oder soll die Gesamtmitgliedschaft die Kosten für die Herstellung der Gesetzmäßigkeit tragen, damit der Garten neu verpachtet werden kann.
Grüße, Werner
Eckhard, du schreibst, dass Du aus S-H kommst und da müßte es doch bei euch so sein, wie bei uns, dass der Verein die Delegierten zum Kreisverband wählt, der Kreisverband wählt dann die Delegierten für die Versammlung des Landesbundes (dieses Jahr in Schönberg). Dort wählen die Delegierten dann die Mitglieder des Vorstandes die nach 3jähriger Amtszeit dran sind. (Wie bei den politischen Parteien, nur eben unpolitisch) Dort wird auch der Kassenbericht und der Haushaltsvoranschlag vorgetragen und abgestimmt.
Ja, und es wird dort frei und offen, manchmal sogar heftig dikutiert.
Also alles so, wie es in manchen Kirchen auch schon gemacht wird, ganz demokratisch.
Noch Fragen?
Hallo Werner
Bei uns ist es mit den Delegierten so, der 1.Vorsitzende und der 1. Kassierer sind Dlegierte hinzu kommen ein gewählter Delegierter aus den Mitgliederkreis und ein Ersatzdelegieter. Diese wählen,wie bei euch, den Verbandvorstand und auch, wie bei euch, wird jedes Jahr der Kassenbericht und der Haushaltsplan vorgelegt und beschlossen. Mit den Bestandschutz meint Eckhard bestimmt den §18 des BkleingG, da läuft es bei uns wie folgt ab. Die Behörden gehen systematisch jeden Kleingartenverein durch und machen es zum Sanierungsgebiet indem der §18 dann ausgehebelt wird. Diese Vorgehensweise wurde an einen sogenannten runden Tisch, mit vertretern von Kleingärtnern, Behörde, Politik und Landesverband, ausgehandelt. In den Fall hast du dann recht, ein Garten mit zugroße Laube ist kein Kleingarten und kann sich so nicht verpachten lassen.
Schöne Grüße
Uwe
Hallo Eckhard, hallo Uwe,hallo andere Teilnehmer an diesem Forum,
ich bin Mitglied eines Vorstandes einer sehr großen Gartengemeinschaft in S.-H.(370 Parzellen). Zzt.bestehen bei uns ernsthafte Gedanken, uns aus unserem Kreisverband zu verabschieden. Wir fühlen uns schlechthin "verasrscht". Wir als der größte Beitragszahler im Verband finden einfach keine Unterstützung, so wie wir sie vom "Dachverband" erwarten können. Über die Leistungen unseres Landesverbandes (wir tagen ja demnächst in Schönberg) will ich an dieser Stelle lieber nichts schreiben.
Ich suche eigentlich ein Urteil aus (wenn ich das nur wüßte) einem LV -neue Länder-
indem es eine Gartengemeinschaft geschafft hat, sich zu verselbständigen.
Könnt ihr uns weiterhelfen?
Gruß
Ilex
Hallo Werner, Hallo Ilex
lies doch mal beim BDG über Bestandschutz bie Pächterwechsel nach. Von seiten des BkleinGG Haben Lauben, die älter als 1983 sind auch nach Pächterwechsel Bestandschutz.
Was die einzelnen Pachtverträge darüber aussagen gilt nur regional . Außerdem gelten in allen Fällen die Regeln bei Vertragsabschluß, Die Geflogenheit Vieler, Änderungen in den Pachtverträgen rückwirkend geltend zu machen muß kein Gärtner akzeptieren.
Zum Austritt aus dem Verband:
Die Satzung gibt Auskunft mit wieviel % der anwesenden Mitglieder man beschließen kann ,aus dem Verband auszutreten.
Eine MV die ev Beitragserhöhungen oder Umlagen beschließen muß, wird sich lieber bereit sein die 8 Euro pro Nase an Verbandsbeitrag zu sparen.
Was steht denn in der TO 2006 des LV SH (Schönberg) in der Gartenzeitung?:
Außer Formalien, wie Wahlen, Entlastung und Grußworte, den Beschluß, wann und wo die nächste LV-Versammlung stattfindet – nicht!s.
....nur Spesen, sonst nichts.
Worüber, lieber Werner wird denn so heiß dabattiert? Welche Belange des Kleingätrners sind das denn?
Ich kenn keine!
Ich erinnere mich, daß mal im LV heiß debattiert wurde, ob man die Anrede ,,Lieber Gartenfrenund ,,ändern sollte!
Solche Versammlungen sind überflüssig wie ein Kropf.
In Preetz sind vor Jahren mal Kleingärtner von der Stadt umgesiedelt worden. Der Kreisverband hat ,,geholfen".
Ohne die Spur von juristischer Erfahrung durch den Verband ist man nicht in der Lage gewesen, die Interessen des Gärtner gegenüber der Stadt optimal zu vertreten.
Delegierte:
Erst, wenn ALLE Delegierten JEDES Jahr neu aus der Mitgliederschaft in den Verband gewählt werden, haben wir demokratische Zustände. Die meißten D. sind immer die selben Vorstandsmitglieder, welche sich überwiegend selbst reden hören.
Alle Organisationen, die ihren Haushalt nicht veröffentlichen sind suspekt!
Mein Vorschlag:
Raus aus dem Verband und mit einem Anwalt vor Ort einen Beratervertrag zu schließen, um vor allen Dingen den Gärtner vor Willkühr zu bewahren. Das spart Geld und bringt was.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard
Hallo!
Austritt aus dem Verband, beim ersten Gedanken - super Idee.
Als Verein gibt es aber einige Probleme:
Der Verein ist normalerweise Mitglied im Stadtberband
Der Stadtverband schließt die Pachtverträge mit der Gemende und verpachtet die Gärten weiter an die einzelnen Pächter. Die Städte wollen nicht mit zig Vereinen komunizieren. Also muß man erst klären, ob die Gemeinde bereit ist mit dem Verein direkt die Veträge abzuschließen.
Die Stadtverbände sind dann Nitglieder des Landesverbands.
Einfach dürfte es für den Einzelnen sein, die Mitgliedschaft im Verein zu kündigen - Achtung! Pachtvertrag prüfen bei machen ist die Vereisnmitgliedschaft Pflicht - dann geht´s so nicht!!
Dann spart man sich die Beiträge zu den Verbänden. Man kann ja immer noch dem eigenen Verein eine Spende in Höhe des Mitgliedsbeitrags zukommen lassen.
Diese Methode hilft nur dem Einzelnen aber wenn es zu viele im Verein machen - gibt es keinen Verein mehr.
Gruß
Burchard
Hallo,
ich habe in diesem Forum ("Wir haben es geschafft") -April 2005 die Aktenzeichen von zwei Urteilen entdeckt: OLG Jena 8 U 978/04 und LG Erfurt 3 O 11/04. Hat jemand diese Urteile in Kopie - wenn ja, bitte melden!
Danke
Ilex
Ich weiß ja nun, worauf Uwe hinaus will, aber ich frage mich: Da es ja eigentlich so eine Landesverband-Geschichte ist, kann ein Kleingartenverein der nicht im Landesverband ist, überhaupt zur Zahlung dafür verknackt werden?
Der Landesverband ist meiner Meinung nach nur ein undurchsichtiger Sumpf, eine Geldvernichtungsmaschiene.
Was ist denn mit der Interessengemeinschaft Woltmershausen eV.?
Die ist doch auch zu was da, oder?
Ach wieseundco
Die IG ist der Landesverband, im erweiterten Rahmen. Die IG Leiter sind im erweiteten Vorstand und das Bindeglied zwischen Verband und Delegiete (Vorstände der Vereine)
Gruß Uwe
Also noch mehr Sumpf.
Gibt es da eigentlich eine öffentliche Gehaltsliste des Landesverbandes?
Hallo ilex habe das Urteil
Gruß Jürgen
Hallo Jürgen,
ich sehe gerade Deine Mitteilung - wie komme ich nun in den Besitz dieser Urteile?
Mit anderen Worten: wo kann ich dieselben anfordern?
Für eine kurze Info wäre ich dankbar.
Gruß
ilex
Hallo Ilex,
sende eine Mail an kfjboettcher@web.de
Gruß Jürgen
Hallo Gartenfreunde
Unsere Gartenanlage hat 40 Gärten die nicht dem BK.Klein.G. angehören und wir wollen das auch nicht.Meiner Meinung nach ist das alles überholt Wir kommen ganz gut ohne Vorstand zurecht.Zum großen Teil bestehen doch die Vorstände aus alten und senilen Mitgliedern die zu Hause nichts zu sagen haben und die Gartenbesitzer ärgern.
Nein danke das möchten wir nicht.
LG
Feuerwanze
Zitat von: ilex am 16. Mai 2006, 11:05:00
Hallo,
ich habe in diesem Forum ("Wir haben es geschafft") -April 2005 die Aktenzeichen von zwei Urteilen entdeckt: OLG Jena 8 U 978/04 und LG Erfurt 3 O 11/04. Hat jemand diese Urteile in Kopie - wenn ja, bitte melden!
Danke
Ilex
Wäre an diesem Urteil auch interessiert.
war echt eine interessante frragen
wie meinst du das.!!!
Hallo, ich bin ein Vorsitzender eines Gartenvereins in Sachsen-Anhalt. Wir sind Mitglied in unserem Stadtverband. Nachdem dort ein neuer Schatzmeister einige Ungereimtheiten festgestellt hat, brennt die Luft. Zu den Vorwürfen hüllt sich der Verbandsvorstand und der sogenannte Gesamtvorstand (bin leider noch nicht hinter gestiegen, was das für eine Struktur ist) sehr bedeckt. Nun werden Stimmen laut, dass dieser Verbandsvorstand weg muss und ein neuer, transparenter, abgespeckter Verband gegründet werden muss. Ich finde auch, dass, wenn er seine Arbeit im Sinne seiner Wähler, sprich also der Kleingärtner, anständig macht, durchaus sinnvoll und nützlich ist. Wir zahlen übrigens je 15 € pro Parzelle Mitgliedsbeitrag an den Verband.
MfG
boernie53
.@ Feuerwanze:
"Zum großen Teil bestehen doch die Vorstände aus alten und senilen Mitgliedern die zu Hause nichts zu sagen haben und die Gartenbesitzer ärgern."
Wer so etwas behauptet, muss schon ein bisschen blöd sein!
Hans
Hallo liebe Gartenfreunde,
ich bin neu hier. Aber ich habe seit letztem Jahr eine Vorstellung, wozu z.B. ein Bezirksverbandsvorsitzender gut ist. Nämlich gerichtlich gegen die ihm angeschlossenen Vereine vorzugehen, die nicht das wollen was er will und darauf hin aus seinem Bezirk raus wollen. Die verschiedenen Gerichtsverhandlungen endeten mit einem Vergleich und dem gleichzeitigen Austritt von ca.1000 Personen aus den Ortsvereinen. Dieses nur in ganz groben Zügen. Die Einzelheiten will ich in diesem Forum nicht näher offen legen. Nur soviel- es war ganz offensichtlich ein persönlicher Rachefeldzug gepaart mit verletzter Eitelkeit eines alten Mannes. Damit ist dieses Kapitel für unseren Verein abgeschlossen. Doch leider ist dieser Mensch Ehrenmitglied im größten ausgetretenen Ortsverein! Dort nimmt er nun persönlich Rache, indem er alle Pachtverträge mit der Stadt- welche über ihm laufen- kündigte und vom Vereinsvorsitzenden verlangt, dieses den Pächtern mitzuteilen. Mal sehen, was aus der Geschichte wird. Einerseits habe ich Bedauernis mit solch einem Menschen, der mit einer Niederlage nicht leben kann und unter dem Deckmäntelchen von Recht und Ordnung so reagiert- andrerseits hätte es ein solcher Mensch als Schreibtischtäter Mitte letzten Jahrhunderts mit genau dem gleichen Rechtsempfinden zu Ruhm und Ehre gebracht. Geholfen hat er den Kleingartenvereinen mit diesem Verhalten bestimmt nicht. Aber vielleicht kann er nun besser schlafen??? >:( Ansonsten wüßte ich nichts, was dieser Mensch in seinem Bezirk- den er völlig dominiert- groß getan hätte. Darum können wir auf solch einen Verein gut verzichten und haben uns direkt dem Landesverband angeschlossen.
Gefällt mir. ;D ;D ;D ;D ;D ;D
Hilfe rund um den Kleingarten
Eigentlich wollen Sie Erholung im Grünen genießen, manchmal vielleicht auch ein bißchen im Garten arbeiten. Doch immer wieder droht Ihnen Ärger mit Ihrem Kleingarten. Zum Beispiel: Angeblich ist die Laube zu groß und soll "zurückgebaut" werden. Oder: Bei der letzten "Begehung" ist festgestellt worden, Sie würden zu wenig Fläche für den Anbau von Obst und Gemüse verwenden. Oder: Sie haben gerade einen Garten übernommen und sollen nun alle darauf vorhandenen "Waldbäume" fällen.
In solchen und ähnlichen Fällen ist es nicht leicht, fachlich kompetente Tips zu erhalten, die tatsächlich von den Interessen des jeweiligen Kleingärtners ausgehen. Kaum ratsam ist es jedenfalls, sich an eine Kleingärtnerorganisation zu wenden, die als Zwischenpächter fungiert und deshalb immer auch die Interessen des jeweiligen Grundstückseigentümers vertreten muß. Beim VDGN gibt es solche Interessenkonflickte nicht. Er kann seine Mitglieder in allen Fragen rund um den Kleingarten in der Tat unabhängig beraten und ihnen oft auch direkt bei der Lösung Ihrer Probleme behilflich sein. Dafür zuständig sind die Fachgruppe Kleingärten und als ständiger Ansprechpartner Dr. Michael Jagielski. Informationen zum Thema Kleingarten finden sich außerdem im VDGN-Journal "Das Grundstück" sowie in einem speziellen Ratgeberheft.
Der Beitrag ist schon 10 Jahre alt .Man weis schon garnicht ,ob er nochnaktuell ist.Ich wohne im Land Brandeburg und habe fast ein Jahr im Internet über den Landesverband Brandenburh und den RV Fürstenwale recherchiert .Als Kleingärtner befürworte ich den Austritt aus dem LV.Denn der LV ,wie er in Brandenburg existiert ist ein Parasiet am Körper aller kleingärtner.Ein Regionalverband hat sich schon vom LV getrennt .Der Regionalverband Luckenwalde und die Mitglieder sparen viel Umlage.Man kann den LV Brandenburg als Rosstäuscher betrachten ,der seine Mitglieder nur betrügt .
Wer auf dieses Thema stößt und die benannten Urteile benötigt, kann sich bei mir melden. Gleichzeitig liegen mir zwei aktuelle Urteile (2016) aus Berlin vor, in denen das Thema "Verwaltungskosten bei Nichtmitgliedschaft" behandelt wurde - vor denen braucht nämlich weder ein Verein noch ein Unterpächter Angst zu haben, wenn es keine vertragliche Vereinbarung dazu gibt...
Und die gesammelten Erfahrungen von vier Kleingärtnervereinen, die erst kürzlich aus dem hiesigen Kreisverband ausgetreten sind, gibt es obendrauf :-).
Ich bin auch der Meinung das man keinen Verband braucht, denn Hilfe bekommt man von ihn nicht. Mein Gartenverein wird zur Zeit abgewickelt, was kommen wird kann ich noch nicht genau abschätzen. Ich warte das mal ab.
Der Regionalverbandsvorsitzende wickelt uns ab, Informationen bekommt man nicht von ihm. Unser Regionalverband wurde vom Landesverband ausgeschlossen und so kann der Regionalverbandsvorsitzende machen was er will, er verwaltet unseren Verein nach Gutsherrenart. Wenn wir uns selbst verwaltet hätten wären wir besser dran gewesen, ich brauche auch keinen Verband.
LG Colabaum
Hallo Colabaum,
wie jetzt - der Verband verwaltet euren Verein und wickelt ihn ab?
Wenn euer Verein ein eingetragener Verein (e. V.) ist, dann kann der Verband diesen nicht verwalten - das macht nur der vereinseigene Vorstand. Wenn ein solcher fehlt, kann das zuständige Amtsgericht einen Notvorstand bestellen. Der Verband hat mit eurer Vereinsverwaltung NICHTS am Hut! Das Spielchen hatten wir hier auch durch - der Verband behauptete, wir hätten keinen Vorstand und versuchte, den Verein zu übernehmen. Das haben wir aber nicht mit uns machen lassen und die Schelte vom Amtsgericht an den Verband ließ nicht lange auf sich warten.
Manch ein Verbandsvorstand ist offenbar noch in der DDR-Denkschiene stecken geblieben und meint allen Ernstes, sie könnten die Vereine übernehmen/verwalten. Das ist heutzutage ungesetzlich!
VG
verbandsfrei
Hallo Verbabdsfrei,
in einer Mitgliederversammlung wurde die Auslösung des Vereins beschlossen, da niemand mehr bereit war im Vorstand mit zuarbeiten. Um Geld zusparen bot sich der Regionalverbandsvorsitzende an, der die Aufgabe zur Auslösung unseres Gartenvereins übernimmt. Damit waren die Mitglieder einverstanden, wie es nun weiter geht was auf uns zukommt weiß ich nicht. Wir sind grade mal nur 10 Mitglieder, aber ausser mir will keine Verantwortung übernehmen, ich stehe da völlig alleine da. Der RV macht was er will, Info kriegt man nicht, mich versucht er auf alle möglichen Arten zu moppen, das lasse ich mir aber nicht gefallen.
Ich habe versucht andere zur Mitarbeit im Vorstand zu werben, aber keiner will, verstehen kann ich das nicht, aber auch nicht ändern. Ich kämpfe um den Erhalt meines Gartens.
Ach ja, der Regionalverband wurde aus dem Landesverband Sachsen-Anhalt ausgeschlossen, warum hüllen alle sich in Schweigen.